Neuerungen im Straßenverkehr 2018 – Alles auf einen Blick

Mit dem neuen Jahr treten auch einige neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer in Kraft. Der drittgrößte deutsche Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) nennt die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Einmal mehr erwartet die Autofahrer 2018 ein spannendes Jahr. So stehen zum Jahreswechsel wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Plan. Dabei könnten die Diesel-Fahrverbote in Großstädten, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 22. Februar 2018 entscheiden wird, sicher zu den größten Neuerungen zählen. Aber auch bei der geplanten deutschen (Ausländer-) Maut wird für 2018 mit Bewegung gerechnet. Über die Realisierung einer einheitlichen Kraftstoffkennzeichnung und damit einem Ende der Verwirrung an der Zapfsäule wird ebenfalls ab dem neuen Jahr nachgedacht. Die gleichartige Kennzeichnung des richtigen Kraftstoffes wird der Autofahrer somit bald in der Bedienungsanleitung und dem Tankdeckel seines Fahrzeugs sowie an der Zapfsäule und Zapfpistole der Tankstelle finden. Ebenfalls in Planung für das kommende Jahr: höhere Anforderungen beim Führerschein, eine bessere Ausbildung für Fahrlehrer sowie neue Prüfungsanforderungen für Zweiradmechaniker-Meister.

Die wichtigsten für 2018 bereits beschlossenen Änderungen finden Sie nachstehend:

  • Neue Reifenkennzeichnung zum 01.01.2018:
    Zum Stichtag müssen neue Winterreifen mit einem „Alpine“-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein.Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden.
  • Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht zum 01.01.2018:
    War ein Autofahrer ohne geeignete Winterbereifung unterwegs, wurde er bisher mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft; bei einer zusätzlichen Behinderung mit 80 Euro. Ab 2018 wird nun auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Ihm drohen ab dann eine Geldbuße von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Abgasuntersuchung (AU) mit „Endrohrmessung“ zum 01.01.2018:
    Zum Stichtag wird bei der AU die so genannte „Endrohrmessung“ bei allen Fahrzeugen Pflicht. Bislang waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.01.2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Durch die Endrohrmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.
  • Neue Typ- und Regionalklasse bei der Kfz-Versicherung zum 01.01.2018:
    Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Ermittelt wird die Höhe anhand der Neueinstufung der Typ- und Regionalklasse. Darüber haben die Versicherungen ihre Kunden bereits im Herbst dieses Jahres informiert.
  • Euro 4 für neue Mopeds und Microcars zum 01.01.2018:
    Die Schadstoffwerte der Euro 4 gelten jetzt auch für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds sind davon auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge (Microcars), die zulassungsfrei ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden dürfen, betroffen.
  • Weitere Steuerbegünstigungen für Autogas (LPG = Liquefied Petroleum Gas) zum 01.01.2018:
    Autofahrer mit Autogas-Fahrzeugen profitieren auch 2018 von günstigen Gaspreisen, nachdem ein Auslaufen der steuerlichen Vorteile noch abgewendet werden konnte. So soll LPG noch bis 2022 von einer vergünstigten Energiesteuer profitieren.
  • eCall für alle Neuwagen zum 01.04.2018:
    Ab April wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht. Das automatische Notrufsystem löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf europaweit aus und leitet die Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden beispielsweise der Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffes übermittelt.
  • Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen zum 01.07.2018:
    Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes 2016 wird ab 01. Juli auf rund 40.000 Kilometern Bundesstraße eine Lkw-Maut erhoben. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.
  • Neuberechnung der Kfz-Steuer zum 01.09.2018:
    Ab dem genannten Stichtag wird die Kfz-Steuer nach den im WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure)-Zyklus ermittelten Werten berechnet. So soll dieses Verfahren realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus). Das Bundesfinanzministerium rechnet mit deutlich höheren Kfz-Steuern; Insider vermuten einen Anstieg um durchschnittlich 20 Prozent. 
  • Neue Schadstoffklasse für Neufahrzeuge zum 01.09.2018: Ab September müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Entsprechend werden viele Benziner mit Direkteinspritzung einen Partikelfilter (OPF = Otto-Partikelfilter) bekommen, um diese Rußpartikelgrenzwerte einhalten zu können. Auch das Gros der Diesel wird die neuen Stickoxid-Grenzwerte nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (AdBlue) einhalten können.
  • „Systematischer“ Schutz von Neufahrzeugen gegen Manipulation des Kilometerstandes zum 01.09.2018:
    Neue Fahrzeugmodelle müssen seit 01. September 2017 „systematisch“ gegen Manipulation des Kilometerstandes geschützt werden; ab 01. September kommenden Jahres gilt dies für die Erstzulassung neuer Pkw.
  • EuroNCAP verschärft Prüfbedingung ab 2018:
    Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP wird ab 2018 die Anforderungen für Crashtests verschärfen. Im Zuge dessen werden auch Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren, berücksichtigt. Höher gesetzt werden künftig zudem die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.
  • Neue Regeln für Fahrradanhänger ab 2018:
    Für Fahrradanhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, gelten ab 2018 strengere Regeln. So benötigen diese künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie „Z“ an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfe des Fahrradrücklichts verdeckt. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.
  • Neues Verkehrsschild für Pedelecfahrer & Verhaltensregeln ab 2018:
    Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können, sind seit 2017 auch auf Radwegen erlaubt. Kenntlich gemacht wird dies mit dem neuen Verkehrsschild „E-Bikes“. Davon ausgenommen sind die schnelleren S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 km/h schnell sein können. Vorsicht ist geboten bei der Definition Pedelec und E-Bike. Allein das neue Verkehrsschild ist hier nicht klar genug!