Wann ist die Radweg-Nutzung Pflicht?

KS: E-Bike gilt als Fahrrad

Das Fahrrad ist 200 Jahre alt geworden, und die Fahrradsaison ist in vollem Gang. In vielen Städten ist zeitweise überhaupt kein Durchkommen wegen der großen Zahl von Zweiradfahrern, vor allem wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) in München haben beispielsweise gezeigt, dass etliche Radfahrer glauben, die rote Ampel ignorieren zu können. Das ist natürlich falsch, kostet mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Unklar scheint auch, ob man den Radweg benutzen muss oder auch auf der Straße fahren kann. Ein Sprecher des KS: "Sobald ein Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist, müssen Radfahrer ihn benutzen. Ist kein solches Schild vorhanden, gilt diese Pflicht nicht. Hier dürfen Radler auch auf der Straße fahren. Ein auf den Boden gemaltes Radsymbol ersetzt nicht das Gebotsschild."

Der große Verkaufsschlager der letzten Jahre sind Elektrofahrräder, auch E-Bike oder Pedelec genannt. Hunderttausende davon sind schon im Verkehr, und es werden täglich mehr. Das elektrische Fahrrad besitzt einen Elektromotor, der allerdings nur unterstützend wirkt. Das heißt, wenn der Radler in die Pedale tritt, steuert der Motor noch einmal so viel Kraft dazu. Allein fahren, wie ein Mofa kann das E-Bike normalerweise nicht. Aber auch hier gibt es schon wieder Ausnahmen. Wichtig: Auch das E-Bike gilt als Fahrrad. E-Biker müssen also auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch eines der blauen Fahrradschilder entsprechend gekennzeichnet ist. Das gilt allerdings nicht für die sogenannten S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind. Damit darf man grundsätzlich nicht auf den Radweg.

Verkehrszeichen 237, 240 und 241

Verkehrszeichen 237, 240 und 241