Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung für Geschäftskunden:

  • Vorwurf auch von Verbrechen mitversichert
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Strafkaution mit 1 Million € Versicherungssumme
  • Günstiger Preis

 

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Übersicht

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung. Sie erhalten einen Versicherungsschutz dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen. 

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Selbstbeteiligung – verschiedene Möglichkeiten:

  • Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details des Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Weltweiter Versicherungsschutz im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen (=nichtselbständigen) Bereich, europaweit im geschäftlichen Bereich
  • Strafkaution mit 1 Million € Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Firmenstellungnahme
  • Beistand im Vewaltungsrecht

Zum versicherten Personenkreis zählen:

Im geschäftlichen Bereich:

  • Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen)
  • Inhaber, gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
  • Die angestellten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer

Im privaten Bereich:

  • Versicherungsnehmer (bzw. eine benannte Person)
  • Familienangehörige gemäß der unten stehenden Familiendefinition
     

Familiendefinition:

Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  • minderjährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  • unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners sowie der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht.

Unternehmen bzw. Unternehmer der folgenden Branchen können nicht versichert werden:

  • Abwasserbeseitigung / Klärwerk
  • Energieversorger, z.B. Gas-/Stromversorgung
  • Kraftwerke (z.B. Photovoltaik-/Biogasanlagen, Wasser-/Windkraft, Umspannwerke)
  • Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung
  • Recyclingbetriebe / Müllverwertung / Abfallbeseitigung / Mülldeponie / Schrotthandel / Entsorgungsfachbetriebe
  • Kommunen, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Anstalten
  • Firmen, deren Produkte ganz oder teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen
  • Maschinenringe

Schadenbeispiele

Schadenbeispiele zum Spezial-Straf-Rechtsschutz

Ihr mögliches Kostenrisiko für die Strafverteidigung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat
  • Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll