Gut gesichert: mit Tieren im Auto unterwegs

Bei Ladungssicherung denkt man nicht unmittelbar an Hunde, Katzen oder andere Haustiere, die im Auto mitfahren. Doch nach Verkehrsrecht gelten sie als Ladung und müssen dementsprechend im Pkw gesichert werden. Der Automobilclub KS e.V. erläutert, was zu beachten ist, damit Mensch und Tier sicher am Zielort ankommen.

Egal, ob Fiffi mit in den Urlaub kommt oder Bello mal eben zum Tierarzt muss – wer Tiere im Auto transportiert, hat einige Punkte zu beachten, damit alle sicher und stressfrei am Zielort ankommen. Den Hund einfach ins Auto springen zu lassen oder die Katze auf den Beifahrersitz zu setzen, ist nicht erlaubt. Denn rechtlich gelten Tiere im Fahrzeug als Ladung und müssen dementsprechend gesichert werden, um weder sich selbst noch Fahrzeuginsassen zu verletzen oder den Fahrer abzulenken. Andernfalls droht ein Bußgeld: Wer seine Vierbeiner nicht ausreichend sichert, muss mit 35 Euro Strafe rechnen. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, fallen 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister an; bei einer Sachbeschädigung drohen 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Was ist zu beachten?
Doch wozu ist man genau als Autofahrer oder Autofahrerin verpflichtet, wenn der Vierbeiner im Auto mitfährt? Das regelt die Straßenverkehrsordnung: Laut § 22 (1) StVO sind die „Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen […] so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“. Zudem regelt § 23 (1) Satz 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch […] Tiere […]  beeinträchtigt werden“. „Konkret bedeutet dies, dass Tiere sich nicht frei während der Fahrt im Auto bewegen können dürfen, da sie etwa bei einer Vollbremsung durch den Wagen geschleudert werden und sich wie auch andere Fahrzeuginsassen verletzen können. Genauso muss vermieden werden, dass die Vierbeiner den Fahrer vom Geschehen im Straßenverkehr ablenken und so möglicherweise einen Unfall provozieren“, erläutert Isabella Finsterwalder, die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.

Unterschiedliche Sicherungsmöglichkeiten für Vierbeiner
Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen sollten daher am besten in einer sicher verschließbaren Transportbox untergebracht werden. Auch die Box muss gesichert werden, damit sie bei einer plötzlichen Bremsung nicht selbst zum gefährlichen Geschoss wird. Bei Hunden ist die Größe entscheidend: Kleinere Rassen können ebenfalls in einer gesicherten Transportbox befördert werden. Darüber hinaus gibt es Gurt-Systeme, Körbchen und Softtaschen, die mit Isofix-Systemen wie ein Kindersitz auf der Rückbank befestigt werden – je nach System muss das Tier aber zusätzlich mit einem Auto-Geschirr gesichert werden; ein Halsband ist hier nicht ausreichend, auch normale Brustgurte zum Gassigehen sind meist nicht stabil genug. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Notbremsung bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wird aus einem ungesicherten 35 kg schweren Hund ein Geschoss von etwa zwei Tonnen.

Größere Fellnasen werden am besten in Transport-Gitterboxen im Kofferraum untergebracht – diese sollten so groß sein, dass die Tiere darin auch liegen können. Alternativ kann man ein Gurtsystem im Kofferraum nutzen. Trenngitter zwischen Kofferraum und Rückbank halten zwar Gepäckstücke wie auch Tiere vom vorderen Teil des Fahrzeugs fern, können bei einem Unfall ein Tier jedoch nicht ausreichend schützen. „Und egal, wie oft man sein Haustier im Auto mitnimmt und für welche Transportmöglichkeit man sich entscheidet: Das Tier sollte sich während der Fahrt wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass man Hund, Katze und Co. mit viel Geduld rechtzeitig und am besten von klein auf an das Sicherungssystem gewöhnt“, resümiert die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.