Sind Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse noch aktuell?

KS: Die meisten Autofahrer wissen im Ernstfall nicht Bescheid

Wer einen Führerschein macht, muss Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen. Für den Gesetzgeber ist es damit erledigt, eine Auffrischung der Kenntnisse ist offiziell also nicht erforderlich. Doch nach Beobachtungen des Automobil­club Kraft­fah­rer-Schutz (KS) haben die meisten Autofahrer längst vergessen, wie Stabile Seitenlage, Mund-zu-Nase-Beatmung, Schocklage oder andere wichtige Erste-Hilfe-Maßnahmen funktionieren. Der KS kriti­sierte in diesem Zusammenhang, dass die Verpflich­tung zur Hilfeleistung zwar gesetz­lich vor­geschrie­ben ist, die Teilnahme an Wiederholungskursen der "Ersten Hilfe" aber freiwillig er­folgt.

Bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich im Grunde um einfache Hand­griffe, die jedoch im Ernstfall bis zum Eintreffen der Ret­tungs­dienste das Leben des Verletzten retten kön­nen. Deshalb rät der KS, den Lehr­gang "Erste Hilfe" freiwillig von Zeit zu Zeit – zum Beispiel bei Rotem Kreuz, Johanni­ter Un­fall-Hilfe, Ar­bei­ter-Sa­mariter-Bund oder Malteser Hilfs­dienst – zu wieder­holen. Die entsprechen­den Anschriften stehen im Internet. Schließ­lich sollte sich jeder be­wusst sein, dass er auch selbst einmal auf die Hilfe ande­rer an­gewiesen sein kann.