Cyber-Mobbing-Hilfe – wir unterstützen Betroffene
- Schnelle psychologische Unterstützung
- Telefonische Erstberatung durch eine qualifizierte Fachperson
- Vertrauliche Hilfe in einer belastenden Situation
- Unkomplizierte Unterstützung, wenn schnelle Hilfe gebraucht wird
- Schnelle psychologische Unterstützung
- Telefonische Erstberatung durch eine qualifizierte Fachperson
- Vertrauliche Hilfe in einer belastenden Situation
- Unkomplizierte Unterstützung, wenn schnelle Hilfe gebraucht wird

Wir unterstützen Cyber-Mobbing-Opfer!
Ob Beleidigungen, Bedrohungen oder gezielte Rufschädigung im Netz: Bei Cyber-Mobbing lassen wir Betroffene nicht allein. Leider ist die Hemmschwelle für Mobbing in den digitalen Medien sehr gering. Gerade in sozialen Medien wird man schnell Opfer von Cyber-Mobbing.
Im Rahmen der Cyber-Mobbing-Hilfe erhalten Betroffene eine telefonische psychologische Erstberatung durch eine qualifizierte Fachperson.
Nehmen Sie jetzt die Cyber-Mobbing-Hilfe in Anspruch.
Wer kann die Cyber-Mobbing-Hilfe nutzen?
Die Cyber-Mobbing-Hilfe können Sie Anspruch nehmen, wenn Sie in der neuesten Tarifgeneration (AUXILIA ARB/2021) versichert sind und der Privat-Rechtsschutz in Ihrem Produkt enthalten ist. Der Privat-Rechtsschutz ist beispielsweise in den Produkten JURPRIVAT, JURSENIOR oder Privat, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz enthalten. Selbstverständlich ist der Privat-Rechtsschutz auch in vielen unsere Gewerbeprodukte eingeschlossen.
Nehmen Sie jetzt die Cyber-Mobbing-Hilfe in Anspruch.
Wie läuft es ab?
Sie melden sich telefonisch unter 089 539 81 -333 oder über das Online-Formular. Anschließend werden Sie von einer qualifizierten Fachperson zurückgerufen und erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen.
Diese reagiert einfühlsam und gibt Ihnen konkrete Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wenn Sie es wünschen, können Ihnen auch spezialisierte Polizeibehörden oder spezialisierte Psychologen vor Ort genannt werden. Diese telefonische Beratung ist kosten- und gebührenfrei. Bei diesem Service fällt keine Selbstbeteiligung an und es besteht keine Wartezeit – die Cyber-Mobbing-Hilfe kann sofort nach Versicherungsbeginn genutzt werden.
Nehmen Sie jetzt die Cyber-Mobbing-Hilfe in Anspruch.