Was ist die Mitgliedschaft im Automobilclub?
Fragen zum Rechtsschutz-Vertrag
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?
Die Mitversicherung der volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder des Kunden und/oder des versicherten Ehe-/Lebenspartners
- bleibt auch während der Berufsausbildung oder dem Studium des Kindes bestehen. Hierzu zählt auch die Absolvierung eines ausbildungsintegrierten / ausbildungsbegleitenden dualen Studiengangs, bei dem der Abschluss der Berufsausbildung vor Beendigung des Studiums erfolgt und bis zum Studienabschluss eine Tätigkeit in diesem Beruf ausgeübt wird.
- entfällt, wenn die Kinder heiraten, sich in eine eingetragene oder sonstige Lebenspartnerschaft begeben oder erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit beginnen und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.