Ist eine Rechtsschutz-versicherung steuerlich
absetzbar?

Mann mit Handy in der Hand

Das müssen Sie wissen

  • Die Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung können Sie nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen oder vermietenden Tätigkeit stehen.
  • Das bedeutet: Die Kosten für den Berufsrechtsschutz sind steuerlich absetzbar. Auch wenn Sie Immobilien vermieten und einen entsprechenden Vermieterrechtsschutz abgeschlossen haben, können die Beiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
  • Nicht absetzbar sind dagegen die Kosten für den privaten oder verkehrsbezogenen Rechtsschutz, da diese zur privaten Lebensführung zählen und steuerlich nicht anerkannt werden.
  • Nicht jeder Versicherer kann Ihnen die absetzbaren Beiträge ausweisen. Suchen Sie sich also Versicherer wie uns aus, die Ihnen die Arbeit erleichtern und die steuerlich absetzbaren Beträge anzeigen.

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Rechtsschutzversicherung hilft, wenn es zum Streit kommt – zum Beispiel im Job, mit dem Vermieter oder nach einem Unfall. Doch wussten Sie, dass sich die Kosten für bestimmte Rechtsschutzbereiche von der Steuer absetzen lassen?

Nicht alle Beiträge zur Rechtsschutzversicherung erkennt das Finanzamt an. Absetzbar sind grundsätzlich nur die Anteile, die einen beruflichen Bezug haben – also zum Beispiel die Arbeitsrechtsschutzversicherung, die Streitigkeiten rund um Ihren Job abdeckt. Auch ein Vermieterrechtsschutz kann steuerlich geltend gemacht werden.

Diese Rechtsschutzbereiche sind steuerlich absetzbar:

  • Beruf: Die Beiträge zum Arbeitsrechtsschutz zählen als Werbungskosten.
  • Vermieterrechtsschutz: Diese Ausgaben gelten als relevante Kosten für Ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Wichtig

Die Rechtsschutzversicherung für Privatangelegenheiten (z. B. bei Streit mit Onlinehändlern oder Behörden) sowie für die Bereiche Verkehrsrechtsschutz und Wohnrechtsschutz ist nicht steuerlich absetzbar – diese Kosten gehören zur privaten Lebensführung und sind nicht anerkennungsfähig.

Wie viel Prozent der Rechtsschutzversicherung erkennt das Finanzamt an?

Nur der berufliche oder vermietungsbedingte Anteil Ihrer Rechtsschutzversicherung ist steuerlich relevant. Wie hoch dieser Anteil genau ist, hängt davon ab, welche Rechtsschutzbereiche Sie abgeschlossen haben – zum Beispiel Berufs- oder Vermieterrechtsschutz. Der private Anteil (z. B. Streit mit Nachbarn, Onlinekäufen oder im Straßenverkehr) bleibt steuerlich unberücksichtigt.

Als grobe Orientierung gilt: Wenn der Bereich Beruf mitversichert ist, erkennt das Finanzamt etwa 20 bis 40 % der Gesamtbeiträge an – es hängt natürlich davon ab, welche anderen Bausteine Sie im Versicherungspaket haben. Bei der KS/AUXILIA sind die Anteile klar in den Rechnungen erkennbar und Sie bekommen auf Wunsch eine transparente Finanzamtsbestätigung, in der der absetzbare Anteil und Betrag genau ausgewiesen ist. Diese Bestätigung können Sie ganz einfach online anfordern – und direkt Ihrer Steuererklärung beilegen.

Zur Formularseite


Beispiele: Wann ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

  • Arbeitnehmer mit Arbeitsrechtsschutz
    Sie sind als Angestellter tätig. Um bei möglichen Konflikten mit dem Arbeitgeber – etwa bei einer Abmahnung oder Kündigung – rechtlich abgesichert zu sein, haben Sie bei der KS/AUXILIA den Bereich Berufsrechtsschutz mitversichert. Die Kosten für diesen Baustein können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Der private Anteil Ihrer Versicherung bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Vermieter mit Vermieterrechtsschutz
    Sie besitzen zwei vermietete Eigentumswohnungen. Um sich bei Streitigkeiten mit Mietern rechtlich abzusichern, haben Sie sich für einen Vermieterrechtsschutz entschieden. Die Beiträge zu diesem Bereich der Rechtsschutzversicherung können Sie als Werbungskosten in der Anlage V ihrer Steuererklärung absetzen, da sie direkt mit der Erzielung von Mieteinkünften in Zusammenhang stehen.

