FAQ zum Vertrag

Die Mitversicherung der volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder des Kunden und/oder des versicherten Ehe-/Lebenspartners

  • bleibt auch während der Berufsausbildung oder dem Studium des Kindes bestehen. Hierzu zählt auch die Absolvierung eines ausbildungsintegrierten / ausbildungsbegleitenden dualen Studiengangs, bei dem der Abschluss der Berufsausbildung vor Beendigung des Studiums erfolgt und bis zum Studienabschluss eine Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt wird.
  • entfällt, wenn die Kinder heiraten, sich in eine eingetragene oder sonstige Lebenspartnerschaft begeben oder erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit beginnen und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

Im Gegensatz zur festen Selbstbeteiligung reduziert sich die fallende Selbstbeteiligung bei Schadenfreiheit pro Jahr um 100 EUR bis die minimal zulässige Selbstbeteiligung erreicht ist. Eine Rückstufung erfolgt nach jedem gemeldeten und seitens der AUXILIA eintrittspflichtigen Schaden, unabhängig von einer brereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung.

Eine Grafik zur Entwicklung der Selbstbeteiligung und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Privatkunden

Geschäftskunden

 

In welchen Produkten Sie die fallende Selbstbeteiligung vereinbaren können sowie Informationen zu älteren Tarifen, nennt Ihnen gerne unser Vertrags-Service unter 089/539 81 - 222.