Fehlverhalten an Bushaltestellen

KS: Bus mit Warnblinker heißt Schritttempo auch in Gegenrichtung

Ein Großteil der Autofahrer weiß nicht, wie man sich richtig verhält, wenn ein Linienbus an eine Haltestelle fährt. Das zeigen Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Die einen überholen ungeniert, ohne das Tempo zu drosseln, andere bleiben hinter dem Bus stehen und behindern so den Verkehr. Fahrer, die in der Gegenrichtung unterwegs sind, kümmern sich in der Regel überhaupt nicht um den Omnibus und die ein- oder aussteigenden Fahrgäste.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach, erläutert ein Sprecher des KS: "Wenn sich ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf man ihn nicht überholen. Erst wenn er hält, ist es erlaubt, im Schritttempo und in sicherem Abstand vorbeizufahren. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn." Wer das nicht tut, dem droht nach Auskunft des KS ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, falls Fahrgäste behindert werden 40 Euro, werden sie gefährdet, sind es 50 Euro. 

Obwohl der Gesetzgeber das schon vor Jahren in Pa­ragraph 20 der Straßenver­kehrsordnung (StVO) verbindlich geregelt hat, besteht bei den Verkehrsteilnehmern Unsicherheit. Um Ein- und Aussteigende nicht zu ge­fährden, ist Schrittgeschwindigkeit beim Vorbei­fahren an Bussen an der Haltestelle vorgeschrieben. Der KS weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn gilt. Fahrgäste, be­sonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Straßenseite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt besondere Vorsicht. Wenn Kin­der einen Bus noch er­reichen wollen, achten sie oft nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.