Warum sich eine Rechtsschutzversicherung
bei der KS/AUXILIA lohnt

Bei der KS/AUXILIA stellen Sie Ihren Rechtsschutz so zusammen, wie er zu Ihrem Leben, Ihrem Beruf und Ihren Risiken passt. Besonders relevant für die Steuer: Wenn Sie den Bereich Beruf oder Vermieterrechtsschutz einschließen, können Sie die entsprechenden Beiträge steuerlich geltend machen.

Unsere leistungsstarken Tarife bieten Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit bei juristischen Auseinandersetzungen, sondern auch viele weitere Vorteile:

  • Wählbare Rechtsschutzbereiche: Sie entscheiden anhand unserer Produkte selbst, ob Sie sich im privaten Umfeld, im Beruf, im Straßenverkehr, als Mieter oder Vermieter oder sogar im Spezial-Straf-Rechtsschutz absichern möchten
  • Starke Leistungen zu fairen Beiträgen mit einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Top-Bewertungen und vielfache Auszeichnungendurch unabhängige Institute und Fachmedien
  • Schnelle und zuverlässige Hilfe im Ernstfall inklusive telefonischer Rechtsberatung durch erfahrene Anwälte
  • Transparente Unterstützung bei der Steuer: Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Finanzamtsbestätigung mit Angabe des steuerlich absetzbaren Anteils Ihrer Beiträge

Tipp

Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um Ihren individuellen Rechtsschutzbedarf zu ermitteln.

Hier die Tarifübersicht einfügen

Privat

9,28 €
monatlich
111,36 € pro Jahr
27,57 €
vierteljährlich
9,19 € pro Monat
54,08 €
halbjährlich
9,01 € pro Monat
105,00 €
jährlich
8,75 € pro Monat
12,55 €
monatlich
150,60 € pro Jahr
37,28 €
vierteljährlich
12,43 € pro Monat
73,14 €
halbjährlich
12,19 € pro Monat
142,00 €
jährlich
11,83 € pro Monat
10,96 €
monatlich
131,52 € pro Jahr
32,56 €
vierteljährlich
10,85 € pro Monat
63,87 €
halbjährlich
10,65 € pro Monat
124,00 €
jährlich
10,33 € pro Monat
13,08 €
monatlich
156,96 € pro Jahr
38,85 €
vierteljährlich
12,95 € pro Monat
76,23 €
halbjährlich
12,71 € pro Monat
148,00 €
jährlich
12,33 € pro Monat
13,52 €
monatlich
162,24 € pro Jahr
40,17 €
vierteljährlich
13,39 € pro Monat
78,80 €
halbjährlich
13,13 € pro Monat
153,00 €
jährlich
12,75 € pro Monat
13,79 €
monatlich
165,48 € pro Jahr
40,96 €
vierteljährlich
13,65 € pro Monat
80,35 €
halbjährlich
13,39 € pro Monat
156,00 €
jährlich
13,00 € pro Monat
15,55 €
monatlich
186,60 € pro Jahr
46,20 €
vierteljährlich
15,40 € pro Monat
90,65 €
halbjährlich
15,11 € pro Monat
176,00 €
jährlich
14,67 € pro Monat
14,49 €
monatlich
173,88 € pro Jahr
43,05 €
vierteljährlich
14,35 € pro Monat
84,47 €
halbjährlich
14,08 € pro Monat
164,00 €
jährlich
13,67 € pro Monat
16,71 €
monatlich
200,52 € pro Jahr
49,62 €
vierteljährlich
16,54 € pro Monat
97,34 €
halbjährlich
16,22 € pro Monat
189,00 €
jährlich
15,75 € pro Monat

