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Falschparken: Diese
Strafen & Bußgelder drohen

Das sollten Sie übers Falschparken wissen
- Falschparken zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und kann schnell teuer werden. Je nach Verstoß drohen Bußgelder zwischen 10 und über 100 Euro, in schweren Fällen auch Punkte in Flensburg oder Abschleppkosten. Besonders riskant ist das Parken im absoluten Halteverbot, auf Rad- oder Gehwegen und auf Behindertenparkplätzen.
- Auch scheinbar kleine Nachlässigkeiten – wie Parken ohne Parkschein, ohne Bewohnerparkausweis oder eine falsch eingestellte Parkscheibe – gelten rechtlich als Parkverstoß. Die Behörden kontrollieren regelmäßig, und die Höhe des Bußgelds richtet sich nach der Dauer und Schwere des Fehlverhaltens.
- Kommt es zum Streit um ein Bußgeld oder eine Abschleppmaßnahme, kann sich rechtliche Unterstützung lohnen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft, ob der Bußgeldbescheid berechtigt ist und welche Möglichkeiten für einen Einspruch bestehen. So lassen sich ungerechtfertigte Forderungen abwehren – und Sie behalten auch dann den Überblick, wenn ein Strafzettel für Ärger sorgt.
Was gilt als Falschparken?
Falschparken liegt immer dann vor, wenn ein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß oder an verbotenen Stellen abgestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur kurz halten oder das Auto länger stehen lassen – entscheidend ist, ob Sie andere behindern oder gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
Typische Parkverstöße sind etwa
- Parken im absoluten oder eingeschränkten Halteverbot,
- Abstellen auf Gehwegen, Radwegen oder Kreuzungen,
- Parken vor Einfahrten oder Feuerwehrausfahrten,
- Parken ohne Parkschein oder über die bezahlte Zeit hinaus und
- Parken ohne Bewohnerparkausweis in Bewohnerzonen.

Wie hoch ist die Strafe für Falschparken?
Die Bußgelder für Falschparken richten sich nach der Art des Verstoßes und seiner Dauer. Während ein kurzer Verstoß mit einer Verwarnung von zehn Euro enden kann, drohen bei Behinderung, Gefährdung oder Abschleppen deutlich höhere Kosten.
Die Strafen für Falschparken werden im Bußgeldkatalog wie folgt geregelt:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Parken ohne Parkschein | 20 – 40 € je nach Dauer | nein |
| Parken kurz vor/nach Kreuzung, bei Ausfahrten, abgesenktem Bordstein, verkehrsberuhigtem Bereich, Vorfahrtsstraße außerorts, über Schachtdeckeln | 10 – 30 € je nach Dauer | nein |
| Parken und Verdecken einer Ampel, auf der linken Fahrbahnseite | 15 – 35 € je nach Dauer | nein |
| Parken auf Fußgängerüberwegen, im Kreisverkehr, an Taxiständen, >10 m vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder Vorfahrt gewähren-Schild | 25 – 50 € je nach Dauer | nein |
| Parken an unübersichtlichen Stellen oder in einer scharfen Kurve | 35 – 100 € | bis zu 1 Punkt |
| Parken auf Geh- oder Radwegen | 55 – 80 € je nach Dauer | bis zu 1 Punkt |
| Parken vor Feuerwehrzufahrten | 55 – 100 € | bis zu 1 Punkt |
| Parken auf Behindertenparkplatz | 55 € | nein |
| Parken in zweiter Reihe | 55 – 90 € | bis zu 1 Punkt |
| Parken im Raum von Schienenfahrzeugen | 55 – 70 € | nein |
| Parken auf Bussonderstreifen oder weniger als 15 m von einem Haltestellenschild entfernt | 55 – 100 € | nein |
| Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 – 105 € | 1 Punkt |
| Unzulässiges Parken auf Parkplatz für E-Fahrzeuge | 55 € | nein |
| Unzulässiges Parken auf Carsharing-Parkplatz | 55 € | nein |
Wie hoch die Abschleppkosten für Falschparken sind, hängt von Ort, Aufwand und Abschleppdienst ab. Oft müssen Sie auch die Verwaltungsgebühren tragen.
