Online-Beratung

Kompetent und bewährt

Wenn Sie sich durch einen unabhängigen Rechtsanwalt beraten lassen möchten, können Sie uns hier Ihren Fall schildern:

Online-Beratung 

Welche Vorteile bietet mir die Online-Beratung?

  • Sie können Ihre Fragen online stellen, 24 Stunden am Tag!
  • Upload-Funktion: Sie haben die Möglichkeit Unterlagen, wie z.B. Verträge, zur Prüfung zu übermitteln!
  • Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine Antwort von einem unabhängigen Rechtsanwalt!
  • In über 90% der Fälle konnten unsere Kunden die Angelegenheit mit Hilfe der Online-Beratung abschließend erledigen!

Wie sieht die Antwort des Rechtsanwaltes aus?

Ihre Fragen werden von einem unabhängigen Rechtsanwalt beantwortet. Um Ihnen einen kurzen Einblick zu verschaffen, haben wir hier beispielhaft Antworten der Rechtsanwälte zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass sich die Antworten jeweils auf konkrete Fragen im Einzelfall bezogen und daher nicht verallgemeinert werden können.

„Sehr geehrter Herr…

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworte:

1.) Aufgabenbeschreibung:
Die Tätigkeit des Arbeitsnehmers muss genau und vollständig angegeben sein, so dass sich ein Dritter problemlos ein Bild davon machen kann. Es ist deshalb erforderlich, das die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Arbeiten aufgeführt sind, da Beruf und Tätigkeit häufig nicht identisch sind.
Der Hinweis auf „vielfältige Einzelaufgaben“ ist deshalb meiner Auffassung nach nicht ausreichend.

2.) Üblicherweise beinhalten Zeugnisse verschiedene Bereiche, wobei es für die unterschiedlichen Notenstufen entsprechende Formulierungen gibt.
Im Folgenden möchte ich Ihnen eine Übersicht über die einzelnen Leistungskriterien geben, die ein Zeugnis enthalten sollte (jeweils für die Notenstufe „sehr gut“).

a.) Fachkenntnisse:
„Er verfügt über fundierte Fachkenntnisse, die er in seinem Aufgabengebiet erfolgreich einsetzte“.
oder
„Aufgrund Ihrer Fachkenntnisse konnte sie wiederholt mit schwierigen Aufgaben betraut werden, die sie völlig selbständig erfolgreich einsetzte“.


b.) Eigeninitiative/Leistungsbereitschaft:

„Er zeigte stets Initiative, großen Fleiß und Eifer“

oder

„Sie führte alle Aufgaben mit großer Umsicht, großem Wissen und beachtlichem Engagement aus“

…“

"Sehr geehrter Herr…

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworte:

1.) Eine Zusatzvereinbarung wäre ausreichend. Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollte dieser gegenüber dem alten Arbeitsvertrag nicht nachteilig sein.

a.) Dies gilt zunächst hinsichtlich der neuen Probezeit, die Sie nicht akzeptieren sollten, da Sie andernfalls sofort kündbar wären und die sich bereits verlängerten Kündigungsfristen (§... des alten Vertrages) auch noch entfielen. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Eine solche Vereinbarung wäre aber rechtlich möglich, wenn Sie aufgrund des neuen Vertrages eine andere Tätigkeit als zuvor ausüben. Sie sollten jedoch nach Möglichkeit vereinbaren, dass Ihre bisherige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt wird.


e.) Die Höhe des Gehaltes ist grundsätzlich frei vereinbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet den Arbeitgeber aber zu einer grundsätzlichen Gleichbehandlung der Beschäftigten. Damit sollen Sie als Arbeitnehmer insbesondere vor Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität geschützt werden.
Auf dieser Basis ist Ihr Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet, Arbeitnehmern für gleiche Tätigkeiten die gleiche Vergütung zu leisten.
Nach den §§ 8 – 10 AGG ist Ihr Arbeitgeber jedoch unter Umständen berechtigt, Ungleichbehandlungen vorzunehmen. Eine zulässige Benachteiligung einzelner Arbeitnehmer ist danach beispielsweise möglich aufgrund von beruflichen Anforderungen oder des Alters des Arbeitnehmers.
Allerdings muss der Arbeitgeber die sachlichen Gründe benennen, die eine Ungleichbehandlung aufgrund der genannten Kriterien zulassen.
Hier kommt es also auf die Umstände des Einzelfalles an (üben Kollegen tatsächlich die gleichen Tätigkeiten aus? Sind die Kollegen gleich alt? etc.).

2.) Sie sollten den neuen Anstellungsvertrag deshalb nur unter Berücksichtigung meiner Ausführungen unterschreiben, soweit Sie dies durchsetzen können.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

…“

„Sehr geehrter Herr…

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworte:

1.) Ein Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen ergibt sich nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern nur dann, wenn Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnten.
Dies setzt jedoch gemäß § 280 BGB voraus, dass die Werkstatt ihre Pflicht im Rahmen der Reparatur schuldhaft verletzt hat.
Neben dem Recht auf die sogenannte Nacherfüllung stünde Ihnen auch ein Ersatzanspruch in Bezug auf Schäden zu, die Ihnen infolge einer mangelhaften Reparatur entstanden sind. Als Schaden kommen damit die Kosten für den Mietwagen in Betracht. Dies hat dann zur Folge, dass Ihnen während der Reparatur ein Mietwagen zur Verfügung gestellt werden kann oder zumindest die Kosten für einen Mietwagen übernommen werden müssen.
Dabei ist jedoch eine wichtige Voraussetzung zu beachten. Die Werkstatt muss die Mangelhaftigkeit der Reparatur zu vertreten haben. Das bedeutet, dass Sie lediglich im Falle einer unfachgemäßen Reparatur einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben. Ob dies hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen und müsste im Übrigen von Ihnen bewiesen werden.

…“

Die Meinung unserer Kunden zur Online-Beratung

Hier haben wir beispielhaft einige Rückmeldungen von Kunden zusammengestellt:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bedanke mich für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Sie haben mir damit sehr geholfen. …“

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für die präzisen Ausführungen. Sie haben uns wirklich sehr geholfen und uns wahrscheinlich auch enorme Kosten erspart! Der „Familienrat“ wird tagen und wir werden überlegen, welche Möglichkeit wir ausführen werden. …“

„Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, für Ihre Erläuterungen.
Sie haben mir sehr geholfen, vor allem, da Sie in einer sehr verständlichen Sprache sprechen. …“

„ Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bedanke mich bei Ihnen für die ausführliche und hilfreiche Beratung. Mit diesen Informationen starten wir einen neuen Versuch, das Guthaben aus Nebenkosten einzufordern. …“

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wie von Ihnen vorgeschlagen hatte ich … mit einer Reparatur durch eine andere Werkstatt „gedroht“. … hat sich jetzt bereit erklärt „in diesem Sonderfall“ die Reparatur auf Kulanz durchzuführen. Danke! …“

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe die entsprechenden Änderungswünsche meinem Arbeitgeber weitergegeben. Nächste Woche bekomme ich die neue Variante. …"

Hinweis:

Bei der Online-Beratung können Kosten entstehen, insbesondere wenn die Angelegenheit nicht versichert oder umfangreich ist. Bevor Ihnen Kosten entstehen, werden Sie informiert.