Günstige Rechtsschutzversicherung vom Testsieger
ab 5,04 €/mtl.
Überladung: Diese Strafen & Bußgelder drohen

Das müssen Sie zur Überladung wissen
- Eine Überladung liegt vor, wenn das tatsächliche Gewicht eines Fahrzeugs das im Fahrzeugschein angegebene zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Schon wenige Kilogramm zu viel können die Fahrsicherheit deutlich beeinträchtigen – der Bremsweg verlängert sich, die Lenkung wird instabil und im schlimmsten Fall kann es zu schweren Unfällen kommen.
- Die Bußgelder richten sich nach dem Grad der Überladung und der Fahrzeugart. Bei Pkw bis 3,5 Tonnen drohen ab 5 Prozent Überladung erste Verwarnungen, ab 20 Prozent bereits Punkte im Fahreignungsregister. Für Lkw, Wohnmobile oder Anhänger über 3,5 Tonnen fallen die Strafen wesentlich höher aus; in gravierenden Fällen kann die Polizei sogar die Weiterfahrt untersagen.
- Kommt es mit einem überladenen Fahrzeug zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern – insbesondere dann, wenn die Überladung als Mitursache für den Schaden gilt. Umso wichtiger ist es, das Fahrzeuggewicht regelmäßig zu kontrollieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, bevor es auf die Straße geht.
Was bedeutet Überladung?
Als Überladung gilt, wenn das tatsächliche Gewicht eines Fahrzeugs das im Fahrzeugschein angegebene zulässige Gesamtgewicht (zGG) überschreitet. Dieses setzt sich zusammen aus
- dem Leergewicht des Fahrzeugs plus
- der maximal zulässigen Zuladung.
Zur Zuladung zählen:
- Fahrer und Mitfahrer
- Gepäck, Werkzeug und Ladung
- Flüssigkeiten (zum Beispiel Kraftstoff, Wasser oder Gasflaschen)
- Bei Anhängern zusätzlich die Stützlast
Beispiel: Ein Transporter hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg. Wiegt er mit Beladung tatsächlich 3.850 kg, liegt eine Überladung von 10 Prozent vor.
Das tatsächliche Gewicht lässt sich an öffentlichen Fahrzeugwaagen (etwa bei Wertstoffhöfen, Speditionen oder beim TÜV) einfach überprüfen.
Wie viel darf man überladen sein?
Rein rechtlich gesehen sollten Sie gar nicht überladen. Das Straßenverkehrsrecht (§ 34 StVZO) schreibt klar vor, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf.
Allerdings berücksichtigen Behörden bei Kontrollen geringe Messungenauigkeiten, weshalb eine Toleranz von etwa 2 – 3 Prozent meist nicht geahndet wird. Diese Toleranz ist kein Freibrief – sie dient nur der Messsicherheit.

Warum ist Überladung so gefährlich?
Eine Überladung wirkt sich nicht nur auf den Geldbeutel aus – sie gefährdet aktiv Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Viele Fahrer unterschätzen, wie stark sich selbst wenige Prozent Mehrgewicht auf das Fahrverhalten, die Technik und die Stabilität des Fahrzeugs auswirken können:
- Der Bremsweg verlängert sich spürbar
- Gefahr der Überhitzung oder sogar des Totalausfalls der Bremsen bzw. Bremswirkung
- Veränderung des Lenkverhaltens: Die Vorderachse verliert an Bodenhaftung, das Fahrzeug neigt beim Ausweichen oder in Kurven stärker zum Ausbrechen oder Kippen
- Überhitzung der Reifen durch Reibung, die zum Platzen führen kann
- Verschleiß und Entstehen struktureller Schäden an Achsen, Stoßdämpfern und Federung
- Erhöhter Kraftstoffverbrauch
Im schlimmsten Fall kann eine Überladung zu schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden führen. Wird dabei festgestellt, dass das Fahrzeug überladen war, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden – mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Fahrer. Auch die Kfz-Versicherung kann in solchen Fällen ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn die Überladung ursächlich für den Unfall war.
