Arbeitszeugnis: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

 

Arbeitszeugnis:
Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dieses Arbeitszeugnis stellt eine schriftliche Beurteilung der Arbeitsleistung dar. Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Vorgaben, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abänderung. 

Woraus ergibt sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer einen Anspruch auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Dies ergibt sich sowohl aus der Gewerbeordnung als auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) ergeben sich formale und inhaltliche Vorgaben für ein Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss bestimmte Angaben enthalten, verständlich formuliert sein und die Erteilung eines Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Für den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt hat.

Ferner ergibt sich ein Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses aus § 630 BGB. Das Anrecht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte und Auszubildende, sondern auch für in Teilzeit tätige Arbeitnehmer. Gleiches gilt für Tätigkeiten im Nebenberuf, als Praktikant oder auch als Aushilfe.

Hier finden Sie ein Musterschreiben für die Aufforderung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?

Aus § 109 GewO ergibt sich bereits, dass ein Arbeitszeugnis sowohl in einfacher als auch qualifizierter Form ausgestellt werden kann. Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit. Es wird somit nur vermerkt, von wann bis wann das Arbeitsverhältnis bestand und in welcher Funktion der Arbeitnehmer tätig war.

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis sind die Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder näher beschrieben, und der Arbeitgeber gibt eine Bewertung für die geleistete Tätigkeit ab. Die Bewertung umfasst sowohl die Qualität der Arbeit als auch das persönliche Verhalten des Arbeitnehmers.

Zur Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber immer verpflichtet. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss dieser nur auf Verlangen des Arbeitnehmers ausstellen.

Welche Formalien müssen beim Arbeitszeugnis eingehalten werden?

Aus § 109 GewO ergeben sich zudem formelle Anforderungen an das Arbeitszeugnis. Eine elektronische Ausstellung ist unzulässig. Verwendet der Arbeitgeber einen speziellen Briefkopf, dann ist das Arbeitszeugnis auf diesem Papier anzufertigen. Zudem muss das Arbeitszeugnis verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Letztlich muss das Arbeitszeugnis unterschrieben werden und sollte keine Flecken haben. Entspricht das Zeugnis nicht den formellen Anforderungen, kann der Arbeitnehmer eine neue Ausstellung verlangen. 

Wie sieht der Aufbau eines Arbeitszeugnisses aus?

Eine gesetzliche Vorschrift, wie ein Arbeitszeugnis aufgebaut werden muss, gibt es nicht. In der Praxis hat sich jedoch eine Grundstruktur entwickelt:

  • Überschrift: Hier steht in der Regel “Arbeitszeugnis”
  • Einleitung: Hier werden die Eckdaten des Arbeitsverhältnisses beschrieben und die persönlichen Daten des Arbeitnehmers
  • Unternehmen: Dann folgt in der Regel eine kurze Beschreibung des Unternehmens
  • Tätigkeit: Hier werden die Aufgabenfelder des Arbeitnehmers beschrieben
  • Beurteilung: Im Anschluss folgt eine Beurteilung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens
  • Beendigungsgrund: Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird genannt
  • Schlussformel: Hier wünscht der Arbeitgeber in der Regel alles Gute für die weitere Zukunft
  • Unterschrift: Neben der Unterschrift stehen das Datum und ein Firmenstempel

Wie erkennen Arbeitnehmer die Gesamtnote im Arbeitszeugnis?

Wenn es zu Streitigkeiten rund um das Arbeitszeugnis geht, dann spielen meisten die Formulierungen eine Rolle und nicht formelle Fragen. Beim Arbeitszeugnis hat sich ein eigener Sprachstil entwickelt, der es einem Laien teilweise sehr schwer macht zu erkennen, ob das Zeugnis nun gut oder schlecht ist.

Grund für diese Umschreibungen im Arbeitszeugnis sind die gesetzlichen Vorgaben, denn das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen und muss zudem wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber muss somit das Verhalten darstellen, wie es tatsächlich war, muss das Arbeitszeugnis aber so formulieren, dass keine strenge Kritik am Arbeitnehmer geübt wird. Somit klingen Arbeitszeugnisse auf den ersten Blick erst einmal positiv. Hinter positiv klingenden Formulierungen verstecken sich häufig eine Kritik am Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die sich unsicher beim Arbeitszeugnis sind, sollten dies daher ggf. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

Wie sehen die Formulierungen im Arbeitszeugnis aus?

Da die Note im Arbeitszeugnis entscheidend für eine neue Arbeitsstelle sein können, ist es wichtig zu erkennen, wann es sich um ein gutes und wann um ein schlechtes Zeugnis handelt. Bei den nachfolgenden Formulierungen handelt es sich nur um Beispiele. Diese sollen nur einen Einblick geben, welche Formulierung für welche Note verwendet wird:

Note   

Formulierung

1         

stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

2

„zu unserer vollsten“ oder „stets zu unserer vollen“ Zufriedenheit

3

zu unserer vollen Zufriedenheit

4

zu unserer Zufriedenheit

5

im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

6

hat sich bemüht

Aus der Schlussformel kann sich ebenfalls eine Gesamtnote ergeben. Hier können die Notenstufen wie folgt aussehen:

Note          

Formulierung

1

Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns für die stets hervorragenden Leistungen.

2

Der Abschied von Herrn/Frau X fällt dem Team schwer. Wir verlieren einen äußerst sympathischen und sehr erfolgreichen Mitarbeiter.

3

Wir bedauern den Verlust eines sehr zielstrebigen und engagierten Mitarbeiters.

4

Wir danken für die von ihr/ihm erbrachten Leistungen.

5

Auslassen der Dankesworte

Auch in den Wünschen für die Zukunft kann sich eine Bewertung der Arbeitsleistung verstecken. Mangelhaft ist eine Leistung beispielsweise dann, wenn anstatt Erfolg Glück für die berufliche Zukunft gewünscht wird.

Ferner kann sich aus der Beschreibung des Sozialverhaltens eine Note ergeben. Sofern einzelne Gruppen wie der Vorgesetzte oder Kollege nicht angesprochen werden, kann dies Rückschluss auf eine negative Note geben. Die Notenstufen für das Sozialverhalten können wie folgt aussehen:

Note           

Formulierung

1

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich.

2

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

3

Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

4

Das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt und ohne Beanstandung.

5

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass das Betragen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen unbelastet war.

Welche Angaben dürfen nicht im Arbeitszeugnis enthalten sein?

Allerdings gibt es Angaben, die im Arbeitszeugnis nicht enthalten sein dürfen. Diese Einschränkungen ergeben sich aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG). Daten, die das Potenzial haben eine Diskriminierung des Arbeitnehmers darzustellen, dürfen deshalb nicht mit ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Gemeint sind folgende Angaben:

  • das Herkunftsland des Arbeitnehmers
  • seine sexuelle Orientierung

oder

  • die Mitgliedschaft in Parteien,
  • Gewerkschaften
  • oder Religionsgemeinschaften

Was können Arbeitnehmer gegen ein “schlechtes” Arbeitszeugnis unternehmen?

Arbeitnehmer sollten nach Erhalt des Arbeitszeugnisses dieses erst einmal in Ruhe durchlesen. Sofern die im Arbeitszeugnis enthaltende Note mit den Vorstellungen des Arbeitnehmers über seine eigene Leistung übereinstimmt, kann dieses so akzeptiert wird. Problematisch wird es nur, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Auffassungen über die Bewertung der Arbeitsleistung sowie das Sozialverhalten haben. 

Wann kann eine Nachbesserung des Arbeitszeugnisses verlangt werden? 

Ob ein Nachbesserungsverlangen Aussicht auf Erfolg hat, hängt von der Note ab. Ist die Gesamtnote im Ergebnis eine Zwei und der Arbeitnehmer ist der Auffassung, dass seine Leistung eher mit einer Eins zu bewerten wäre, dann kann dies nur schwer nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer muss nämlich beweisen, dass seine Leistung nicht nur gut, sondern sehr gut war. Etwas anderes gilt, wenn das Arbeitszeugnis eine schlechte Note enthält. Dann muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer eine schlechte Arbeitsleistung erbracht hat. 

Wie kann Nachbesserung verlangt werden? 

Enthält das Arbeitszeugnis eine schlechte Note, dann kann dieses durch den Arbeitnehmer widersprochen werden. Hierzu sollte zunächst das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Grund hierfür ist, dass durch ein einvernehmliches Gespräch das Arbeitszeugnis deutlich positiver ausfällt. Ist das Arbeitsverhältnis jedoch derart zerrüttet, macht ein persönliches Gespräch keinen Sinn.

Sollte das Gespräch zu keinem Ergebnis führen, kann der Arbeitnehmer schriftlich Widerspruch einlegen. Hier sollte der Arbeitgeber alle Formulierungen aufführen, die nach seiner Ansicht nach geändert werden müssen. Ferner sollte dem Arbeitgeber hier eine angemessene Frist zur Überarbeitung des Zeugnisses gesetzt werden. 

Wann sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden? 

Wenn der Arbeitgeber die gesetzte Frist zur Überarbeitung nicht einhält, sollten Arbeitnehmer in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser kann das Arbeitszeugnis prüfen und auch die Erfolgsaussichten bei einem gerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht einschätzen.

Sollte es sich um ein umfangreiches Zeugnis handeln, kann auch eine vorherige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinvoll sein. Dieser erkennt die Fehler in Arbeitszeugnissen in jedem Fall. Ferner bewegt ein anwaltliches Schreiben den Arbeitgeber eher, das Arbeitszeugnis entsprechend umzuformulieren.

Autor: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Veröffentlichungsdatum: 10/2021