Versicherte Bereiche

  • Privat
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Beliebt

JURPRIVAT

19,79 €
monatlich
237,48 € pro Jahr
58,81 €
vierteljährlich
19,60 € pro Monat
115,37 €
halbjährlich
19,23 € pro Monat
224,00 €
jährlich
18,67 € pro Monat
27,39 €
monatlich
328,68 € pro Jahr
81,38 €
vierteljährlich
27,13 € pro Monat
159,66 €
halbjährlich
26,61 € pro Monat
310,00 €
jährlich
25,83 € pro Monat
24,30 €
monatlich
291,60 € pro Jahr
72,19 €
vierteljährlich
24,06 € pro Monat
141,63 €
halbjährlich
23,61 € pro Monat
275,00 €
jährlich
22,92 € pro Monat
29,33 €
monatlich
351,96 € pro Jahr
87,15 €
vierteljährlich
29,05 € pro Monat
170,99 €
halbjährlich
28,50 € pro Monat
332,00 €
jährlich
27,67 € pro Monat
30,49 €
monatlich
365,88 € pro Jahr
90,57 €
vierteljährlich
30,19 € pro Monat
177,68 €
halbjährlich
29,61 € pro Monat
345,00 €
jährlich
28,75 € pro Monat
31,19 €
monatlich
374,28 € pro Jahr
92,66 €
vierteljährlich
30,89 € pro Monat
181,80 €
halbjährlich
30,30 € pro Monat
353,00 €
jährlich
29,42 € pro Monat
35,69 €
monatlich
428,28 € pro Jahr
106,05 €
vierteljährlich
35,35 € pro Monat
208,07 €
halbjährlich
34,68 € pro Monat
404,00 €
jährlich
33,67 € pro Monat
33,40 €
monatlich
400,80 € pro Jahr
99,23 €
vierteljährlich
33,08 € pro Monat
194,67 €
halbjährlich
32,45 € pro Monat
378,00 €
jährlich
31,50 € pro Monat
38,34 €
monatlich
460,08 € pro Jahr
113,93 €
vierteljährlich
37,98 € pro Monat
223,52 €
halbjährlich
37,25 € pro Monat
434,00 €
jährlich
36,17 € pro Monat

Versicherte Bereiche

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Wohnen
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Privat, Beruf & Verkehr

16,97 €
monatlich
203,64 € pro Jahr
50,41 €
vierteljährlich
16,80 € pro Monat
98,89 €
halbjährlich
16,48 € pro Monat
192,00 €
jährlich
16,00 € pro Monat
23,68 €
monatlich
284,16 € pro Jahr
70,35 €
vierteljährlich
23,45 € pro Monat
138,03 €
halbjährlich
23,01 € pro Monat
268,00 €
jährlich
22,33 € pro Monat
20,41 €
monatlich
244,92 € pro Jahr
60,64 €
vierteljährlich
20,21 € pro Monat
118,97 €
halbjährlich
19,83 € pro Monat
231,00 €
jährlich
19,25 € pro Monat
24,92 €
monatlich
299,04 € pro Jahr
74,03 €
vierteljährlich
24,68 € pro Monat
145,24 €
halbjährlich
24,21 € pro Monat
282,00 €
jährlich
23,50 € pro Monat
25,80 €
monatlich
309,60 € pro Jahr
76,66 €
vierteljährlich
25,55 € pro Monat
150,39 €
halbjährlich
25,06 € pro Monat
292,00 €
jährlich
24,33 € pro Monat
26,42 €
monatlich
317,04 € pro Jahr
78,49 €
vierteljährlich
26,16 € pro Monat
154,00 €
halbjährlich
25,67 € pro Monat
299,00 €
jährlich
24,92 € pro Monat
30,13 €
monatlich
361,56 € pro Jahr
89,52 €
vierteljährlich
29,84 € pro Monat
175,62 €
halbjährlich
29,27 € pro Monat
341,00 €
jährlich
28,42 € pro Monat
27,92 €
monatlich
335,04 € pro Jahr
82,95 €
vierteljährlich
27,65 € pro Monat
162,74 €
halbjährlich
27,12 € pro Monat
316,00 €
jährlich
26,33 € pro Monat
32,43 €
monatlich
389,16 € pro Jahr
96,34 €
vierteljährlich
32,11 € pro Monat
189,01 €
halbjährlich
31,50 € pro Monat
367,00 €
jährlich
30,58 € pro Monat

Versicherte Bereiche

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • KS-Mitgliedschaftsleistungen

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Rechtsschutzversicherung

Je nach beruflicher oder vermietender Tätigkeit ordnen Sie Ihre Beiträge in unterschiedliche Bereiche der Steuererklärung ein:

  • Arbeitnehmer: Anlage N → Werbungskosten → „Sonstige Werbungskosten“
  • Vermieter: Anlage V 

In einigen Fällen verlangt das Finanzamt einen Nachweis über die gezahlten Beiträge, etwa in Form einer Bescheinigung von Ihrer Versicherung. Die KS/AUXILIA stellt Ihnen diese Bestätigung über die Beitragsrechnung oder auf Wunsch kostenlos über eine Extra-Bestätigung aus.

Grundsätzlich können Sie Beiträge aus dem jeweiligen Steuerjahr angeben, rückwirkend ist eine Absetzung nur möglich, solange die Steuererklärung für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist.

Nein, die Rechtsschutzversicherung zählt nicht zu den Sonderausgaben. Nur der beruflich- oder vermietungsbedingte Anteil kann als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden.