Rote Ampel ist rote Ampel

KS: Rotlichtverstoß auch für Radfahrer und Fußgänger teuer

Wenn eine Verkehrsampel – offiziell Lichtzeichenanlage – rot zeigt, bedeutet das für die Verkehrsteilnehmer anhalten. Das weiß jeder, und doch halten sich viele nicht daran. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sind es vor allem Fußgänger und Radfahrer, die nach einem schnellen Blick nach rechts und links oft leichtfertig die Kreuzung oder den Übergang passieren, obwohl die Ampel rot zeigt. Dass so etwas nicht ungefährlich ist, sollte jedem klar sein und dass Kinder das dann gerne nachmachen ebenso. Viele wissen nicht, dass Rotlicht-Verstöße auch bei Fußgängern und Radfahrern ein Bußgelder zur Folge haben können.

Ein Sprecher des KS: "Bei Fußgängern kostet das zwar nur fünf Euro, bei Radfahrern kann die Polizei allerdings 60 Euro, bei Gefährdung anderer sogar 100 Euro kassieren. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, sind die Bußgelder noch deutlich höher. Und auch ein Radfahrer bekommt in einem solchen Fall einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei." Viele Fahrradampeln haben keine Gelbphase. Da heißt es, besonders aufpassen. Denn wenn die Ampel von grün auf rot wechselt, darf auch ein schneller Radler die Straße nicht mehr überqueren. Sonst ist es ein Rotlichtverstoß.

Gespräche mit Radfahren machen allerdings ein Problem deutlich, nämlich welche Ampel für die Radler gilt, die Hauptampel für den Straßenverkehr oder die Fußgängerampel. Laut KS ist das aber einfach: Ist eine kombinierte Fahrrad- und Fußgängerampel vorhanden, gilt die, auch wenn sie oft schon vor der Autoampel auf rot schaltet. Gibt es nur eine Fußgängerampel, muss sich der Radverkehr an der Hauptampel orientieren.