Was kostet Parken im absoluten Halteverbot?
Das Parken im absoluten Halteverbot gehört zu den teuersten Parkverstößen. Schon wenige Minuten können ausreichen, um ein Bußgeld von 40 Euro oder mehr zu erhalten. Kommt eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, steigt die Strafe auf bis zu 100 Euro – und ein Punkt in Flensburg wird fällig.
In vielen Städten wird im absoluten Halteverbot zudem sofort abgeschleppt. Die Kosten dafür liegen meist zwischen 150 und 300 Euro.
Wie hoch ist das Bußgeld für Parken ohne Parkschein?
Ohne Parkschein zu parken oder die Parkzeit zu überschreiten, gilt als Parkverstoß und wird mit einem Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro geahndet. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie lange Sie ohne gültigen Parkschein stehen. Auch wer einen abgelaufenen Parkschein hinter der Windschutzscheibe liegen lässt, begeht formal einen Parkverstoß – selbst wenn die Überschreitung nur wenige Minuten beträgt.
Tipp: Achten Sie immer auf die örtlichen Regelungen und Beschilderungen – sie unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Manche Gemeinden setzen inzwischen auf digitale Parksysteme oder Park-Apps, die eine minutengenaue Kontrolle ermöglichen. Das spart Zeit und Geld und schützt vor einem unnötigen Strafzettel wegen Falschparkens.
Was kostet Falschparken ohne Bewohnerparkausweis?
In Anwohnerzonen dürfen nur Fahrzeuge mit einem gültigen Bewohnerparkausweis abgestellt werden. Wer dort ohne Berechtigung parkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30 Euro – abhängig von der Dauer des Verstoßes. Besonders in Innenstädten oder dicht besiedelten Wohngebieten kontrollieren die Ordnungsbehörden regelmäßig, ob die Ausweise sichtbar im Fahrzeug liegen.
Wird ein Fahrzeug ohne Bewohnerparkausweis in einer stark frequentierten Zone entdeckt, kann es außerdem abgeschleppt werden, wenn Anwohnern dadurch kein Stellplatz mehr zur Verfügung steht. In diesem Fall kommen zum Bußgeld oft noch Abschlepp- und Verwaltungsgebühren von mehreren Hundert Euro hinzu.
Wie lange darf ich im eingeschränkten Halteverbot parken?
Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie kurz halten – in der Regel bis zu drei Minuten, wenn Sie aktiv Personen ein- oder aussteigen lassen oder das Fahrzeug be- bzw. entladen.
Sobald Sie das Fahrzeug darüber hinaus abstellen oder nicht mehr mit Be- oder Entladen beschäftigt sind, gilt dies als Parken – und damit als Ordnungswidrigkeit.
Das kostet mindestens 25 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 50 Euro. Kommt es durch das Parken im eingeschränkten Halteverbot zu einer Gefährdung oder einem Unfall, kann das Bußgeld noch höher ausfallen.
Tipp: Auch wenn Sie nur „eben schnell“ etwas holen möchten – stellen Sie das Fahrzeug lieber korrekt ab. Gerade in städtischen Gebieten wird das eingeschränkte Halteverbot streng überwacht.
Beweispflicht beim Falschparken
Viele Betroffene fragen sich: Wer muss beweisen, dass ich falsch geparkt habe? Grundsätzlich liegt die Beweispflicht bei der zuständigen Behörde. Sie muss nachweisen, dass das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt tatsächlich am beanstandeten Ort stand und dass der Verstoß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung entspricht. Als Nachweis dienen in der Regel Fotos, Kontrollberichte oder Zeugenaussagen von Mitarbeitern des Ordnungsamts.
Allerdings können Fehler passieren – etwa, wenn Beschilderungen unklar oder verdeckt waren, der Parkausweis im Fahrzeug übersehen wurde oder die Beweismittel unvollständig sind. In solchen Fällen lohnt es sich, den Bescheid sorgfältig zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen.
