Geblitzt: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

 

Geblitzt: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

54 km/h gefahren in einer 30er-Zone, die übergangslos auf einem kurzen Streckenabschnitt einsetzte? Sie haben das Schild nicht gesehen und ausgerechnet an diesem Tag wurde in diesem Teilbereich geblitzt? Welche Folgen kann das haben?

Innerorts und außerorts geblitzt: Diese Strafen drohen

Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverordnung (StVG). Das sind die nüchternen Fakten. Die Bußgelder können sehr hoch ausfallen, ganz zu schweigen davon, dass Punkte in Flensburg anfallen können. Wer die Bußgelder als eine Kosten-Nutzen-Rechnung betrachtet, dem wird die Gleichung nicht aufgehen, wenn ihm ein Fahrverbot droht.

Innerorts geblitzt: Der Bußgeldkatalog

Werden Sie innerorts geblitzt, wird bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h höchstwahrscheinlich ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Punkte in Flensburg fallen an, wenn Sie in der Stadt statt 50 km/h mehr als 73 km/h unterwegs sind.

Bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts fallen folgende Strafen an: 

Geschwindigkeit überschritten um

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahrverbot

bis 10 km/h

30 €

-

-

11-15 km/h

50 €

-

-

16-20 km/h

70 €

-

-

21-25 km/h

115 €

1

-

26-30 km/h

180 €

1

1 Monat*

31-40 km/h

260 €

2

1 Monat

41-50 km/h

400 €

2

1 Monat

51-60 km/h

560 €

2

2 Monat

61-70 km/h

700 €

2

3 Monate

Über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

In der 30er-Zone geblitzt:

Anfangs waren die 30er-Zonen vornehmlich in engen Wohngebieten anzutreffen, in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Inzwischen findet man sie auch zur Verkehrs- und Lärmberuhigung auf lebhaft befahrenen Strecken.

Verkehrsberuhigte Zonen sind ein besonderer Schutzbereich, der deshalb oft intensiver von der kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei überwacht wird, die dort Geschwindigkeitsmessungen durchführt. In 30er-Zonen gelten die selben Bußgelder wie innerorts (s. Tabelle oben).

Übersieht man das 30er-Schild und fährt – statt der erlaubten 30 km/h beispielsweise 54 km/h – in dem Gefühl, eigentlich langsam zu fahren - kostet das 115 EUR und zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Außerorts geblitzt: Der Bußgeldkatalog

Werden Sie außerorts geblitzt, fallen die Bußgelder bei Geschwindigkeitsübertretungen bis 20 km/h glimpflicher aus als die Strafen, die bei gleicher Geschwindigkeit innerorts verhängt werden. Fahrverbote werden verhängt, wenn Sie schneller als 20 km/h fahren, als erlaubt. Im Einzelnen ist mit diesen Strafen zu rechnen:

Geschwindigkeit überschritten um

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 EUR

-

-

11-15 km/h

40 EUR

-

-

16-20 km/h

60 EUR

-

-

21-25 km/h

100 EUR

1

 

26-30 km/h

150 EUR

1

1 Monat*

31-40 km/h

200 EUR

1

1 Monat*

41-50 km/h

320 EUR

2

1 Monat

51-60 km/h

480 EUR

2

1 Monat

61-70 km/h

600 EUR

2

2 Monate

Über 70 km/h

700 EUR

2

3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Mehrfach geblitzt? Das sind die Auswirkungen

Wer im Straßenverkehr einmal zu schnell gefahren und dabei geblitzt worden ist, steht gleichsam unter Bewährung. Wird er ein zweites Mal bei dieser Ordnungswidrigkeit erwischt, dann ist er ein Wiederholungstäter, sofern folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Der Fahrer ist innerhalb eines Jahres zweimal geblitzt worden.
  • Die Geschwindigkeit ist dabei um über 26 km/h überschritten worden.

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Fahrverbot von einem Monat überaus wahrscheinlich. Sollte bereits die erste Geschwindigkeitsübertretung der letzten zwölf Monate mit einem Fahrverbot bestraft worden sein, wird sie nach dem erneuten Verstoß um einen weiteren Monat verlängert.

In der Probezeit geblitzt worden?

In den ersten beiden Jahren nach erfolgreich bestandener Prüfung hat der Fahranfänger seinen Führerschein auf Probe. Er muss erst unter Beweis stellen, dass er die Regeln der Straßenverkehrsordnung beherrscht und einhalten will. Da besonders viele junge Fahrer an Unfällen beteiligt waren, schien das angeraten. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden bei Fahranfängern strenger geahndet als bei erprobten Fahrern. In der Probezeit steht er also unter besonderer Beobachtung. Wird er aber geblitzt, kann er eine Verlängerung der Probezeit auferlegt bekommen.

Eine Schonfrist sind diese zwei Jahre also keineswegs. Nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 20 km/h bleibt es bei einem Bußgeld ohne Auswirkungen auf die Probezeit. Wer mit weniger als 20 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (Gruppe B- Verstöße) geblitzt wird, muss außer einem Verwarnungsgeld keine weiteren Konsequenzen befürchten. Wichtig für Wiederholungstäter: Zwei Verstöße der Gruppe B entsprechen einem A-Verstoß.

Wer mit mehr als 20 km/h zu schnell erwischt wird, begeht einen Verstoß der Gruppe A. Das bedeutet bereits beim ersten Mal, dass sich die Probezeit um zwei weitere Jahre verängert, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an. Zusätzlich werden je nach Höhe der Überschreitung Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot angeordnet.

 Hinweis: Bußgeld während der Probezeit? Einspruch einlegen

Ist es nicht nur ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, mit dem Sie sich während der Probezeit auseinandersetzen müssen, sondern sind es gleich mehrere Verstöße, kann dies zu einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre führen oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis. Lassen Sie den Bußgeldbescheid prüfen. Möglicherweise können sie die Nachteile verhindern, die Ihnen drohen.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

Sind Sie bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geblitzt worden, bekommen Sie von der Polizei einen Anhörungsbogen zugestellt. Dieser enthält Zeit und Ort des Verstoßes, Angaben zur Art des Verstoßes und das Bußgeld, das nach Lage der Dinge verhängt wird.

Mit Erhalt des Anhörungsbogens ist Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Wahrnehmung des Tatbestands vorzubringen bzw. Unrichtigkeiten in den Angaben der Behörde zu korrigieren. Bleibt die Behörde bei Ihrer Bewertung des Tatbestandes, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid.

 Empfehlung: Fahrverbot umgehen

Häufig kann ein Fahrverbot durch Erhöhung der Geldstrafe abgewendet werden, z. B. wenn Sie beruflich auf die Fortbewegung mit Ihrem Fahrzeug angewiesen sind oder eine Verwandte regelmäßig zum Arzt fahren müssen. Die Fahrverbotszeit können Sie auf einen Monat verlegen, in denen Sie das Auto nicht dringend brauchen, z. B. während des Urlaubs.

Welche Messverfahren werden zur Feststellung der Geschwindigkeit verwendet?

Die Messverfahren sind in den letzten Jahren verbessert worden. Kleine Ungenauigkeiten bei der Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeugs werden vorausgesetzt und pauschaliert von der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

Wie viel abgezogen wird, hängt von den Messverfahren und der Geschwindigkeit ab. Liegt die Geschwindigkeit unter 100 km/h, beträgt die zu Ihren Gunsten abgezogene Toleranz immerhin 5 Prozent, solange eine Provida-Fahrzeug Ihre Geschwindigkeit gemessen hat. Sie liegt aber nur 3 km/h, wenn ein Radar-Laser im Einsatz war.

Liegt die Geschwindigkeit über 100 km/h wird zu Ihren Gunsten 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.

 Hinweis: Fehlerhafte Messgeräte, fehlerhafte Bußgeldbescheide

Nicht geeichte Messgeräte lösen fehlerhafte Messungen und damit unrichtige Bußgeldbescheide aus. Beantragen Sie im Zweifel Akteneinsicht und überprüfen Sie, ob das eingesetzte Messgerät geeicht war.

Folgende Messverfahren werden zur Messung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge eingesetzt: 

  • Feste Radarmessung: Die sogenannten Starenkästen, die Ampeln ähneln und mehrere Jahre gut sichtbar am selben Standort verbleiben, schießen Blitzerfotos.
  • Induktionsschleifen: Streifen, die in der Fahrbahn eingebaut sind, vorzugsweise an Ampeln. Beim Überfahren kann die Geschwindigkeit gemessen werden.
  • Laserpistole: Sie sendet Lichtimpulse, die das gemessene Fahrzeug reflektiert. Die Geschwindigkeit kann auf diese Weise festgestellt werden.
  • Lichtschrankenmessung: Aufstellung mehrerer Lichtschranken, beim Durchfahren kann die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs gemessen werden.
  • Mobile Radarfallen: Sie werden bei Bedarf für wenige Stunden aufgestellt. Das Messgerät befindet sich entweder auf einem Stativ oder am Wagen. Um die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu messen, sendet das Gerät Radarstrahlen. Das Radargerät errechnet die Geschwindigkeit des fahrenden Fahrzeugs.
  • Provida-Fahrzeuge: Ein ziviles Polizeifahrzeug, ausgestattet mit geeichtem Tacho, Abstandssensoren und Videokamera, folgt einem Fahrzeug, das zu schnell unterwegs ist und misst dessen Geschwindigkeit.
Autor: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Veröffentlichungsdatum: 11/2021