Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz ist eine wichtige Absicherung für Ihre Lebensbereiche

  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

 

Bereits ab 178,- € im Jahr bzw. 15,73 € im Monat

Beitragsbasis: 1.000 € fallende Selbstbeteiligung, bis 10 ha, inkl. PremiumService & KS-Clubleistungen

Übersicht

Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sichert Sie kombiniert ab.

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz umfasst

  • Landwirtschafts-Bereich mit InkassoPro
    (mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit)
  • Privat-Bereich
  • Berufs-Bereich für die nichtselbständige Tätigkeit
  • Verkehrs-Bereich
  • Grundstücks- und Mietbereich
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken
  • optional: Spezial-Straf-Rechtsschutz
     

 

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung:
    Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 300,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
    Vorteil: Im privaten Bereich gilt immer eine feste Selbstbeteiligung von 350,- €

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive

Für Ihren Vertrag

Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).

  • Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
  • Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei Rechtsfragen und Konflikten

Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.

  • Persönliche Ansprechpartner
    • Kein Call-Center
    • Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
    • Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region

  • Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
  • InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
  • Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
  • Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
  • Aufhebungsvertrags-Check – Online-Prüfung für Aufhebungsvereinbarungen eines Arbeitsvertrages
  • Online-Vertrags-Check – Überprüfung privater Verbraucherverträge bei Unklarheiten
  • Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
  • Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
  • Cyber-Mobbing-Hilfe – Unterstützung bei persönlichen Angriffen in der digitalen Welt
  • BU-Antrags-Check – Unterstützung bei Beantragung von Leistungen aus privaten Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen
  • Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
  • Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
  • Vorsorge-Generatoren – Web-Tools mit anwaltlich geprüften Texten für die persönliche Vorsorge
    • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
    • Testament – auch für den digitalen Nachlass
    • Sorgerechtsverfügung
    • Bestattungsverfügung
    • Haustierverfügung
    • Unternehmervollmacht

Details

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • als Zusatzprodukt: Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    • bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen
    • für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
    • für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr

  • Internet-Rechtsschutz im privaten Bereich für:
    • Verträge, die über das Internet oder mit Providern abgeschlossen werden
    • erhaltene Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen
    • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen
    • bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- undZahlungsmittelmissbrauch
    • Serviceleistungen bei Cyber-Mobbing und Rufschädigung

  • Internet-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich für:
    • die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen
    • bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
    • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
    • den Daten-Rechtsschutz
    • Serviceleistungen bei Rufschädigung
    • die Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken

  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bis 1.000,- €
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende versicherbare Risiken ohne Wartezeit, auch mit größtmöglichem Leistungsumfang, mit geringstmöglicher Selbstbeteiligung möglich, mit automatischer Abfrage zur Hauptfälligkeit
  • Mitversichert sind Couchsurfing und private Kurzzeitvermietung des Erstwohnsitzes bei Abwesenheit
  • Mitversichert ist die Vermietung von bis zu drei Zimmern in der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers (Erstwohnsitz)
  • Nutzung neuer Mobilitätskonzepte wie Car-Sharing, Pedelecs, E-Scooter usw. versichert
  • Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
  • Cross-Compliance-Streitigkeiten
  • Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten Bereich vor deutschen Behörden
  • Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
  • Erstberatung bei Unterhaltsverpflichtung
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz von bis zu 1.500,- €, z.B. bei Erbrechtsstreitigkeiten
  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Keine Selbstbeteiligung bei der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
  • Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
  • InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht)
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der ausschließlich privaten Internetnutzung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung

Zum versicherten Personenkreis zählen gemäß der u.a. Familiendefinition:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern
  • Altenteiler (wenn in räumlicher Nähe zum Hof wohnhaft)
  • Hoferben (wenn in dem Betrieb überwiegend tätig und dort oder in räumlicher Nähe zum Hof wohnhaft)
  • Mitinhaber (wenn in dem Betrieb überwiegend tätig und dort oder in räumlicher Nähe zum Hof wohnhaft)
  • alle angestellten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit im oder für den land- und/ oder forstwirtschaftlichen Betrieb
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

Familiendefinition:

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners sowie der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht.

Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden, wenn der Inhaber des Betriebes Mitglied der land- und / oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist und der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Der Versicherungsnehmer muss eine natürliche Person sein.

Eine landwirtschaftliche Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG) ist versicherbar, sofern diese ausschließlich aus dem Landwirt und den nach § 27 Abs. 2 a) aa) – ee), gg), hh) AUXILIA ARB/2021 mitversicherten Personen besteht.

Nicht versicherbar im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie JURAGRAR sind juristische Personen, z.B. eine GmbH oder eine eingetragene Genossenschaft, Maschinenringe und Großmastbetriebe.
Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe können sich über JURAFIRM oder den PBVI-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige versichern.

Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§ 27 Abs. 1, 1 b), 2, 3, 4 a) und b), 5, 6 ARB, Klausel 4 und 7

Schadenbeispiele

Landwirtschafts-Bereich

Streitigkeiten:

  • Klage eines Gehilfen gegen die Kündigung wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernteablieferung
  • Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
  • Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
  • Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance)

 

Wichtige Information für Sie:

Maschinen für den landwirtschaftlichen Betrieb sind teuer. Dementsprechend teuer sind dann auch die Streitigkeiten, bei z.B. Mängeln dieser Maschinen. In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutz­versicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie auch als Arbeitgeber in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.


Privat-Bereich

Streitigkeiten: 

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Möbel
  • Leistungsablehnung durch Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreise


Wichtige Information für Sie:
Schon bei einem Streitwert von nur 3.000 EUR beträgt Ihr Kostenrisiko allein für die 1. Instanz bereits über 1.500 EUR! Das ist mehr als die Hälfte des Wertes des Gegenstandes, um den gestritten wird!


Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)

Streitigkeiten:

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
  • Nichtauszahlung des Weihnachts- / Urlaubsgeldes


Wichtige Information für Sie:

In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen –­­ auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.


Verkehrs-Bereich

Streitigkeiten:

  • Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
  • Mängel beim Autokauf
  • Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß


Wichtige Information für Sie:
Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.


Grundstücks- und Mietbereich

Streitigkeiten:

  • wegen plötzlicher Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • wegen Mängeln in der Wohnung oder einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung
  • wegen lärmender Nachbarn

 

Wichtige Information für Sie:

Immer öfter kommt es vor, dass seit Jahren landwirtschaftlich genutzte Äcker vom Verpächter plötzlich gekündigt werden. Oftmals bestehen dann kaum Ausweichmöglichkeiten, so dass die weitere Nutzung dieser hinzu gepachteten Flächen wichtig für Ihre Landwirtschaft ist. Ein Rechtsstreit ist hier manchmal unausweichlich.


Vorsorge-Rechtsschutz

Streitigkeiten: 

  • Kündigung der bislang mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Mängel am neuen PC des Kindes, den es sich für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat


Wichtige Information für Sie:
Neu hinzutretende oder geänderte Risiken sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Gerade hier treten aber gerne gleich mal Streitigkeiten auf. Über unseren Vorsorge-Rechtsschutz sind zukünftig eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände ab dem Zeitpunkt der Entstehung in Deckung mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung – und das ohne Wartezeit. Zur Dokumentierung und Beitragsberechnung fragen wir mit unserem jährlichen Vorsorgefragebogen neu hinzukommende oder geänderte Risiken ab.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.