Mit Rechtsschutz abgesichert E-Scooter fahren
Zum Stichtag 15. Juni 2019 ist es auch in Deutschland soweit: Noch vor dem Sommer sollen die E-Scooter den öffentlichen Verkehrsbereich erobern. Die dafür neu formulierte „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ (E-KFV) schafft die Rahmenbedingungen für die Nutzung im Straßenverkehr.
Die Regelungen gelten für alle E-Tretroller bis 20 km/h. Diese dürfen dann von Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren benutzt werden. Ein Führerschein wird nicht nötig sein. Für den Roller wird man aber eine Haftpflichtversicherung benötigen. Diese ist mittels Versicherungsplakette, die an dem Roller anzubringen ist, nachzuweisen.
Ein Gerangel auf dem Fußgängerweg soll vermieden werden, daher dürfen die Roller nur auf dem Radweg fahren. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Ausnahmen davon wird es nur geben, wenn diese mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet sind.
Die E-Scooter selbst müssen mit Bremse und Beleuchtung ausgestattet sein. Außerdem ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis nötig. Bei einer Einzelbetriebserlaubnis ist zu bedenken, dass diese zwar bei einem anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra) beantragt werden kann, diese jedoch oft mehrere hundert Euro kostet. Die Allgemeine Betriebserlaubnis kann der Hersteller erst nach Inkrafttreten der E-KFV beantragen. Daher sollte momentan mit dem Kauf besser noch abgewartet werden.
Gilt eine Helmpflicht?
Nein, einen Helm zu tragen, ist gesetzlich keine Pflicht. Aufgrund der relativ hohen Geschwindigkeiten empfehlen wir als Automobilclub und Rechtsschutzversicherer die Nutzung. Hierbei sollte man auch bedenken, dass die notwendige Haftpflichtversicherung zwar für eventuelle Schäden eines Dritten aufkommt – nicht jedoch für die eigenen Schäden!
Wie ist die Regelung beim Genuss von Alkohol?
Im Gegensatz zu der Regelung von Fahrrädern oder E-Bikes kommen bei E-Scootern und den anderen Elektrokleinstfahrzeuge die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge zur Anwendung, d. h. für Fahranfänger ist kein Alkohol erlaubt (0,0 Promillegrenze), ansonsten darf 0,5 Promille im Blut nicht überschritten werden. Es drohen empfindliche Bußgelder und ein Fahrverbot. Die sicherste Art ist also, vor der Nutzung der Roller keinen Alkohol konsumiert zu haben.
Wie kann mir eine Rechtsschutzversicherung hier helfen?
Schmerzensgeld für sich selbst oder Schadenersatz für den Roller kann man also nach einem Unfall von der eigenen Haftpflichtversicherung nicht erwarten. Hat jedoch der Gegner den Unfall verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Doch das kennt man ja von Autounfällen – nur selten geht es hier ohne anwaltliche Hilfe. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher empfehlenswert.
Welcher Rechtsschutz ist sinnvoll und notwendig?
Die E-Scooter werden im öffentlichen Verkehrsbereich benutzt und sind mit einer Versicherungsplakette zu versehen. Sie fallen daher unter den Verkehrs-Rechtsschutz bzw. bei Kombiprodukten in den Verkehrs-Bereich. Haben Sie also einen E-Scooter mit einer Versicherungsplakette auf Ihren Namen versehen und möchte Sie als Eigentümer und Fahrer des E-Scooters rechtsschutzversichert sein, ist dies in unserem Verkehrs-Rechtsschutz flex oder den Produkten mit Verkehrs-Bereich enthalten. Wenn Sie sich nur gelegentlich einen E-Scooter mieten/ausleihen, sind Sie über diese Produkte als Fahrer des Rollers versichert.
Veröffentlichungsdatum: 06/2019