Grünes Kennzeichen:
Bedeutung,
Voraussetzungen
und Kosten

Das müssen Sie wissen

  • Ein grünes Kennzeichen erkennen Sie an der grünen Schrift auf weißem Untergrund. Es wird grundsätzlich für bestimmte Fahrzeuge vergeben, deren Halter von der KFZ-Steuer befreit ist.
  • Die Steuerbefreiung ist häufig an einen bestimmten Einsatzzweck gebunden. Ein Traktor oder Anhänger mit grünem Nummernschild darf deshalb nicht automatisch für jede private oder gewerbliche Fahrt genutzt werden.
  • Wer ein grünes Kennzeichen beantragen möchte, wendet sich an die zuständige Zulassungsbehörde. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung werden vom zuständigen Hauptzollamt geprüft.

Was ist ein grünes Kennzeichen?

Ein grünes Kennzeichen ist ein amtliches KFZ-Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund. Umgangssprachlich ist auch von einem grünen Nummernschild oder einer „grünen Nummer“ die Rede. Die Farbe weist darauf hin, dass für das Fahrzeug eine Steuerbefreiung besteht. § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sieht ein solches Kennzeichen grundsätzlich für Fahrzeuge vor, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Die Bedeutung des grünen Kennzeichens sollten Sie allerdings nicht mit „kostenlos und frei nutzbar“ gleichsetzen. Bei vielen Fahrzeugen ist die Steuerbefreiung an einen bestimmten Zweck gebunden. Sobald das Fahrzeug für einen nicht begünstigten Zweck eingesetzt wird, kann die Steuerbefreiung entfallen.

Gut zu wissen:

Ein deutsches grünes Nummernschild hat keine grüne Grundfläche. Korrekt ist ein weißer Hintergrund mit grüner Schrift. Versicherungskennzeichen für Mofas oder E-Scooter sind wiederum ein anderes System und können je nach Versicherungsjahr unterschiedliche Farben tragen.

Welche Fahrzeuge können ein grünes Kennzeichen erhalten?

Entscheidend ist nicht allein die Fahrzeugart. Maßgeblich ist vor allem, ob für das konkrete Fahrzeug eine anerkannte Steuerbefreiung besteht und gegebenenfalls der vorgeschriebene Verwendungszweck eingehalten wird. Typische Fälle betreffen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bestimmte Spezialanhänger.

FahrzeugartGrünes Kennzeichen möglich?Bedingungen

Traktor / Zugmaschine

Ja

Insbesondere bei ausschließlicher Nutzung für steuerbegünstigte land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Anhänger

Teilweise

Beispielsweise bei bestimmten landwirtschaftlichen oder steuerbefreiten Spezialanhängern

Pferdeanhänger

Teilweise

Bei Spezialanhängern insbesondere für die ausschließliche Beförderung von Tieren zu Sportzwecken

Sportanhänger

Ja

Wenn der Anhänger speziell für Sportgeräte bestimmt und ausschließlich entsprechend genutzt wird

Feuerwehrfahrzeug

Teilweise

Abhängig von Fahrzeug, Halter und einschlägiger Steuerbefreiung

Rettungsfahrzeug

Teilweise

Steuerbefreiung und gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wohnmobil

In der Regel nein

Ein normales privat genutztes Wohnmobil wird nicht allein aufgrund der Fahrzeugart steuerbefreit

Pkw

In der Regel nein

Ein gewöhnlicher privater Pkw erhält kein grünes Kennzeichen

Bestimmte Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten können steuerfrei sein. Auch für verschiedene Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und Anhänger im land- und forstwirtschaftlichen Bereich sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerbefreiungen vor.

Nicht jede Steuerbefreiung führt allerdings automatisch zu einem grünen Kennzeichen. Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Behördenfahrzeuge, Fahrzeuge schwerbehinderter Personen, Kleinkrafträder oder Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen.

Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen: Wann bekommt man die grüne Nummer?

Die wichtigste Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist eine anerkannte Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Je nach Befreiungstatbestand kommen weitere Bedingungen hinzu. Besonders häufig ist die Nutzung des Fahrzeugs auf einen bestimmten Zweck beschränkt.

VoraussetzungErforderlich?Erläuterung

Steuerbefreiung

Ja

Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens

Begünstigter Verwendungszweck

Häufig

Beispielsweise ausschließliche land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

Geeignete Fahrzeugart

Ja

Das Fahrzeug muss unter einen gesetzlichen Befreiungstatbestand fallen

Antrag

Ja

Steuerbefreiung beziehungsweise grünes Kennzeichen müssen beantragt werden

Fahrzeugpapiere / Betriebserlaubnis

Ja

Je nach Fahrzeug sind entsprechende Nachweise erforderlich

Gültige HU

Je nach Fahrzeug

Für hauptuntersuchungspflichtige Fahrzeuge muss ein gültiger Nachweis vorliegen

Versicherungsnachweis

Je nach Zulassungsart

Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen wird grundsätzlich ein Haftpflichtnachweis benötigt

Ausschließlich private Nutzung

Nein

Entscheidend ist nicht „privat“, sondern ob die konkrete Nutzung steuerlich begünstigt ist

Eine grüne Nummer beantragen zu wollen, reicht also nicht aus. Erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Kennzeichen zugeteilt werden.

Ein grünes Kennzeichen bringt unter bestimmten Voraussetzungen eine KFZ-Steuerbefreiung – vor Pannen, Unfällen oder einem plötzlichen Fahrzeugausfall schützt es jedoch nicht.

