Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Übersicht

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist die Absicherung von Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag in Ihrer Funktion als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz  

  • Für Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag mit der GmbH oder AG
    bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 150.000,- €
  • Versicherbar als günstiges Ergänzungsprodukt
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie
     

Selbstbeteiligung

Es gilt eine feste Selbstbeteiligung von 250,- € je Rechtsschutzfall.

Details

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Anstellungsvertrag mit der im Versicherungsschein angegebenen GmbH/AG.
Hinweis: Der Risikoausschluss § 3 Abs. (2) c) gilt in diesem Produkt nicht.

Versichert werden kann der Versicherungsnehmer als Geschäftsführer einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bzw. als Vorstand einer AG (Aktiengesellschaft), wenn das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit 150.000,– € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – nicht übersteigt.
Wird das vorgenannte Jahresbruttoeinkommen überschritten, ist dies vom Versicherungsnehmer bei der AUXILIA anzuzeigen. Wegen dieser Gefahrerhöhung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Beitrag des Vertrages erhöht werden oder es kann eine Kündigung durch die AUXILIA erfolgen.
Erfolgt keine Anzeige des Überschreitens des vorgenannten Jahresbruttoeinkommens, besteht Versicherungsschutz nur noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit.

 

  • 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

Definition Jahresbruttoeinkommen: Das Jahresbruttoeinkommen in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit setzt sich zusammen aus Einkünften aus nichtselbständiger bzw. Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Hierunter fallen das Gehalt, variable Bezüge, sowie die als geldwerter Vorteil einzustufenden Leistungen wie die Altersvorsorge, der Firmenwagen und andere Zusatzleistungen. Erhält der Versicherungsnehmer daneben noch Gewinnausschüttungen oder sonstige Kapitalerträge erzielt er Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Diese sind dann ebenfalls zu berücksichtigen.

Versicherungssumme: Die AUXILIA trägt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,– € je Rechtsschutzfall. Dieser Höchstbetrag umfasst alle Zahlungen, die die AUXILIA auf Rechtsschutzfälle leistet, die zeitlich und ursächlich mit dem Ausgangsstreit zusammenhängen.

Besondere Hinweise:

  • Versicherbar nur in Verbindung mit den Produkten JURPRIVAT oder Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz. Voraussetzung ist auch bei späteren Umstellungen des Hauptproduktes, dass der Privat-Rechtsschutz weiterhin versichert sein muss.
  • Das Produkt ist auch versicherbar, wenn die zu versichernde Person in einer Firma angestellt ist, die bereits in einer separaten Mitgliedsnummer bei der AUXILIA versichert ist.
  • Je Anstellungsvertrag, für den Rechtsschutz bestehen soll, ist ein eigener Anstellungsvertragsvertrags-Rechtsschutz zu versichern.

Kein Versicherungsschutz:

  • für die Abwehr jeglicher Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen.
    • für die Abwehr von im Wege der Aufrechnung erhobenen Schadensersatzansprüche,
    • für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Schadenersatzanspruchs (sog. negative Feststellungsklage),

  • in ursächlichem Zusammenhang mit Aktienoptionen.

Schadenbeispiele

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Streitigkeiten:

  • Streit nach Beendigung des Anstellungsvertrages um die Dauer des Wettbewerbsverbotes
  • Rechtliches Vorgehen gegen fristlose Kündigung
  • Streit um den Dienstwagen nach Vertragsende

Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.