Günstige Rechtsschutzversicherung vom Testsieger
ab 11,49 €/mtl.
Spezial-Strafrechtsschutz – Absicherung beim Vorwurf von Vergehen & Verbrechen
- Schutz für den privaten Lebensraum
- Bei strafrechtlichen Vorwürfen – auch bei Vergehen und Verbrechen
- Unbegrenzte Versicherungssumme – mit bedingungsgemäßen Höchstentschädigungen
- Strafkaution bis zu 1.000.000,- Euro
- Weltweiter Schutz für privaten und beruflichen Bereich (nichtselbständige Tätigkeit) und für ehrenamtliche Tätigkeit
- Schutz für den privaten Lebensraum
- Bei strafrechtlichen Vorwürfen – auch bei Vergehen und Verbrechen
- Unbegrenzte Versicherungssumme – mit bedingungsgemäßen Höchstentschädigungen
- Strafkaution bis zu 1.000.000,- Euro
- Weltweiter Schutz für privaten und beruflichen Bereich (nichtselbständige Tätigkeit) und für ehrenamtliche Tätigkeit

Was bedeutet Spezial-Strafrechtsschutz –
und was ist versichert?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz (kurz SSR oder auch erweiterter Strafrechtsschutz) der AUXILIA schützt Sie, wenn Ihnen eine Verletzung einer strafrechtlichen Vorschrift und auch, wenn eine nur vorsätzlich begehbare strafbare Handlung (Straftat) vorgeworfen wird – ob berechtigt oder nicht. Bereits ab dem ersten Anfangsverdacht übernimmt die AUXILIA Ihre Verteidigungskosten – für Ermittlungsverfahren und und für die gerichtlichen Hauptverhandlungstage im Rahmen des versicherten Bereichs.
Versichert sind Sie insbesondere bei:

- Strafrechtlichen Ermittlungen, auch wegen eines vorsätzlichen Vergehen(s) oder Verbrechen(s)
- Einleitung von Strafverfahren aufgrund nichtselbstständiger, beruflicher Tätigkeiten (z. B. als Angestellter, Lehrer, Beamter, Pflegekraft)
- Strafrechtlichen Vorwürfen im privaten Bereich oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit
- Straf-Verfahren im Ausland, etwa bei Reisen oder Auslandsaufenthalten
- Strafkautionsleistungen bis höchstens 1.000.000,- Euro (zinsloses Darlehen)
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz geht deutlich über die im Privatrechtsschutz enthaltene Leistung Strafrechtsschutz hinaus. Zwei wichtige Besonderheiten: Höchstentschädigung für die Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt und auch bei Abschluss eines Strafverfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl müssen Sie die uns entstandenen Kosten nicht erstatten. Es bleibt der volle Versicherungsschutz bestehen – ohne Rückforderung der Kosten. Das macht die Unterschiede.
Berechnen Sie jetzt den Beitrag für Ihren individuellen
Spezial Strafrechtsschutz!
Inhaltsverzeichnis
- Deshalb ist der Spezial Strafrechtsschutz sinnvoll
- Typische Beispiele aus dem Alltag – wann hilft der Spezial Strafrechtsschutz?
- Was deckt die Spezial Strafrechtsschutzversicherung ab? Unsere Leistungen im Überblick
- Mit dem Spezial Strafrechtsschutz bei der AUXILIA profitieren Sie von vielen Vorteilen
- Mehr als nur Strafrechtsschutz: So flexibel ist Ihr Schutz mit der AUXILIA
- Häufige Fragen zum Spezial Strafrechtsschutz
Deshalb ist der Spezial Strafrechtsschutz sinnvoll
Ein falscher Verdacht – und plötzlich steht Ihre Existenz auf dem Spiel. Strafrechtliche Ermittlungen können jeden treffen: im Beruf, im Ehrenamt, im privaten Umfeld. Ohne den Spezial-Straf-Rechtsschutz kann das für Sie schnell fünfstellige Kosten bedeuten – allein für Anwalt und Verteidigung.
Mit der AUXILIA sind Sie im Ernstfall zuverlässig abgesichert. Unser Schutz umfasst beim Vorwurf der Verletzung einer strafrechtlichen Vorschrift und bei einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat eine freie Wahl des Strafverteidigers (Anwalts) sowie die Übernahme der Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare und notwendigen Reisekosten – und das weltweit!
Jetzt Spezial Strafrechtsschutz berechnen und abschließen, als mögliche Ergänzung zum Privatrechtsschutz!

