Bußgeldbescheid: Bezahlen oder Einspruch einlegen?

 

Bußgeldbescheid: Bezahlen oder Einspruch einlegen?

Ein Bußgeldbescheid kann alle Teilnehmer im Straßenverkehr treffen. Doch was ist zu tun, wenn ich einen Strafzettel wegen Falschparkens oder einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit bekomme?

Bußgeldbescheid: Eine Übersicht über Ihre Handlungsmöglichkeiten

Bußgelder werden wegen Ordnungswidrigkeiten erlassen. Sie sind ein vereinfachtes Verfahren, leichte Verstöße zu ahnden, um aufwendige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wird das Bußgeld bezahlt, ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Eine Einschaltung von Gerichten und Anwälten ist damit verhindert. Zwar fallen mit dem Bußgeldbescheid Gebühren an - doch das Bußgeldbescheidverfahren ist im Vergleich zu einer Verhandlung vor Gericht unvergleichlich günstiger. 

Ihre Handlungsmöglichkeiten im Überblick:

1. Bezahlen Sie das Bußgeld, ist das Verfahren abgeschlossen.

2. Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, wird der Tatbestand erneut geprüft. In diesem Falle sollten Sie das Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld noch nicht bezahlt haben.

3. Sind Sie mit dem erneut festgestellten Tatbestand nicht einverstanden, können Sie vor dem Amtsgericht dagegen klagen.

Vor dem Amtsrichter werden die Ordnungswidrigkeiten nur verhandelt, wenn der Betroffene

1. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat,

2. woraufhin die Behörde nach erneuter Prüfung bei ihrer Bewertung der Sachlage geblieben ist und

3. der Betroffene gegen diese Bewertung klagt. 

Im Bußgeldkatalog sind die Strafen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgelegt. In der Regel wird der Katalog jährlich aktualisiert. Die Bußgelder sind nach der Schwere des Verstoßes gestaffelt.

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Fahrerhaftung oder Halterhaftung?

Verkehrsrechtsverstöße werden verschuldensabhängig geahndet. Es spielt in der Regel keine Rolle, wem das Auto gehört, in dem Sie sitzen, wenn Sie zu schnell gefahren sind. Derjenige, der am Steuer gesessen hat, muss für die Ordnungswidrigkeit geradestehen. Ob im Dienstwagen, Mietwagen, im Carsharing: Den Strafzettel und das Bußgeld wird man an den Fahrer weiterleiten. 

 Hinweis: Ausnahme Strafzettel

Für Verstöße bei ruhendem Verkehr ist die Halterhaftung eingeführt. Im Klartext heißt dies, dass der Halter zur Zahlung der Ordnungswidrigkeit herangezogen werden kann, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten nicht ermittelt werden kann oder der Aufwand für diese Ermittlung unangemessen groß ist.

Bußgeldbescheide aus dem Ausland

In einigen Staaten wird anders als in Deutschland strikt der Halter des Fahrzeugs in die Pflicht genommen, wenn mit seinem Fahrzeug gegen die geltende Verkehrsordnung verstoßen wird.

Die europäischen Länder haben sich darauf verständigt, Daten zu Fahrzeugen und ihren Haltern auszutauschen. Die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden ist ihnen nunmehr möglich. Einen fremdsprachlichen Bescheid einer ausländischen Behörde in Ihrem Briefkasten zu finden, müssen Sie nicht wirklich fürchten. Denn in Deutschland ist für die Durchsetzung von ausländischen Bußgeldbescheiden ein bestimmtes Verfahren vorgesehen. Das Bundesamt für Justiz schaltet sich als vermittelnde Behörde dazwischen.

