Kosten eines Rechtsstreits

Streitwert

Die Kosten eines Rechtsstreits – übrigens egal, ob die Sache vor Gericht geht oder nicht – sind zumeist streitwertabhängig. Der Streitwert ist vereinfacht gesagt der Wert um den gestritten wird. Wenn Ihnen z.B. die Gegenseite noch 2.500,- € aus einem Kaufvertrag über ein Fahrrad schuldet, ist die Höhe dieser Forderung zugleich der Streitwert.

Die Höhe des Streitwerts ist ausschlaggebend für die Höhe der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Je höher der Streitwert, desto höher auch diese Gebühren und damit auch das Kostenrisiko im Falle eines verlorenen Rechtsstreits.

Aktuelle Übersicht der Kosten in Zivilverfahren (Stand: 01/2021)

Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren

Streitwert

I. Instanz I. und II. Instanz I. – III. Instanz (BGH)
1.000 € 745,20 € 1.587,43 € 2.744,70 €
10.000 € 4.498,90 € 9.678,40 € 16.632,82 €
100.000 € 13.281,85 € 28.850,57 € 49.534,79 €
1.000.000 € 332.200,15 € 730.808,25 € 1.254.020,77 €

Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt.

Prozesskosten

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die zu erwartenden Kosten für einen Prozess berechnen. Wenn Sie den Prozess verlieren, haben Sie nicht nur Ihre eigenen Kosten, sondern auch die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 01/2021. Zusätzlich können noch etwaige Kosten für Sachverständige oder Zeugen hinzukommen.

 

Streitwertunabhängige Verfahren

In manchen Fällen richten sich die Gebühren jedoch nicht nach einem Streitwert. Dies ist z.B. bei der Strafverteidigung der Fall. Hier gibt es sogenannte Rahmengebühren.

Überblick über die Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen

Für eine durchschnittliche Angelegenheit wird hier nicht etwa der untere Rahmen angesetzt, sondern normalerweise die sogenannte Mittelgebühr. Diese beträgt z.B. allein für die Grundgebühr in Strafsachen 220 EUR netto (Gebührenrahmen 44 – 396 EUR).