Typische Beispiele aus dem Alltag –
wann hilft der Spezial Strafrechtsschutz?
Der Spezial Strafrechtsschutz schützt Sie bei Vorwürfen aus dem echten Leben – auch ohne eigenes Verschulden. Schützen Sie sich vorausschauend jetzt selbst!
Lassen Sie sich von uns beraten
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Rechtsschutz-Tarifs.
089 / 539 81 999
neukunden@ks-auxilia.de

Tipp
Sie können den Spezial-Strafrechtsschutz direkt im Beitragsrechner auswählen – flexibel und passend zu Ihrem Bedarf.
Jetzt günstige Rechtsschutzversicherung inklusive Spezial Strafrechtsschutz berechnen!
Zu den Leistungsarten zählen:
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
Hier finden Sie alle Leistungen im Detail als Download!
Jetzt individuellen Beitrag für Ihre Spezial Strafrechtsschutzversicherung berechnen und direkt online absichern!
Das sagen unsere Kunden
Mehr als nur Strafrechtsschutz:
So flexibel ist Ihr Schutz mit der AUXILIA
Ein Strafverfahren kann schneller Realität werden, als Sie denken – etwa durch Missverständnisse, ungerechtfertigte Anschuldigungen oder gut gemeintes Handeln im Beruf oder Ehrenamt. Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz der AUXILIA sind Sie bereits ab dem Ermittlungsverfahren, also dem ersten Verdacht bestmöglich abgesichert: mit weltweitem Geltungsbereich, freier Anwaltswahl und umfassender Kostenabsicherung.
Doch auch außerhalb des Strafrechts können können schnell juristische Probleme und Konflikte auftreten. Vielleicht brauchen Sie anwaltliche Unterstützung bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, nach einem Verkehrsunfall oder bei Ärger mit dem Vermieter? Kein Problem: Mit der AUXILIA stellen Sie sich Ihren Rechtsschutz flexibel zusammen – genau so, wie es zu Ihrem Leben passt.
Ob Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen oder Spezial-Straf-Rechtsschutz: Wählen Sie gezielt aus, was für Sie wichtig ist. So erhalten Sie passgenau den Schutz, den Sie wünschen. Und das mit einem Beitrag, der sich direkt an Ihrem Bedarf orientiert.