 Fazit: Bußgeldbescheide, die von ausländischen Behörden veranlasst werden, werden vom Bundesamt für Justiz dahingehend geprüft, ob es Verfahrenshindernisse gibt. Sie sind Bußgeldbescheiden aus dem Ausland somit nicht rechtlos ausgeliefert.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Wird Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zur Last gelegt, bekommen Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen zugestellt. Dieser enthält

  • Ihre Identitätsfeststellung
  • Zeit und Ort des Verstoßes
  • Angaben zur Art des Verstoßes, nebst Beweismittel (Blitzerfoto, bezeugende Polizeibeamte bzw. weitere Zeugen)
  • Nennung des Bußgeldes, das nach Lage der Dinge verhängt wird
  • Die Gebühren, die anfallen
  • Gegebenenfalls Angaben zum Verteidiger
  • Hinweis, dass ein Einspruch zu einer nachteiligen Entscheidung durch die Behörde führen kann. Das Bußgeld kann sich nach einem Einspruch also noch erhöhen.

Mit dem Anhörungsbogen ist Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Wahrnehmung des Tatbestands vorzubringen bzw. Unrichtigkeiten in den Angaben der Behörde zu korrigieren. Sie können, sofern Sie das für nötig halten, mit dem Anhörungsbogen einen Verteidiger bestellen.

Bleibt die Behörde bei der eigenen Bewertung des Tatbestandes, erhalten Sie den eigentlichen Bußgeldbescheid.

Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf offensichtliche Mängel. Liegt ein Beweisfoto dabei? Ist der Verstoß korrekt wiedergegeben, mit dem richtigen Datum, dem richtigen Ort? Die Frist für Ihren Einspruch beträgt zwei Wochen.

Verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Bekommen Sie den Bußgeldbescheid kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, beginnt die Frist erst mit dem Tag der Anordnung zu laufen. Maßgeblich ist dabei nicht, dass Sie den Bußgeldbescheid möglicherweise erst nach Ablauf der drei Monate erhalten haben, sondern tatsächlich das Datum des Erlasses durch die Behörde: Also das Datum, das auf dem Schreiben an Sie angegeben ist.

Das heißt: Rechtlich ist die Verjährungsfrist unterbrochen und setzt erst mit dem Datum des Erlasses ein. Die Behörde ist berechtigt, den ausstehenden Betrag einzufordern.

 Hinweis: Strafzettel bei kleineren Verstößen

Nicht jeder Verstoß wird mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Kleine Verstöße (z. B. Falschparken) haben zumeist eine Verwarnung zur Folge, die kein Bußgeldverfahren nach sich zieht, sofern das Verwarngeld fristgerecht bezahlt wird. Bei einem Verwarngeld entfallen die zusätzlichen Gebühren, die bei einem Bußgeldverfahren fällig werden.

Wenden Sie das Fahrverbot ab

Eine der nüchternen Folgen des Bußgeldbescheides kann bedrohliche Auswirkungen auf Ihre Lebensführung haben: Das Fahrverbot. Oder noch gravierender: Der Führerscheinentzug. Ein Fahrverbot über drei Monate, dass im Zusammenhang mit der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit zusammenhängt, ist möglich.

Abwenden lässt sich ein solches Fahrverbot eventuell durch Erhöhung der Geldstrafe. Die Behörde zu einer Abänderung des Bußgeldbescheides zu bringen, gelingt durchaus. Zum Beispiel: Wenn Sie beruflich auf die Fortbewegung mit Ihrem Fahrzeug dringend angewiesen sind oder Familienangehörige auf Ihre Fahrdienste. Wenn Sie glaubhaft auf ein sogenanntes “Augenblicksversagen” verweisen. Die Fahrverbotszeit können Sie alternativ auf einen Urlaubsmonat verlegen oder einen Monat, in dem Sie das Auto nicht zwingend brauchen. 

 Empfehlung: Fahrverbot – Rechtsanwalt konsultieren

Bei der Verhängung eines Fahrverbots - sofern es Sie beruflich hart trifft – setzen Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Nicht unwahrscheinlich, dass er die Umgehung des Fahrverbots erreichen kann.

