Streitigkeiten:
- Nicht erfolgte Räumung der vermieteten Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
- Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
- als Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen
Wichtige Information für Sie:
Allein der Streitwert bei einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Hat der Mieter dann noch Schäden hinterlassen, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt oder behauptet seinerseits Mängel, läppert sich schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.