Überladung ist kein kleiner Verstoß, sondern ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Schon ein paar Kilo zu viel können den Unterschied machen zwischen sicherem Bremsen und einem schweren Unfall. Wer regelmäßig Ladung transportiert, sollte das tatsächliche Gewicht regelmäßig kontrollieren – zum Beispiel an öffentlichen Waagen – und sich im Zweifel rechtlich absichern.
Überladung bei Pkw
Für Pkw und kleinere Transporter – oder verallgemeinert gesagt, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen – gelten folgende Bußgelder laut Bußgeldkatalog.
Überladung | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| über 5 % | 10 € | nein |
| über 10 % | 30 € | nein |
| über 15 % | 35 € | nein |
| über 20 % | 95 € | 1 |
| über 25 % | 140 € | 1 |
| über 30 % | 235 € | 1 |
Je höher die Überladung, desto größer das Risiko – und desto wahrscheinlicher ist, dass die Weiterfahrt untersagt wird, bis Sie die Last reduzieren.
Gut zu wissen: Auch für Anhänger mit bis zu 2 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt diese Tabelle.
Überladung bei Lkw
Bei Lkw oder einem Anhänger über 2 Tonnen greift der Bußgeldkatalog besonders streng, da eine Überladung gravierende Folgen für Verkehrssicherheit und Straßeninfrastruktur haben kann.
Im Übrigen unterscheidet man hier zwischen einem Bußgeld für den Fahrzeugführer und den Fahrzeughalter. Für letzteren fällt dieses nämlich höher aus.
Diese Bußgelder und Strafen kommen bei der Überladung eines Lkw auf Sie zu:
Überladung | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| 2 – 5 % | 30 € Fahrzeugführer, 35 € Fahrzeughalter | nein |
| über 5 % | 80 € Fahrzeugführer, 140 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 10 % | 110 € Fahrzeugführer, 235 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 15 % | 140 € Fahrzeugführer, 285 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 20 % | 190 € Fahrzeugführer, 380 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 25 % | 285 € Fahrzeugführer, 425 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 30 % | 380 € Fahrzeugführer, 425 € Fahrzeughalter | 1 |
Zusätzlich zu Bußgeldern und Punkten können weitere Strafen verhängt werden:
- Stilllegung des Fahrzeugs bis zur Entladung
- Anzeige gegen den Halter bei Pflichtverletzung
- Kürzung der Versicherung im Schadensfall
Auch der Verlader kann belangt werden, wenn er eine Überladung zulässt.
Bußgelder bei Überladung von Wohnmobilen oder Wohnwagen
Gerade bei Urlaubsfahrten mit Wohnmobil oder Wohnwagen wird die Zuladung oft unterschätzt. Fahrräder, Campingausrüstung oder Wasser- und Gasvorräte summieren sich schnell. Der Bußgeldkatalog unterscheidet bei der Überladung auch bei Wohnmobilen zwischen Fahrzeugführer und –halter:
Überladung (Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen) | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| über 5 % | 10 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | nein |
| über 10 % | 30 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | nein |
| über 15 % | 35 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | nein |
| über 20 % | 95 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | 1 |
| über 25 % | 140 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | 1 |
| über 30 % | 235 € Fahrzeugführer und Fahrzeughalter | 1 |
Überladung (Fahrzeuge über 7,5 Tonnen) | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| 2 – 5 % | 30 € Fahrzeugführer, 35 € Fahrzeughalter | nein |
| über 5 % | 80 € Fahrzeugführer, 140 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 10 % | 110 € Fahrzeugführer, 235 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 15 % | 140 € Fahrzeugführer, 285 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 20 % | 190 € Fahrzeugführer, 380 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 25 % | 285 € Fahrzeugführer, 425 € Fahrzeughalter | 1 |
| über 30 % | 380 € Fahrzeugführer, 425 € Fahrzeughalter | 1 |
Wichtig: Bei Überladung kann auch der Versicherungsschutz entfallen – insbesondere, wenn ein Unfall darauf zurückzuführen ist.
