Kein Handy auf dem Fahrrad

KS: Auch anderes Fehlverhalten beim Radeln kann teuer werden

Autofahrer wissen, dass sie am Steuer nicht telefonieren dürfen, zumindest nicht ohne Freisprecheinrichtung. Nur wenige wissen allerdings, dass das auch für das Radfahren gilt. Wer erwischt wird, zahlt nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) 25 Euro. Auch andere Verhaltensweisen, die man bei Radlern immer wieder sieht, können ein Bußgeld zur Folge haben. Das gilt zum Beispiel für das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit. Das kostet 20 Euro. Wer gar keine Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad hat, den kann die Polizei ebenfalls mit 20 Euro zur Kasse bitten, auch am Tag.

Gerade bei jungen Radlern sehr beliebt ist es, freihändig zu fahren. Das ist verboten und kostet 5 Euro. Besonders teuer wird das Missachten des Ampel-Rotlichts. Hier werden mindestens 60 Euro fällig, bei Gefährdung anderer bereits 100 Euro. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, kostet es bis zu 180 Euro.

Auch Radfahrer dürfen nicht betrunken fahren. Die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt zwar bei 1,6 Promille, doch kann - laut KS - auch ein geringerer Alkoholspiegel Strafen zur Folge haben. Das gilt vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt oder bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren.