Finanzamtbestätigung
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Hinweis
Die Kosten für Ihren Berufs-Rechtsschutz und/oder Vermieter-Rechtsschutz können Sie als Werbekosten steuerlich absetzen. Den ausgewiesenen Beitragsanteil für den Berufs-Rechtsschutz finden Sie auf der Rückseite Ihrer Beitrags-Rechnung.
Die Finanzämter akzeptieren Ihre Beitragsrechnung als Nachweis. Sofern Ihr Finanzamt dennoch eine gesonderte Bescheinigung benötigt, fragen Sie diese über das Formular an.
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