Tipp: Dokumentieren Sie selbst die Situation vor Ort, etwa durch Fotos oder Zeugen. Das kann helfen, wenn Sie nachweisen möchten, dass kein Falschparken vorlag oder die Beschilderung missverständlich war.
Einspruch gegen einen Strafzettel – wann macht es Sinn?
Beweissicherung, unklare Verkehrszeichen oder formale Mängel kommen häufiger vor, als man denkt. Wer sich sicher ist, korrekt geparkt zu haben oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids hat, sollte den Bescheid gründlich prüfen.
Grundsätzlich können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids aufgrund Falschparkens Einspruch einlegen. Die Frist beginnt, sobald Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Wichtig: Ein einfacher Strafzettel ist noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid – dieser folgt in der Regel erst per Post. Erst dagegen kann formal Einspruch erhoben werden.
Ein Einspruch in Bezug auf einen Parkverstoß kann sich lohnen, wenn beispielsweise
- die Beschilderung unklar, verdeckt oder fehlerhaft angebracht war,
- das Fahrzeug nicht von Ihnen dort abgestellt wurde (zum Beispiel bei Carsharing oder Verkauf),
- die Beweislage unvollständig oder widersprüchlich ist,
- ein Formfehler im Bußgeldbescheid vorliegt (zum Beispiel falsches Kennzeichen oder Datum) oder
- der Abschleppvorgang nicht rechtmäßig erfolgte.
Auch wenn die Aussicht auf Erfolg zunächst gering scheint, kann es sich lohnen, den Fall von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen – insbesondere, wenn Abschleppkosten, Punkte in Flensburg oder höhere Bußgelder im Raum stehen.
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Häufige Fragen zum Falschparken
Verwarnung oder Bußgeldbescheid – wo liegt der Unterschied?
Bei geringfügigen Parkverstößen erhalten Sie häufig zunächst eine Verwarnung. Zahlen Sie fristgerecht, ist die Sache erledigt. Lehnen Sie ab oder zahlen nicht, folgt in der Regel ein Bußgeldbescheid per Post – zusätzlich mit Gebühren und Auslagen. Dieser Bescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt, gegen den Sie Einspruch einlegen können.
Was passiert, wenn ich einen Strafzettel nicht bezahle?
Zunächst erinnert die Behörde oder erlässt direkt einen Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Kosten. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, drohen Mahnung, Säumniszuschläge und letztlich Vollstreckungsmaßnahmen.
Falschparken auf Privatparkplätzen – gilt hier der Bußgeldkatalog?
Auf Privatparkplätzen (etwa vor Supermärkten) gelten die Nutzungsbedingungen des Betreibers. Verstöße führen nicht zu behördlichen Bußgeldern, sondern meist zu privatrechtlichen Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen fehlender Parkscheibe oder Überschreitung der Parkdauer). Diese Forderungen müssen klar ausgeschildert sein. Bewahren Sie Kassenbon, Parkscheibe und Fotos auf – sie helfen bei der Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist.
Parkscheibe falsch eingestellt – ist das „nur“ ein kleines Versehen?
Eine falsch eingestellte oder nicht ausgelegte Parkscheibe gilt wie Parken ohne Nachweis der Parkberechtigung. Das wird als Parkverstoß gewertet und führt zu einem Verwarngeld bzw. Bußgeld. Achten Sie darauf, die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde vorzustellen und die Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Carsharing, Firmenwagen oder verliehenes Auto: Wer haftet bei Parkverstößen?
In der Praxis wendet sich die Behörde häufig zuerst an den Halter, um den Fahrer zu ermitteln. Können Sie nachweisen, dass Sie nicht gefahren sind, kann das Verfahren entsprechend angepasst werden. Wichtig ist, Bescheide nicht zu ignorieren, sondern fristgerecht zu reagieren und ggf. Nachweise beizubringen.


