Grillen auf Balkonien

Was ist erlaubt, was sollte man lieber lassen?

Wer sehnt sie nicht herbei, die Tage, an denen es endlich wieder wärmer wird, die Vögel anfangen ihrer Lieder zu zwitschern und die Biergärten endlich ihre Pforten öffnen!? Früher als gedacht werden dann die ersten wohl auch beginnen, die Grillsaison zu Hause offiziell zu eröffnen. Doch halt, darf ich das als Mieter so ungeniert?

Vom Einzelfall abhängig

Steht im Mietvertrag nichts, so bleibt zunächst wie immer festzuhalten, dass die Frage, ob das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder auch im Garten zulässig ist, vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Rechtssprechung ohne einheitlichen Tenor

Auch die Rechtsprechung hat diesbezüglich noch keinen einheitlichen Tenor gefunden.

Als Grundsatz lässt sich wohl aber festhalten: Wenn keine Schäden verursacht werden und die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden, ist gegen das Grillen nichts einzuwenden. Doch wird dies wegen der Geruchsbelästigung wohl nur in Ausnahmefällen der Fall sein, so dass Gerichte bereits die Frage zu klären hatten, welche Rechte der Mieter hat, wenn mit dem Grillen eine Belästigung einhergeht. Kann der Vermieter dann ein Verbot aussprechen?

Gerichte urteilen unterschiedlich

Die Gerichte urteilen diesbezüglich unterschiedlich: Das Landgericht Stuttgart entschied, dass eine Grilldauer von insgesamt 6 Stunden/Jahr geringfügig und deshalb grundsätzlich zumutbar sei. Das AG Bonn hingegen hält das Grillen einmal im Monat für zulässig, wenn die übrigen Hausbewohner zwei Tage zuvor davon in Kenntnis gesetzt werden. Nach dem LG München ist das Grillen in den Sommermonaten üblich und muss, wenn nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, generell geduldet werden. Dafür, dass die Grenze überschritten wurde, ist die Klagepartei beweisbelastet. Maßstab ist hierfür das Empfinden eines Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks und nicht das subjektive Empfinden.

Fazit

Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Doch wenn der Mieter es nicht übertreibt und auf die Belange seiner Nachbarn angemessen Rücksicht nimmt, kann er sein Grillfleisch auch zu Hause genießen. Tipp: Öfters mal die Nachbarn einladen, um Spannungen vorzubeugen!