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Grünes Kennzeichen beantragen: So gehen Sie vor

Den Antrag auf ein grünes Kennzeichen stellen Sie grundsätzlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Gleichzeitig bzw. im Zusammenhang mit der Zulassung wird die Steuerbefreiung beantragt. Ob die steuerlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, prüft das zuständige Hauptzollamt.

Je nach Fall benötigen Sie unter anderem:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugpapiere beziehungsweise Betriebserlaubnis
  • Nachweise zur Steuerbefreiung oder zum begünstigten Einsatzzweck
  • gegebenenfalls Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
  • gegebenenfalls elektronische Versicherungsbestätigung
  • bei Vertretung Vollmacht und weitere Identitätsnachweise

Die im konkreten Fall notwendigen Unterlagen können sich je nach Fahrzeug und Zulassungsbehörde unterscheiden. Prüfen Sie deshalb vor Ihrem Termin die Angaben Ihrer örtlichen Behörde.

Was kostet ein grünes Kennzeichen?

Die Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühren sowie den Kosten für die Kennzeichenschilder zusammen. Eine bundesweit identische Gesamtsumme gibt es deshalb nicht.

KostenpunktTypische Einordnung

Verwaltungsgebühr

Abhängig von Zulassungsvorgang und Behörde

Kennzeichenschilder

Zusätzlich, Preis abhängig vom Schilderanbieter

Wunschkennzeichen

Gegebenenfalls zusätzliche Gebühr

KFZ-Steuer

Bei anerkannter Steuerbefreiung keine reguläre KFZ-Steuer

Versicherung

Abhängig von Fahrzeug, Zulassungsart und gewähltem Versicherungsschutz

Die Gebühren beginnen bei 26,80 Euro; die Schilderkosten kommen hinzu. Damit ist das grüne Kennzeichen selbst nicht automatisch „kostenlos“. Der entscheidende finanzielle Vorteil liegt vielmehr in der KFZ-Steuerbefreiung.

Missbräuchliche Nutzung: Was passiert, wenn der Zweck nicht eingehalten wird?

Bei einem grünen Kennzeichen ist die Zweckbindung besonders wichtig. Wird ein steuerbefreites Fahrzeug für eine Fahrt verwendet, die nicht vom jeweiligen Befreiungstatbestand gedeckt ist, kann die Steuervergünstigung entfallen beziehungsweise KFZ-Steuer fällig werden.

Bei Anhängern, die über die Sonderregelung des § 10 KraftStG steuerfrei gestellt sind, sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass bei einer nicht zulässigen Verwendung Steuer zu entrichten ist – mindestens für einen Monat.

Deshalb gilt: Nutzen Sie ein Fahrzeug mit grüner Nummer nur im zulässigen Rahmen und klären Sie Zweifelsfälle vor der Fahrt.

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Häufige Fragen zum grünen Kennzeichen

Was ist ein grünes Kennzeichen und wer kann es beantragen?

Ein grünes Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund für bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge. Beantragen kann es der Halter, wenn die Voraussetzungen für die jeweilige Steuerbefreiung erfüllt sind.

Welche Fahrzeuge erhalten ein grünes Kennzeichen?

Typische Beispiele sind bestimmte land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Spezialanhänger für Sportgeräte oder Tiere zu Sportzwecken. Nicht jedes steuerbefreite Fahrzeug erhält automatisch ein grünes Kennzeichen.

Welche Voraussetzungen gelten für ein grünes Kennzeichen?

Grundvoraussetzung ist eine anerkannte KFZ-Steuerbefreiung. Je nach Fahrzeug muss zusätzlich ein bestimmter Einsatzzweck eingehalten und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.

Welche Vorteile bietet ein grünes Kennzeichen?

Der wesentliche Vorteil ist die Befreiung von der KFZ-Steuer. Gleichzeitig kann die Nutzung des Fahrzeugs jedoch deutlich stärker zweckgebunden sein als bei einem regulär versteuerten Fahrzeug.

Ist ein grünes Kennzeichen von der KFZ-Steuer befreit?

Ja. Das grüne Kennzeichen wird grundsätzlich aufgrund einer bestehenden Steuerbefreiung zugeteilt.

Welche Unterlagen werden für ein grünes Kennzeichen benötigt?

Je nach Fahrzeug benötigen Sie unter anderem Identitätsnachweis, Fahrzeugunterlagen, Nachweise zur Steuerbefreiung sowie gegebenenfalls HU- und Versicherungsnachweise. Die genaue Liste legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

Darf ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen privat genutzt werden?

Nur wenn die konkrete private Nutzung vom jeweiligen Steuerbefreiungstatbestand gedeckt ist. Bei zweckgebundenen landwirtschaftlichen oder sportlichen Nutzungen sind beliebige Privatfahrten daher nicht automatisch erlaubt.

Kann ein grünes Kennzeichen in ein schwarzes Kennzeichen umgewandelt werden?

Ja, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung wegfallen oder das Fahrzeug künftig auch für andere Zwecke genutzt werden soll. Die Änderung sollten Sie mit Zulassungsbehörde und Hauptzollamt abstimmen.

Was passiert bei einer missbräuchlichen Nutzung eines grünen Kennzeichens?

Wird das Fahrzeug entgegen den Voraussetzungen der Steuerbefreiung eingesetzt, kann KFZ-Steuer nachgefordert werden. Je nach Sachverhalt können darüber hinaus weitere steuerrechtliche Konsequenzen entstehen.