Rechtsschutz für Vermieter

Rechtsschutz für das vermietete Objekt – die sinnvolle Ergänzung für alle Vermieter:

  • Alle vermieteten oder verpachteten Gebäude, Wohnungen, Garagen, Grundstücke oder Gewerbeobjekte im Inland
  • Günstiger Preis
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Übersicht

Rechtsschutz für Vermieter ist die sinnvolle Ergänzung, wenn Sie eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermieten. Sie erhalten ein Rechtsschutz-Produkt abgestimmt auf Sie als Vermieter.  

 

  • Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern im Inland
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
     

 

Selbstbeteiligung – verschiedene Möglichkeiten:

  • Feste Selbstbeteiligung mit 250,- € oder 500,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Details

Rechtsschutz für Vermieter

     

Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten im Inland

  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Mitversichert sind alle zum versicherten vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Inland
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:

  • Vermieter
  • Verpächter

  • Versichert ist die im Versicherungsschein genannte vermietete Wohnung oder das Einfamilienhaus im Inland
  • Versichert sind auch alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen

Bitte beachten Sie:

  • Versicherbar nur in Kombination mit einem Hauptprodukt
  • Alle Einheiten eines Objektes des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden. Beitragspflicht besteht auch für
    • vom Eigentümer selbst bewohnte Wohn- oder selbst genutzte gewerbliche Einheiten und
    • vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete / verpachtete Einheiten

  • Einzeln vermietete Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze müssen separat versichert werden
  • Maximal 5 vermietete Wohneinheiten versicherbar
  • Maximal 5 vermietete/verpachtete gewerblich genutzte Objekte versicherbar
  • Objekte außerhalb von Deutschland nicht versicherbar

Schadenbeispiele

Rechtsschutz für Vermieter

Streitigkeiten:

  • Nicht erfolgte Räumung der vermieteten Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
  • Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • als Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen

 

Wichtige Information für Sie:

Allein der Streitwert bei einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Hat der Mieter dann noch Schäden hinterlassen, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt oder behauptet seinerseits Mängel, läppert sich schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.