Urlaubszeit - Reisemängelzeit

Die schönste Zeit des Jahres - oder etwa doch nicht?

Kein Stress im Job, keine Hektik im Alltag, einfach mal weg von allem!


Das wünschen sich viele - und sehnen deswegen die Urlaubszeit herbei. Der eine will einfach nur entspannen, der andere sich so richtig sportlich auspowern und der Dritte träumt davon, Abenteuer zu erleben. Egal was Sie in Ihrem Urlaub auch machen – es sollten möglichst keine Probleme auftauchen. Es ist ja schließlich Ihr Urlaub! Doch selbst in der schönsten Zeit des Jahres kann so einiges schief gehen.

Reisemängel

Allein schon bei diesem Wort sträuben sich bei einigen die Nackenhaare. . . Baustellenlärm, fehlende Klimaanlage, Kakerlaken in der Dusche – und das im Urlaub! Solche Dinge können schnell die kostbare freie Zeit verderben. So mancher möchte dafür dann entschädigt werden und den Reisepreis mindern!

Aber Vorsicht, nicht jede Unannehmlichkeit ist gleich ein Reisemangel und führt zur Minderung des Reisepreises.

Hat man zum Beispiel ein einfaches Hotel gebucht, so wird man kein reichhaltiges und vielfältiges Frühstücksbuffet erwarten können. Und auch keine Klimaanlage, wenn diese nicht im Prospekt aufgeführt war. Aber Kakerlaken?

Frankfurter Tabelle

Die sogenannte Frankfurter Tabelle gibt Auskunft über eine mögliche Preisminderung bei Reisemängeln. Sie wurde durch das Landgericht Frankfurt am Main entwickelt. Verbindlich ist diese Tabelle jedoch weder für Gerichte noch für den Reiseveranstalter. Sie liefert lediglich einen ersten Anhaltspunkt.

Minderung möglich?

Bei Ungeziefer im Zimmer liefert die Tabelle einen möglichen Minderungs-Prozentsatz zwischen 10 und 50 %. Doch halt. Nicht zu früh gefreut!

Ob der Reisepreis tatsächlich gemindert werden kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab. So ist u.a. zu prüfen, ob es sich möglicherweise nur um eine geringfügige Beeinträchtigung handelt, denn diese führt nicht zu einer Minderung. Auch landestypische Unannehmlichkeiten verwehren leider eine Reisepreisminderung. So wird ein Richter den Kläger wegen ein paar Kakerlaken während des Aufenthalts in südlichen Gefilden womöglich nur fragend anschauen...

Ist man hingegen schon mal so weit, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, so hängt die Höhe des Minderungs-Prozentsatzes u.a. auch noch von der Intensität der Beeinträchtigung ab. Auf besondere Empfindlichkeiten des Einzelnen wird dabei aber regelmäßig leider keine Rücksicht genommen.

Fazit

Ob also tatsächlich eine Reisepreisminderung möglich ist, hängt im Einzelfall von vielen Faktoren und Voraussetzungen ab. Haben Sie zum Beispiel den Mangel auch rechtzeitig angezeigt? Schnell kann man hier den Überblick verlieren!

Doch nicht mit uns! Rufen Sie uns einfach an und schildern Sie uns Ihr Problem! Unter 089 / 539 81 – 333 können wir Ihnen auch qualifizierte und spezialisierte Rechtsanwälte benennen!