Neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten

Mit heutigem Datum tritt die lange erwartete StVONovelle in Kraft und damit auch neue Bußgeldregelungen. Für Autofahrer gibt es deutliche Verschärfungen. Der Automobilclub KRAFTFAHRERSCHUTZ e.V. (KS) bietet auf seiner Website einen aktualisierten Auszug aus dem Bußgeldkatalog.

Die StVO-Novelle, die im Herbst vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden war und am 28. April 2020 in Kraft tritt, hat laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer besonders vor allem einen Zweck: Sie
soll „unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ machen. Die Neuregelungen zielen in erster Linie auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer ab. Daneben beinhaltet die geänderte Straßenverkehrsordnung neue Maßnahmen für eine saubere Mobilität, beispielsweise im Bereich Carsharing, „Auch bei uns als Automobilclub steht die Verkehrssicherheit seit jeher im Mittelpunkt. Daher begrüßen wir alle Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen – wie etwa die stärkere Bestrafung bei Blockierung einer Rettungsgasse“, so die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS),  Deutschlands drittgrößter Automobilclub.

Neuer Bußgeldkatalog

Konkret drohen beispielsweise höhere Bußgelder für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte (55 statt bislang 35 Euro), für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich von scharfen Kurven. Mit einem Verwarngeld von 55 Euro wird zudem ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Das verbotswidrige Parken auf Geh-/Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken/Halten in zweiter Reihe wird künftig mit bis zu 70 Euro bestraft (sowie ggf. 1 Punkt im
Fahreignungsregister in Flensburg).

Auch für die Nutzung einer freien Rettungsgasse fallen ab sofort 240 Euro an, für das Blockieren einer Rettungsgasse sogar 280 Euro sowie jeweils 2 Punkte und ein Monat
Fahrverbot. Neu ist im Rahmen dessen auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung. Auch wer zu schnell dran ist, wird ab nun stärker belangt: Ein Monat Fahrverbot droht jetzt bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher – innerorts bereits ab 21 km/h!

Als speziellen Service bietet der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) auf seiner Website eine aktuellen Auszug aus dem Bußgeldkatalog.