Daimler Abgasskandal

Richtig und rechtzeitig handeln

Der Abgasskandal in Sachen Daimler AG hat mit der Erhebung einer Musterfeststellungsklage erheblich an Fahrt aufgenommen. Denn diese Klage der Verbraucherzentrale betrifft nur Fahrzeugtypen der Modelle Mercedes GLK und GLC. Besitzer anderer Daimler-Fahrzeuge müssen ihre Forderungen selbst verfolgen.

Aber Achtung!

Viele Anwaltskanzleien und angebliche Verbraucherschützer werben im Internet massiv mit den guten Erfolgsaussichten bei Abgasfällen mit Fahrzeugen der Daimler AG. Die Realität sieht bisher leider anders aus - die Mercedes-Käufer haben fast immer verloren. Sie hatten sich vor allem auf die Verwendung eines Thermofensters als unzulässige Abschalteinrichtung bei der Stickoxidreduzierung gestützt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch in mehreren Urteilen offengelassen, ob die Verwendung eines Thermofensters rechtswidrig ist. Denn ein sittenwidriges Handeln, welches Schadensersatzansprüche auslöst, sei allein darin nicht zu erkennen … (BGH, Urteil vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19 und Urteil vom 13.07.2021, Az. VI ZR 128/20).

Das Problem

Der Fall ist bisher leider weder technisch noch rechtlich vergleichbar mit dem Abgasskandal der VW AG und dem Motor EA 189. Die Daimler AG bestreitet vehement, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden ist, die nur auf dem Prüfstand funktioniert. Die Käufer müssen daher nicht nur den Einbau einer solchen technischen Vorrichtung nachweisen, sondern zusätzlich darlegen, dass diese nur auf dem Prüfstand funktioniert und nicht im realen Straßenverkehr. Diese Beweisführung gelingt wenigen betroffenen Käufern von Mercedes-Fahrzeugen.

Der Rückruf des KBA – Ein Lichtblick?

Die Situation hat sich zu Gunsten der Käufer etwas verbessert. Angeblich sollen laut dem Kraftfahrtbundesamt bei Fahrzeugen der Daimler AG bis zu fünf verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein, teilweise bis zu zwei gleichzeitig in einem Pkw. Für die betroffenen Fahrzeuge wurde ein verpflichtender Rückruf seitens des Kraftfahrtbundesamts erlassen.

So soll in einer Vielzahl von Fahrzeugen eine Kühlmittel-Sollwerttemperatur-Regelung verbaut sein. Diese sorgt angeblich dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf des Fahrzeugs länger kühl gehalten wird und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Es wird behauptet, dass diese Abschalteinrichtung praktisch nur auf dem Prüfstand funktioniert. Die Daimler AG bestreitet dies und geht davon aus, dass diese Abschalteinrichtung auch im normalen Straßenverkehr funktionieren würde. Die Rechtsprechung zur Verwendung einer Kühlmittel-Sollwerttemperatur-Regelung ist bisher sehr uneinheitlich. Ein eindeutiger Trend ist (noch) nicht ersichtlich.

Wie beim Thermofenster zeigt sich auch hier:

Weder die bloße Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung, noch ein verpflichtender Rückruf allein reichen aus, um erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend machen zu können.

Die Lösung!

Zwei Faktoren sind ganz entscheidend, um erfolgreich Ansprüche durchsetzen zu können:

 Die Auswahl der Anwaltskanzlei

Diese muss sowohl die rechtlichen als auch die technischen Fragestellungen durchdringen und damit die Erfolgsaussichten wirklich objektiv für jedes Fahrzeugmodell beurteilen können.

 Das richtige „Timing“

Eine Verfolgung der Ansprüche lohnt sich erst, wenn im betroffenen Fahrzeug sicher eine bestimmte Abschalteinrichtung verbaut wurde und die überwiegende Anzahl der Gerichte deshalb die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt.

Nutzen Sie die Expertise unseres Rechts-Service. Rufen Sie uns unter 089/539 81 - 333, um die Erfolgsaussichten beim Daimler Abgasskandal richtig beurteilen zu können und eine sehr gute Anwaltsempfehlung zu erhalten!
 

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