Bußgeldbescheid: So legen Sie Einspruch ein

Sie haben der Behörde Ihre Sicht der Sachlage bereits schriftlich dargelegt? Die Behörde ist aber anschließend bei Ihrer Beurteilung geblieben und fordert nun von Ihnen die Zahlung des Bußgeldes?

Das wollen Sie nicht sich sitzen lassen. Sie wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit. Die Frist setzt mit der Zustellung des Bescheides ein.

Was geschieht nach Ihrem Einspruch? Entweder die Behörde stellt das Verfahren gegen Sie ein, möglicherweise, weil Ihre Darlegung überzeugend war. Oder die Behörde beharrt auf der eigenen Beurteilung des Tatbestandes. Dann kann es zu einem Amtsgerichtsverfahren kommen. In der mündlichen Verhandlung kann der Richter den Bußgeldbescheid aufheben, das heißt: Es kann zu einer Verschärfung der Strafe kommen oder zu der erhofften positiven Wendung, die Ihren Bestrebungen entgegenkommt.

Fehlerhafte Bußgeldbescheide

Ein erheblicher Teil der Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Das mag erstaunen. Zu meinen, dass die Fehler, die den Behörden unterlaufen, dann auch einen erheblichen Teil der Bußgeldbescheide unwirksam machen, trifft es nicht ganz. Fehler in der Anrede, fehlerhaft geschriebene Namen, selbst undeutliche Blitzerfotos reichen nicht aus, der Behörde die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheides nachzuweisen.

Anders kann es bei technischen Mängeln sein (z. B. ungeeichte Messgeräte bei der Feststellung einer Geschwindigkeitsübertretung).

Haben Sie ein sehr hohes Bußgeld zu bezahlen, dann werden Sie auch mit Punkten in Flensburg belegt und wahrscheinlich obendrein mit einem Fahrverbot. In einem solchen Fall sollte der Rechtsanwalt den Bußgeldbescheid detailliert auf Form- und Sachfehler prüfen. 

 Hinweis: Müssen im Bußgeldbescheid die Punkte im Verkehrsregister aufgeführt sein?

Die Behörde, die das Bußgeldverfahren durchführt, muss die Punkte in Flensburg auf dem Bescheid nicht angeben. Die Verwaltung der Punkte steht in der Obhut des Kraftfahrtbundesamts. Es ist also kein Fehler, wenn die Punkte im Bescheid nicht aufgeführt sind. – Ein Fahrverbot muss allerdings, sofern verhängt, aufgeführt sein.

Kosten des Bußgeldbescheides

Abgesehen von der eigentlichen Geldbuße, die nach dem Bußgeldkatalog verhängt wird, berechnet die Behörde Gebühren. Derzeit sind dies 25,00,- € Bearbeitungsgebühr sowie eine Zustellgebühr in Höhe von 3,50,- €.

Kommt es zu einem Amtsgerichtsverfahren (nach Ihrem Einspruch), entstehen Gerichtskosten. Diese richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe des Bußgeldes selbst.

Die Kosten können sich auf 50,- € belaufen, unter Umständen kann sogar ein fünfstelliger Betrag anfallen.

Haben Sie beispielsweise einen Bußgeldbescheid über 500,- € erhalten, so entstehen Gebühren in Höhe von 10 % des verhängten Bußgeldes. Bestätigt das Gericht den Bußgeldbescheid oder verschärft ihn sogar, dann müssen Sie die Kosten tragen. Folgt der Amtsrichter aber Ihren Darlegungen und hebt den Bußgeldbescheid zu Ihren Gunsten auf, trägt die Staatskasse die Gerichtskosten.

Zusammenfassung:

  • Kosten des Bußgeldbescheides insgesamt: 28,50,- €
  • Gerichtskosten nach Ihrem Einspruch: 10 % des Bußgeldes
 
Autor: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Veröffentlichungsdatum: 11/2021