Privat-Rechtsschutz
Die günstige Basisabsicherung ab nur 9,64 €/Monat
2 Bereiche in einem Produkt
Ausgezeichnete Leistungen
Starker Schaden-Service
Günstiger Preis
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahren und sich vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen? Eine private Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen helfen und für Ihre Rechte eintreten. Mit dem Privatrechtsschutz der KS/AUXILIA sind Sie versichert in Fällen, wo Produktmängel beim Kauf von Möbel aufkommen oder wenn es zu Mängel bei Urlaubsreisen kommt und in vielen weiteren Fällen im Privatbereich. Der private Rechtsschutz eignet sich für Personen, die nicht den Berufs- und Verkehrsbereich versichern wollen.
Gründe für eine private Rechtsschutzversicherung:
- Der private Rechtsschutz schützt Sie bei rechtlichen Streitigkeiten, die im Privatleben auftreten können. Wenn sich ein Konflikt nicht ohne Weiteres lösen lässt, beratet die KS/AUXILIA Sie ausführlich durch einen Anwalt und bei weiteren Schritten.
- Sie können sich gegen rechtliche Angriffe rund um das Privatleben verteidigen und Ihre Rechtsposition durchzusetzen ohne Kostenrisiko.
- Mit dem Privatrechtsschutz der KS/AUXILIA ist Ihre Familie mitversichert. Zum Beispiel wirkt die Versicherung, wenn Ihr Kind ein Schaden verursacht.
Der Privat- Rechtsschutz umfasst:
- Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich
Bei Verträge, die über das Internet oder mit Providern
abgeschlossen werden, Abmahnungen und Urheberrechtsverstößen,
Rufschädigung, Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch, Cyber-Mobbing. - Rechtsschutzkombination
Rechtsschutz im Privat- und Vorsorge-Bereich. Für Privatkunden, die den Berufs-Bereich nicht versichern möchten und kein Auto haben. - Vorsorge-Rechtsschutz
Mit größtmöglichem Leistungsumfang, mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung möglich und ohne Wartezeit.
Tarif-Optionen der privaten Rechtsschutzversicherung
Vorteile einer privaten Rechtsschutzversicherung bei der KS/AUXILIA
Persönliche Ansprechpartner
Statt eines Callcenters erhalten Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner, der Sie bei der Verfahrenswahl unterstützt und Ihnen spezialisierte Anwälte empfiehlt.
Vorsorge-Rechtsschutz
bietet umfassenden Familienschutz mit rückwirkender Gültigkeit ohne Wartezeit. Eine automatische Abfrage zur Hauptfälligkeit garantiert eine unkomplizierte Handhabung.
Flexible Anwaltswahl
In allen Produkten haben Sie die freie Anwaltswahl. Sie können sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden oder wir empfehlen Ihnen einen Rechtsanwalt aus Ihrer Region.
Spartenneutral und unabhängig
Wir müssen keine Versicherungsgruppen- oder Versicherungskonzerninteressen berücksichtigen.
Praxisbeispiele für den Privat-Rechtsschutz
Haben Sie noch Fragen zur Privaten-Rechtsschutzversicherung?
Was ist eine Private Rechtsschutzversicherung?
Ein Privatrechtsschutz ist eine Versicherung, die Privatpersonen gegen die finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten absichert. Sie deckt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten ab, wenn der Versicherte in einen Rechtsstreit verwickelt wird, sei es im Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht. Diese Versicherung bietet eine wichtige Sicherheit, um im Ernstfall nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Sie ist besonders wertvoll, weil sie nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch Rechtsberatung und Rechtsbeistand bieten kann, was den Versicherten hilft, ihre Rechte effektiver durchzusetzen.
Wann ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Eine private Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn man sich finanziell gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten absichern möchte, die im Alltag entstehen können. Sie bietet einen umfassenden Schutz, da Anwalts-, Gerichts- und sonstige Rechtskosten übernommen werden. Gerade in Situationen, in denen es um hohe Summen geht oder man sich nicht zutraut, seine rechtlichen Interessen alleine durchzusetzen, bietet eine solche Versicherung Sicherheit und Unterstützung. Darüber hinaus kann sie auch präventiv wirken, indem sie eine Rechtsberatung ermöglicht, bevor es zu einem Konflikt kommt.
Welche Wartezeit gibt es bei der Privaten-Rechtsschutzversicherung?
Nur folgende Leistungen haben 3 Monate Wartezeit:
- Arbeits-, Vertrags-, Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Außerhalb des Verkehrsbereiches: Steuer-, Sozial-, Verwaltungs- Rechtsschutz und im Vertrags- und Sachenrecht
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung und mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechtsverstößen und bei Wettbewerbsverstößen
- Online-Beratung für arbeitsrechtliche Aufhebungsvereinbarungen
- BU-Antrags-Check
Für alle weiteren Leistungen bestehen keine Wartezeiten!
Welche Selbstbeteiligungsoptionen gibt es?
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem:
Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten
Mehr Informationen und die Bedingungen zur fallenden Selbstbeteiligung können Sie hier nachlesen.
Welcher Personenkreis ist mitversichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen (entsprechend der u.g. Familiendefinition):
- Versicherungsnehmer
- Ehe- oder Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrs-Bereich)
Familiendefinition:
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
- minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder.
- unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Die Mitversicherung bleibt danach z.B. während der Berufsausbildung oder dem Studium des Kindes bestehen. Hierzu zählt auch die Absolvierung eines ausbildungsintegrierten / ausbildungsbegleitenden dualen Studiengangs, bei dem der Abschluss der Berufsausbildung vor Beendigung des Studiums erfolgt und bis zum Studienabschluss eine Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt wird. - im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Die Mitversicherung der genannten Kinder besteht bedingungsgemäß und muss nicht beantragt werden.
Die Mitversicherung des Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit die Mitversicherung nicht über den Vorsorge-Rechtsschutz erfolgt.
Welche Leistungsarten sind abgedeckt?
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
Was beinhalten der PremiumService der KS/AUXILIA?
Der PremiumService beinhaltet :
- Persönliche Ansprechpartner
- Telefonischer Rechtsrat
- InkassoPro
- Mediation
- Online-Beratung
- Aufhebungsvertrags-Check
- Online-Vertrags-Check
- Online-Reputations-Schutz
- Web-Check
- Cyber-Mobbing-Hilfe
- BU-Antrags-Check
- Bußgeld-Check
- Vorlagen-Portal
- Vorsorge-Generatoren
Produktinformationen
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§ 25 ARB, Klausel 4 und 7
Flyer
Produktblatt Privat-Rechtsschutz
Rechtsschutz-Highlights