Verkehrs-Rechtsschutz für Ärzte und Heilwesenberufe

Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert Sie im mobilen Leben ab. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Paket zu einem besonders günstigen Preis

 

Bereits ab 70,- € im Jahr bzw. 6,19 € im Monat

Beitragsbasis: 800/400 € flexible Selbstbeteiligung, Fahrzeugart A, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

 

Übersicht

Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtsschutz sichert Sie im mobilen Leben ab.
Sie erhalten ein Rechtsschutz-Produkt zu einem besonders günstigen Preis:

  • Verkehrs-Rechtsschutz
     

Selbstbeteiligung – verschiedene Möglichkeiten:

  • Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht.
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

  • Persönliche Ansprechpartner
    • Kein Call-Center
    • Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
    • Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region

  • Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
  • Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
  • Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
  • Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen

Details

Details des Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz

Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist die Zulassung:

  1. auf den Versicherungsnehmer ⇒ Verkehrs-Rechtsschutz
  2. auf den Familienangehörigen ⇒ Fahrzeug-Rechtsschutz mit Kennzeichenangabe
  3. weder noch ⇒ Fahrzeug-Rechtsschutz mit Kennzeichenangabe

Jedes einzelne Fahrzeug muss versichert werden!

  • Keine Wartezeiten
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    • bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen
    • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
    • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

  • Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit

Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:

  • gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Zeugenauslagen
  • gerichtliche Sachverständigengebühren
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
  • Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
  • Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen
  • Reisekosten zu ausländischen Gerichten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
    • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn im Inland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
    • als Erwerber solcher Fahrzeuge
    • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges

  • Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
    • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
    • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger

Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer im Inland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.

Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer oder die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen. Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge. Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung. Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz.

Familiendefinition:

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners sowie der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht.

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
Verkehrs-Rechtsschutz:
§ 21 Abs. 1, 4, 6, 7a) und b), 8 – 9 ARB, Klausel 7
Fahrzeug-Rechtsschutz:
§ 21 Abs. 3, 4, 7a) und b), 8 und 10 ARB, Klausel 7

Schadenbeispiele

Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß


Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.