Widerruf Darlehensverträge

 

Im September 2021 hat der europäische Gerichtshof erneut mehrere weitreichende Grundsatzentscheidungen (C-33/20, C-155/20 und C-187/20) getroffen und die bislang verwendeten Widerrufsbelehrungen einiger Banken als unzureichend erklärt. Damit besteht für einige Darlehensnehmer die Möglichkeit ihren Darlehensvertrag auch außerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu widerrufen. Die nachfolgenden FAQs greifen die wichtigsten Fragen zum Widerruf auf, die Darlehensnehmer unbedingt bei der Bewertung und Rückabwicklung ihrer Kredit- und Leasingverträge beachten sollten.

Ihr Rechtsrat rund um den Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen

Erfahrene Juristen prüfen und stellen sich Ihren Fragen zum Widerruf Ihres Darlehens- oder Leasingvertrages. Rufen Sie einfach unter 089 / 539 81-333 an oder schreiben Sie uns:

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FAQ - Die wichtigsten Fragen zum Widerruf Ihres Darlehensvertrages

Der EuGH hat entschieden, dass die Verbraucherinformationen im Rahmen der Vertragsunterlagen diverser Banken nicht den europäischen Vorgaben entsprechen. Die Banken haben damit die Kunden nicht bzw. nicht ausreichend über bestimmte Vertragsmodalitäten belehrt.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bezieht sich zwar lediglich auf die von drei verschiedenen Banken erteilten Informationen, gleichwohl finden sich die beanstandeten Klauseln auch in den Vertragsunterlagen diverser anderer Banken. Ob die Verwendung europarechtswidriger Klauseln zu einem sog. „ewigen Widerrufsrecht“ führt, ist gleichwohl im Einzelfall zu prüfen. Verschiedene Nationale Gerichte, unter anderem der Bundesgerichtshof, haben bereits entschieden, dass eine fehlerhafte Belehrung nicht automatisch dazu führt, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag mehrere Monate oder sogar Jahre nach dem Abschluss des Vertrags noch widerrufen werden kann.

Dies kommt auf Ihren Vertrag an: Liegen Ihrem Vertrag die ARB 2012 zugrunde, ist der Rechtsschutz für diese Streitigkeit ausgeschlossen. Bei ARB 2016 muss die Verwendung der Widerrufsbelehrung, also im Ergebnis der Vertragsschluss, im Versicherungszeitraum liegen. Am besten rufen Sie vorab bei der AUXILIA an und besprechen dies mit den Mitarbeitern im Rechtsservice. Sie erreichen diese unter 089 / 539 81 - 333.

Selbst wenn ein Widerruf Ihres Vertrages rechtlich möglich ist, ist dieser nicht auch automatisch wirtschaftlich sinnvoll. Vor allem dann, wenn Sie für die Vertragslaufzeit eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen, können die Nachteile der Widerrufsausübung die Vorteile erheblich übersteigen. Am besten besprechen Sie dies mit den Experten im Rechtsservice; diese erreichen Sie unter 089 / 539 81 - 333.

Unsere Mitarbeiter im Rechtsservice helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen rund um den Versicherungsschutz und den Widerruf Ihres Verbraucherkredites weiter. Rufen Sie gleich an unter 089 / 539 81 - 333.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die richtige Auswahl des Rechtsanwalts. Bundesweit haben sich einige Rechtsanwälte auf diese Rechtsangelegenheiten spezialisiert und können daher die Rechte ihrer Mandanten gut durchsetzen.

Gerne geben wir zu diesen wichtigen Fragen Hilfestellung und können Ihnen gerade bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts Tipps geben.

Veröffentlichungsdatum: 10/2021