Rechtliche Folgen der Überladung
Eine Überladung kann nicht nur teuer werden – sie kann auch rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Denn wer mit zu viel Gewicht unterwegs ist, verstößt gegen die Betriebssicherheitsvorschriften.
Kommt es zu einem Unfall mit überladenem Fahrzeug, drohen folgende Risiken:
- Versicherungskürzung oder Leistungsverweigerung: Wenn die Überladung mitursächlich für den Unfall war, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung teilweise oder ganz verweigern.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wer die Überladung bewusst in Kauf nimmt, handelt grob fahrlässig. Die Versicherung kann Regress fordern oder Leistungen streichen.
- Haftpflichtversicherung: Sie zahlt zwar Drittschäden, kann aber bis zu 5.000 Euro Regress vom Fahrer verlangen.
- Kaskoversicherung: Eigenverschuldete Schäden werden häufig nicht erstattet, wenn die Überladung den Schaden mitverursacht hat.
- Bußgeldverfahren: Bei Kontrollen drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote – je nach Schwere der Überladung.
- Strafrechtliche Folgen: Bei Unfällen mit Personenschaden kann der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben werden.
Auch der Fahrzeughalter oder Unternehmer kann belangt werden, wenn er eine Überladung anordnet oder duldet.
Wie Sie sich mit der Rechtsschutzversicherung der AUXILIA absichern
Ein Bußgeldbescheid wegen Überladung kann schnell komplex werden – etwa, wenn Sie Zweifel an der Messung oder an der Zuständigkeit der Behörde haben. Mit dem Verkehrsrechtsschutz der AUXILIA sind Sie optimal abgesichert:
- Übernahme von Anwalts - und Gerichtskosten
- Hilfe bei Bußgeldverfahren
- Schutz bei Fahrerfluchtvorwürfen, Unfällen, Werkstattstreitigkeiten, etc.
- Freie Anwaltswahl und deutschlandweites Partnernetz
- Und das Beste: Der Verkehrsrechtsschutz enthält automatisch eine Automobilclub-Mitgliedschaft – mit europaweiter Pannen- und Abschlepphilfe
Jetzt Beitragsrechner starten und Ihre passende Rechtsschutzversicherung berechnen!
Häufige Fragen zur Überladung
Was ist der Unterschied zwischen zulässigem Gesamtgewicht, Achslast und Stützlast?
Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) setzt sich zusammen aus dem Maximalgewicht des kompletten Fahrzeugs inkl. Insassen, Gepäck und Ladung. Die Achslast definiert die maximal zulässige Last pro Achse. Auch wenn das zGG eingehalten ist, kann die vordere oder hintere Achse trotzdem überladen sein. Die Stützlast ist die vertikale Last, mit der der Anhänger auf die Kupplung des Zugfahrzeugs drückt. Sie zählt zur Zuladung des Zugfahrzeugs und darf sowohl die maximale Stützlast der Kupplung als auch die des Anhängers nicht überschreiten.
Zählen Dachbox, Fahrradträger oder Heckbox zur Zuladung?
Ja. Dachbox, Fahrradträger (Heck/Deichsel) und deren Inhalt zählen vollständig zur Zuladung. Beim Anhänger addiert sich ggf. die Stützlast hinzu.
Wie verteile ich die Ladung richtig, um Überladung zu vermeiden?
Platzieren Sie schwere Gegenstände nach unten und möglichst achsnah. Das Gewicht verteilen Sie am besten gleichmäßig und fixieren es mit Zurrgurten an geeigneten Ösen. Bevor Sie losfahren, lohnt es sich, das Gesamtgewicht einmal zu wiegen.
Gelten im Ausland die gleichen Regeln – und gibt es Ausnahmegenehmigungen?
Im Ausland können Grenzwerte, Messpraxis und Sanktionen abweichen. Informieren Sie sich vorab. Die technischen Fahrzeuggrenzen (zGG, Achslasten, Stützlast) Ihres Fahrzeugs gelten aber immer.


