Die KS-Clubmitgliedschaft

  • Europaweiter Schutz & flächendeckendes Service-Netz
  • Zahlreiche Kostenübernahmen, wie die Wildschadenbeihilfe oder die Abschlepp- und Pannenhilfe
  • Wichtige Serviceleistungen, wie die anwaltliche Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
  • Attraktive Leistungen zum günstigen Preis

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  • Attraktive Leistungen zum günstigen Preis

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ab
2,39 €
mtl.
Gelbes Auto auf einer Straße im Wald

Automobilclub KS e.V. -
Hilfe für unterwegs

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) wurde 1935 gegründet und ist mit rund 600.000 Mitgliedern einer der größten Automobilclubs in Deutschland.

Der KS unterstützt seine Mitglieder zuverlässig als Verkehrsteilnehmer – ob als Autofahrer, Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Inliner. Dabei bietet er erstklassige Unterstützung mit vielfältige und prämierten Leistungen.

Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für Verkehrssicherheit, Unfallprävention und unterstützt. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.

Unsere Mitgliedschaft im Überblick

Mit der KS-Clubmitgliedschaft werden Sie Mitglied in einem der größten Automobilclubs Deutschlands. Die Leistungen gelten für Sie als Fahrer aller Fahrzeuge und auch für weitere Familienmitglieder beim Fahren aller auf Sie zugelassenen Autos.

Wir sind mit dem Jahresbeitrag 27,– € für die Einzelmitgliedschaft bzw. lediglich 6,– € mehr für die KS-Clubmitgliedschaft für die Familie vergleichsweise sehr günstig. Unser Geltungsbereich ist umfasst nicht nur Deutschland sondern Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Unsere Pannen- und Abschleppbeihilfe ist in der Regel ausreichend.

Günstige Beiträge:

Der Jahresbeitrag von 27,– € für das Mitglied, bzw. 33,– € für die Familie ist sehr günstig. Für diesen Beitrag erhält das Mitglied ein starkes Leistungspaket und gleichzeitig die Möglichkeit, bedarfsorientierte und günstige Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen abzuschließen.

Europaweiter Schutz:

Die Leistungen des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. gelten, im Gegensatz zu vielen anderen Automobilclubs, für Europa und sogar für die Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira. Es besteht bei Reisen ins europäische Ausland der gleiche Schutz wie in Deutschland.

Wildschadenbeihilfe:

Nach einem Zusammenstoß mit Wild, jagdbarem Federwild oder mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten bis zu 1.050,– € im Kalenderjahr. Bei Kaskoversicherten erstatten wir die Selbstbeteiligung – oftmals Kosten von 150,– €, 300,– €, max. bis 1.050,– €.

Abschlepp- oder Pannenhilfe:

Sollte das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrbereit sein, erstatten wir die Kosten für Pannenhilfe bis zu 200,– € oder Abschleppkosten bis zu 200,– €. Diese Leistungen können auch als Ergänzung zu einem vorhandenen Schutzbrief oder einer anderen Automobil-Clubmitgliedschaft in Anspruch genommen werden, da sonst in vielen Fällen ein Eigenanteil verbleibt.

Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage:

Sollte nach einem schweren Verkehrsunfall gegen den Unfallverursacher zusätzlich Nebenklage im Strafverfahren erhoben werden, erstatten wir die Kosten bis zu 5.200,– €, falls die Nebenklage gegen den Unfallverursacher zugelassen ist.

Unfallkrankengeld:

Wenn es bei einem Verkehrsunfall zu einer Verletzung kommt, erstatten wir ab dem 31. Krankheitstag ein Unfallkrankengeld bis 325,– € (6,50 € tägl., für maximal 50 Tage).

Krankenrücktransport:

Wenn nach einem Unfall als Verkehrsteilnehmer im ausländischen Geltungsbereich und der daraus resultierenden erforderlichen Behandlung ein Krankentransport an den Wohnsitz erfolgen soll, erstatten wir für Ihren ärztlich angeordneten Rücktransport Kosten bis zu 1.050,– € im Kalenderjahr.

Service-Netz:

Der KS kooperiert bei der Pannen- und Unfallhilfe mit einem erfahrenen und spezialisierten Partner, der den KS-Mitgliedern ein flächendeckendes Netz an Servicepartnern bietet. Unsere Mitglieder haben im Rahmen der Höchstbeträge die freie Wahl des Abschlepp- oder Pannenunternehmens.

