Hinweistext Selbstbeteiligung

Wahl der Selbstbeteiligung

Bei den meisten Rechtsschutz-Produkten können Sie aus verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten wählen.

Neben einer Selbstbeteiligung mit fest vereinbarten Beträgen (z.B. 250,- €) bieten wir die fallende Selbstbeteiligung mit einem Schadenfreiheitssystem. Dabei profitieren Sie auch dann, wenn Sie Ihren Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen. So reduziert sich die Selbstbeteiligung schrittweise nach schadenfreien Jahren.

Als dritte Möglichkeit können Sie die flexible Selbstbeteiligung (z.B. 300/150,- €) wählen. Entscheiden Sie sich für diese Variante, wird bei Beauftragung eines von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalts nur die geringere Selbstbeteiligung in Abzug gebracht.

Weitere Informationen zur fallenden Selbstbeteiligung finden Sie unter:


Bei folgenden Leistungen keine Selbstbeteiligung

Übrigens, die Selbstbeteiligung wird für folgende Leistungen nicht erhoben:

  • Empfehlung von spezialisierten Rechtsanwälten
  • Kunden-Portal mit rechtlich geprüften Musterverträgen und -schreiben
  • bei fallabschließender Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Rechtsanwalt
  • in Auslandsfällen
  • für die Leistungsarten
    • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung – § 2 o) AUXILIA ARB/2021
    • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
      (Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen – § 2 q) bb) AUXILIA ARB/2021)

  • für alle Serviceleistungen (s. Abschnitt E der Tarifbestimmungen)
    • Telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte – zu allen Rechtsfragen und rund um die Uhr
    • Online-Beratung
    • Online-BeratungXL
    • Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
    • Online-Vertrags-Check
    • Online-Reputations-Schutz
    • Cyber-Mobbing-Hilfe
    • BU-Antrags-Check
    • Mediation
    • MediationXL
    • Vorsorge-Generatoren für Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Übernahme der Registrierungsgebühren beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer