Mängel an der Mietwohnung

 

Mängel an der Mietwohnung: Diese Rechte haben Mieter 

Einige Mieter stellen nach Abschluss des Mietvertrages und Einzug in die neue Wohnung fest, dass dort Mängel vorhanden sind. Diese war bei der Besichtigung der Wohnung jedoch nicht erkennbar. Für Mieter ist es daher wichtig zu wissen, welche Ansprüche sie auf Mängelbeseitigung haben.

Mängel bei der Wohnungsübergabe

Bei Bezug einer neuen Wohnung erfolgt eine Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Wenn Mieter hier bereits einen offensichtlichen Mangel erkennen, dann sollte der Vermieter in jedem Fall hierauf aufmerksam gemacht und der Mangel in das Übergabeprotokoll eingetragen werden. Unterbleibt eine Mängelanzeige, dann kann die Beseitigung dieses offensichtlichen Mangels nicht mehr geltend gemacht werden. 

Mängel während der Mietzeit

Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit auch in diesem Zustand zu erhalten. Treten daher Mängel während der Mietzeit auf, ist der Vermieter gesetzliche dazu verpflichtet, diese Mängel zu beseitigen. 

Die Mängelanzeige

Entdecken Mieter Mängel wie beispielsweise Schimmelbildung in der Wohnung, dann sollte der Vermieter hierüber direkt informiert werden. Mieter, die Mängel während der Mietzeit nicht anzeigen und dann ausziehen, werden ansonsten ggf. für die Beseitigung dieses Mangels herangezogen.

Hierbei empfiehlt sich immer eine schriftliche Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter. Mieter sollten in diesem Schreiben einmal aufführen, welche Mängel aufgetreten sind und diese genau beschreiben. Hier können auch Fotos von dem Mangel beigefügt werden. Das Schreiben sollte zudem die Bitte enthalten, dass der Vermieter diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen soll.

Mieter sollten jedoch wissen, dass der Vermieter nicht jeden Mangel beseitigen muss. Tropft z.B. der Wasserhahn, dann muss der Mieter diesen Mangel aufgrund der Kleinreparaturklausel selbst übernehmen. Hierunter fallen Reparaturen in Höhe von bis zu 75,00 EUR. Ferner dürfen die Reparaturen im Jahr die Summe von 250,00 EUR nicht überschreiten. 

Rechte des Mieters bei ausbleibender Mängelbeseitigung

Teilweise kommt es vor, dass der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht reagiert. Der Mangel ist somit weiterhin vorhanden und schränkt den Mieter in seiner Wohnqualität ein. Hier ist es für Mieter wichtig zu wissen, welche Rechte sie gegenüber dem Vermieter haben. 

Kann die Miete unter Vorbehalt gezahlt werden? 

Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung, haben Mieter die Möglichkeit, dem Vermieter mitzuteilen, dass die Zahlung der Miete nur noch unter Vorbehalt erfolgt. Es wird daher der vollständige Mietzins überwiesen, kann aber vom Mieter als Ersatz für die Dauer der nur eingeschränkten Nutzbarkeit der Wohnung zurückverlangt werden.

Die Zahlung unter Vorbehalt sollte dem Vermieter jedoch vorher angezeigt werden. Es empfiehlt sich hier, den Vermieter noch einmal anzuschreiben und erneut um Mängelbeseitigung zu bitten. In diesem Schreiben kann dann auch die Zahlung der Miete unter Vorbehalt angekündigt werden. 

Können Mieter den Mangel selbst beseitigen? 

Grundsätzlich ist der Mieter nicht dazu berechtigt, selbst Handwerker zu beauftragen, die den Mangel an der Mietsache beseitigen. Vielmehr hat der Mieter die Pflicht, diesen Mangel gegenüber dem Vermieter anzuzeigen, damit diese sich um die Mängelbeseitigung kümmert. Etwas anderes gilt jedoch, wenn dem Vermieter seine Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen ist.

Der Nachteil einer solchen Ersatzvornahme ist jedoch, dass der Mieter die Kosten zunächst vorstrecken muss und wenn der Mangel größer ist als gedacht, dieser ggf. auf den Kosten sitzen bleibt. 

Können Mieter eine Mietminderung vornehmen? 

Besteht während der Mietdauer ein Mangel an der Mietsache, dann kann der Mieter gemäß § 536 BGB die Miete angemessen kürzen. Das Recht auf Mietminderung steht dem Mieter daher per Gesetz zu, er muss dieses daher nicht vorher bei dem Vermieter ankündigen. Das Mietminderungsrecht steht dem Mieter jedoch nur dann zu, wenn er den Mangel gegenüber dem Vermieter auch tatsächlich angezeigt hat.

In welchem Umfang die Miete gemindert werden kann, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hier haben sich Minderungsquoten auf Grundlage von Einzelfällen aus Gerichtsurteilen gebildet. Eine Mietminderung birgt daher auch das Risiko, dass Mieter eine zu hohe Minderung vornehmen. Ist die Mietminderung dann auch noch strittig, riskieren Mieter ggf. eine fristlose Kündigung. 

Mängel bei Auszug aus der Wohnung

Bei Auszug aus der Mietwohnung müssen Mieter ebenfalls einiges beachten. Auch bei Auszug wird geprüft, ob Mängel an der Mietsache bestehen. Der Zustand der Wohnung wird dann in einem Protokoll festgehalten. Folgende Mängel muss der Vermieter jedoch hinnehmen:

  • Kratzer im Parkett oder Fliesen
  • verkalkte Wasserhähne
  • wenn die Wohnung nicht durch einen Fachmann gestrichen wurde

Hier finden Sie einen Mustertext: Wohnungsübergabeprotokoll Auszug

Autor: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Veröffentlichungsdatum: 12/2021