Jetzt individuellen Beitrag für Ihre Spezial Strafrechtsschutzversicherung berechnen und direkt online absichern!
Unsere Tarifvarianten im Überblick
Häufige Fragen zum Spezial Strafrechtsschutz
Was ist der Unterschied zwischen normalem Strafrechtsschutz und Spezial Strafrechtsschutz?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet umfassendere Leistungen, wie Kostenübernahme von Anwaltshonoraren, Schutz von strafrechtlichen Vorwürfen von nur vorsätzlich begehbaren Vergehen und Verbrechen, keine Kosten-Rückforderung bei Erledigung mit rechtskräftigem Strafbefehl.
Gilt der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Beamte bei Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit?
Ja, wenn Ihnen als verbeamteter Lehrer, Polizist, oder als öffentlich-bediensteter Verwaltungsmitarbeiter im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit die Verletzung einer Straftat vorgeworfen wird, greift auch hier der Spezial-Straf-Rechtsschutz der AUXILIA.
Was ist, wenn ich unwissentlich gegen ein Gesetz verstoße, und gegen mich eine strafrechtliche Ermittlung eingeleitet wird?
Auch wenn dann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, greift der Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Wird meine Rechtsschutzversicherung informiert, wenn ein Ermittlungsverfahren läuft?
Nein. Die Meldung muss durch Sie oder durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt erfolgen. Sie können sich auch direkt an uns wenden – schnell und diskret. Wir bieten Ihnen auch Unterstützung bei der Auswahl kompetenter Rechts-/Fachanwälte.
Kann ich den Spezial Strafrechtsschutz auch als alleinstehende Person ohne Beruf abschließen?
Ja, der Spezial-Straf-Rechtsschutz richtet sich an alle Privatpersonen – unabhängig von der ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit, vom Familienstand oder Alter. Er schützt Sie für den privaten Lebensraum und umfasst auch den privaten Bereich und die ehrenamtliche Tätigkeit.
Was ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz?
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz der AUXILIA für den privaten Lebensraum (privater sowie beruflicher Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit) schützt Sie bei Verletzung von strafrechtlichen Vorwürfen – auch bei vorsätzlich begehbaren Vergehen und Verbrechen – und übernimmt Ihre Verteidigungskosten vom ersten Anfangsverdacht an. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gehört zum privaten Bereich. Sie haben Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die weltweit eintreten und mit Honorarvereinbarung mit bedingungsgemäßer Höchstentschädigung für Ihren tätigen Rechtsanwalt. Er ergänzt Ihre wichtigen anderen Rechtsschutzbereiche gezielt um einen starken Schutz für Ihre Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren.
In welchen Fällen greift der Spezial-Strafrechtsschutz?
Der umfangreiche Schutz der AUXILIA greift insbesondere bei Ermittlungen wegen vorsätzlicher Vergehen oder Verbrechen, bei Strafverfahren im beruflichen Umfeld (z. B. Angestellte, Beamte, Pflegekräfte), im privaten Bereich und bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit und das bei Verfahren die weltweit eintreten. Bereits ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werden die Kosten Ihrer Verteidigung übernommen.
Für wen ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz sinnvoll?
Sinnvoll ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz für alle, aber besonders wichtig für Personen, die durch einen strafrechtlichen Vorwurf beruflich, existenziell oder persönlich viel zu verlieren haben, etwa Angestellte, Führungskräfte, Beamte, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen oder ehrenamtlich Engagierte. Auch im privaten Bereich kann es zu strafrechtlichen Vorwürfen kommen. Da schon ein Anfangsverdacht hohe fünfstellige Verteidigungskosten auslösen kann, ist diese Absicherung eine wichtige Ergänzung zum klassischen Rechtsschutz.
Welche Kosten werden bei der Spezial-Strafrechtsschutzversicherung übernommen?
Übernommen werden insbesondere Anwaltskosten (Honorarvereinbarungen mit Höchstentschädigung), Gerichtsgebühren sowie Honorare für Gutachter und Sachverständige im Ermittlungs- und Strafverfahren, inklusive notwendiger Reise- und Nebenkosten. Zusätzlich stellt die AUXILIA, wenn erforderlich, eine Strafkaution als zinsloses Darlehen von bis zu 1 Million Euro zur Verfügung.
Greift der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch bei Vorsatz?
Ja, der Spezial-Strafrechtsschutz bietet Versicherungsschutz auch bei dem Vorwurf von nur vorsätzlich begehbarer Straftaten, und das bereits nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ab dem ersten Verdacht. Bei einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit trägt der Spezial-Straf-Rechtsschutz die angefallenen Anwaltskosten mit Honorarvereinbarung (ein einfacher Straf-Rechtsschutz trägt hier nur die gesetzlichen Anwaltskosten!), auch bei Abschluss des Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl erfolgt keine Kosten-Rückforderung durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz der AUXILIA.
Kann ich meinen Strafverteidiger frei wählen?
Ja, Sie haben freie Anwaltswahl und können den spezialisierten Strafverteidiger selbst auswählen. Die AUXILIA übernimmt die Kosten im Rahmen der vereinbarten Leistungen, sodass Sie sich auf die bestmögliche Verteidigung konzentrieren können. Wir bieten Ihnen auch Unterstützung bei der Auswahl kompetenter Rechts-/Fachanwälten.