Beihilfe für Helfer am Unfallort:

Wenn Sie durch die Bergung oder den Transport von Verkehrsunfallverletzten Sachschäden erleiden, erstatten wir bis 520,– € im Kalenderjahr.

Hier finden Sie alle Leistungen im Detail als Download!

Leistungen-Download

Details

Das übernehmen wir für Sie

Wildschadenbeihilfe

Bis 1.050,- € im Kalenderjahr –

bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges. Somit übernehmen wir z.B. auch die mit der Kaskoversicherung eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum o.g. Höchstbetrag.

Abschleppbeihilfe

Bis 200,- €

nach Panne oder Unfall.

Pannenhilfe

Bis 200,- €

nach Panne, wenn das Fahrzeug am Schadenort fahrbereit gemacht werden kann (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).

Kfz-Öffnung

Bis 30,- € im Kalenderjahr

für das Öffnen Ihres Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/Schlosses.

Krankenrücktransport

Bis 1.050,- € im Kalenderjahr

für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.

Regressbeihilfe

Bis 520,- €

Für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.

Beihilfe für Helfer am Unfallort

Bis 520,- € im Kalenderjahr

für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten.

Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage

Bis 5.200,- €

wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.


Das leisten wir bei Krankheit oder Tod nach Verkehrsunfall

Unfallkrankengeld

erhalten Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 325,- € (6,50 € tägl., max. 50 Tage).

Unfallsterbegeld

erhalten die Erben nach dem Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer eine Geldleistung in Höhe von 1.550,- €.

Nutzen Sie als unser Mitglied unsere umfangreichen Serviceleistungen

KS-Notfall-Service

Unser kompetentes Team steht rund um die Uhr für Sie bereit.
Unsere Notrufnummer (24 Stunden-Hotline): 089 / 21 12 90 14.

 

Service bei Notfällen im Ausland

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. und beraten zum Verhalten nach z. B. Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz oder Krankheit.

 

Mietwagen-Service

Durch einen Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten.
Unsere Mitglieder können Mietwagen über eine spezielle Reservierungszentrale telefonisch oder direkt online buchen. Die Details sind im Kunden-Portal hinterlegt.

 

Beratungs-Service Verkehr

Wir sind Ihr Ansprechpartner zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie für Fragen rund um das Kraftfahrzeug.

 

Pannen- und Abschlepp-Service

Nützliches Verzeichnis von Abschlepp-Vertragsfirmen im Kunden-Portal.

 

KS-Reisedienst

Unterstützung bei Urlaubsreisen.
Nutzen Sie dazu auch unsere Services im offenen Bereich und im Kunden-Portal.

 

Rechtsberatung

Vermittlung einer kostenfreien telefonischen Erstberatung für verkehrsrechtliche Angelegenheiten durch unabhängige Rechtsanwälte (24-Std.-Service) - es fallen lediglich die Telefongebühren an: 089 / 539 81 - 333.

Die Clubmitgliedschaft für die Familie
gilt für:

  • den Antragsteller,
  • den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen Lebenspartner,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.
  • Europa
  • Anliegerstaaten des Mittelmeeres
  • Kanarische Inseln
  • Azoren
  • Madeira

Die Leistungen gelten nicht für juristische Personen (in diesem Fall ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung.

Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung.

Hier finden Sie die Vereinsatzung des KRAFTFAHRER-Schutz e.V. in der aktuellen Fassung.

Satzung KS e.V.

KS-Vorteilswelt

Profitieren Sie von unseren vielseitigen Partnerschaften und Preisvorteilen.

Reh auf einer Straße im Dunklen und ein Auto im Hintergrund
Wuidi
  • In Deutschland kommt es sehr häufig zu Wildunfällen.
  • Die App Wuidi warnt orts- und zeitabhängig vor Wildwechsel.
  • Die App bietet eine Anleitung für den Fall eines Wildunfalls.
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THG-Bonus
  • Elektrofahrzeughalter erhalten eine jährliche THG-Prämie.
  • Die Auszahlung kann bis zu 400 € betragen.
  • Die Beantragung dauert nur ca. 2 Minuten.
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Rotes Auto auf kurviger Straße
Mautbox
  • Keine Wartezeiten an italienischen Mautstationen!
  • Durch maut1.de können Sie reservierte Schnellspuren nutzen.
  • Die Abrechnung erfolgt bequem nach Hause.
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