Auch Verbandkästen haben ein Ablaufdatum

KS: Seit Januar neue Vorschrift für Inhalt des Erste-Hilfe-Sets

Der Verbandkasten führt in den meisten Fahrzeugen ein Schattendasein. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) weiß kaum jemand, dass einige Teile darin ein Verfallsdatum haben, weil Witterungseinflüsse, vor allem sommerliche Temperaturen und Alterungsprozesse die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Schlimm ist, dass Autofahrer nur sehr selten das Erste-Hilfe-Set kontrollieren. Wenn man dann wirklich mal etwas braucht, fehlt es oder ist überaltert. Dabei soll die Bordapotheke im Notfall schnelle und qualifizierte Hilfe erlauben.

Um diese Situation zu verbessern, hat der Gesetzgeber gehandelt. Seit Januar 2014 ist eine andere Zusammensetzung des Inhalts vorgeschrieben, die auf neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen beruht. Deshalb empfiehlt der KS, die Gelegenheit zu nutzen und sich einmal grundsätzlich mit dem Inhalt des Verbandkastens zu befassen. So werden neu aufgenommen: ein Verbandpäckchen "K", zwei Feuchttücher zur Hautreinigung, ein Pflasterset (14-teilig) bestehend aus vier Wundschnellverbänden 6x10 cm, zwei Fingerkuppenverbänden, zwei Fingerverbände 2x12 cm, zwei Pflasterstrips 1,9x7,2 cm, vier Pflasterstrips 2,5x7,2 cm. Nicht mehr benötigt werden: Verbandpäckchen M, Verbandtuch BR 40x60 cm sowie das Wundpflasterset mit acht Wundpflastern 6x10 cm.

Die meisten Pflaster sind nicht viel länger als zwei Jahre haltbar, zumindest nach Herstellerangaben, bei hohen Temperaturen sogar noch kürzer. Der KS rät, regelmäßig den Pflastervorrat zu prüfen, besonders vor oder nach Reisen in heiße Länder. Geeigneten Ersatz gibt es in Apotheken, Drogerien, oft auch in Supermärkten. Wer keinen Verbandkasten mitführt, es auf Verlangen nicht vorzeigt oder die Kontrolle verweigert, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.