"Recht haben" bedeutet leider nicht automatisch auch "Recht bekommen" - gerade wenn Ihnen die Beweise fehlen.
Die Beweissicherung ist also wichtig und kann sich entscheidend auf die Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche auswirken.
Unter 089/539 81 - 333 erhalten Sie Tipps zum Verhalten nach einem Unfall, einer Panne oder in anderen Verkehrssituationen.
Informationen zu der besonderen Situation nach einem Verkehrsunfall haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie Folgendes beachten:
- Unfallstelle absichern:
- Warnblinklicht einschalten, auch wenn Sie als Zeuge oder Nothelfer anhalten
- Warndreieck gut sichtbar für andere aufstellen, Entfernung auf Autobahnen oder Landstraßen ca. 100 m vom Unfall
- Hilfe leisten und herbeirufen
- Beweise sichern
- Versicherung informieren
Erste Hilfe
Wenn es bei einem Unfall Verletzte gibt, besteht die Pflicht, Erste Hilfe zu leisten.
Denken Sie auch daran, einen Rettungsdienst unter 112 oder die Polizei unter 110 zu rufen. Teilen Sie dem Rettungsdienst / der Polizei immer die Antworten auf die „4 W-Fragen“ mit:
- Wo (ist der Unfall passiert)?
- Was (ist passiert)?
- Wie (viele Verletzte gibt es)?
- Welche (Art von Verletzungen haben diese)?
- Warten Sie unbedingt auf eventuelle Rückfragen!
Notrufsäulen finden Sie auf der Autobahn etwa alle zwei Kilometer. Folgen Sie dazu den Pfeilen auf den Leitpfosten. Diese weisen Ihnen den kürzesten Weg.
Polizei verständigen
Immer wieder taucht die Frage auf, in welchen Fällen man die Polizei rufen sollte. Trifft auf den Unfall einer der folgenden Punkt zu, sollten Sie die Polizei verständigen:
- Personenschaden
- Mehrere Fahrzeuge beteiligt
- Unfallgegner entfernt sich unerlaubt vom Unfallort oder kann keine Daten angeben
- Unfallbeteiligte wohnen im Ausland oder das Fahrzeug des Unfallgegners ist im Ausland zugelassen
- Hoher Sachschaden
- Unklare Schuldfrage
Beweissicherung
Sie sollten in jedem Fall Beweise sichern – selbst wenn der Unfallgegner seine Schuld einräumt. Denn der Unfallgegner kann später leider auch etwas anderes behaupten.
- Notieren Sie sich die Daten der Beteiligten
Name und Anschrift der Unfallbeteiligten
Kfz-Kennzeichen
Versicherungsgesellschaft (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners)
Unfallort
Datum und Uhrzeit des Unfalls
Ggf. Name und Dienststelle der hinzugerufenen Polizeibeamten
- Suchen Sie Zeugen und notieren Sie sich deren Daten
Am besten sind unabhängige Zeugen. Insassen der beteiligten Fahrzeuge, insbesondere
Familienangehörige, werden beispielsweise nicht in allen Ländern als Zeugen anerkannt.
- Fotografieren Sie die Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen
Fertigen Sie aus mehreren Perspektiven Fotos. Achten Sie darauf, dass auch die Gegebenheiten
der Straße (z.B. Kreuzung, Vorfahrtsstraße) mitabgebildet sind.
- Fertigen Sie eine Skizze des Unfalls und ein Protokoll zum Hergang (europäischer Unfallbericht)
Wenn es sich lediglich um einen geringen Blechschaden handelt, sind die Beteiligten verpflichtet, so schnell wie möglich die Fahrbahn zu räumen. Doch auch in diesem Fall sollten Sie auf die Beweissicherung achten:
- Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab
- Fotografieren Sie die Unfallstelle
- Halten Sie dabei die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven sowie ggf. sichtbare Spuren (z.B. Bremsspuren) fest.
- Räumen Sie dann die Fahrbahn
- Notieren Sie sich anschließend die Daten der Beteiligten und der Zeugen, fertigen Sie eine Unfallskizze an und machen Sie Detailaufnahmen von den Schäden
Wenn der Unfallgegner nicht vor Ort ist, Sie jedoch dessen Fahrzeug z.B. beim Einparken beschädigt haben, dürfen Sie die Unfallstelle nicht gleich verlassen, sondern müssen eine angemessene Zeit warten. Ansonsten droht Ihnen ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. Was unter einer „angemessenen Zeit“ zu verstehen ist, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Anhaltspunkte zur Beurteilung bieten die Höhe des Schadens, der Ort und die Tageszeit. Selbst bei einem Unfall in der Nacht mit geringem Schaden sollte die Wartezeit nicht unter einer halben Stunde betragen.
Wenn der Unfallgegner innerhalb der angemessenen Wartezeit nicht erscheint, müssen Sie am Unfallort Ihren Namen und Ihre Anschrift hinterlassen und Ihre Unfallbeteiligung unverzüglich der Polizei melden.
Sollte wegen einer Verletzung unverzüglich ärztliche Hilfe notwendig sein, darf die Unfallstelle verlassen werden. Aber auch in diesem Fall ist dann eine unverzügliche Meldung des Unfalls bei der zuständigen Polizeidienststelle nötig.
Informieren Sie die Versicherung
Ist der Unfallgegner allein schuld am Unfall, melden Sie den Schaden dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Ihnen die Haftpflichtversicherung des Gegners nicht bekannt oder unklar ist, können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden:
- Tel. (0800) 25 026 00 (Inland) oder +49 (40) 300 330 330 (Ausland)
- www.zentralruf.de
Haben Sie den Unfall vollständig oder teilweise verschuldet, ist der Schaden aber so gering, dass Sie ihn selbst regulieren möchten, ist keine Schadenmeldung nötig. Ist der Schaden jedoch erheblicher, sollten Sie diesen baldmöglichst Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden, insbesondere wenn Personen schwer verletzt wurden. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug melden Sie gegebenenfalls Ihrer Kasko-Versicherung.
Sonderfall: Wildschaden
Bei einem Wildunfall sollten Sie Folgendes beachten:
- Sichern Sie die Unfallstelle ab
- Informieren Sie umgehend die Polizei
- Lassen Sie sich eine sogenannte „Wildbescheinigung“ zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen
- Informieren Sie Ihre Kasko-Versicherung
Lassen Sie ein angefahrenes Tier nicht ohne Meldung zurück. Dies bedeutet einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Und nehmen Sie das Wild auch nicht einfach mit – sonst können Sie wegen des Straftatbestandes der Wilderei belangt werden.