Die KS-Clubmitgliedschaft
- Europaweiter Schutz & flächendeckendes Service-Netz
- Zahlreiche Kostenübernahmen, wie die Wildschadenbeihilfe oder die Abschlepp- und Pannenhilfe
- Wichtige Serviceleistungen, wie die anwaltliche Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Attraktive Leistungen zum günstigen Preis
- Europaweiter Schutz & flächendeckendes Service-Netz
- Zahlreiche Kostenübernahmen, wie die Wildschadenbeihilfe oder die Abschlepp- und Pannenhilfe
- Wichtige Serviceleistungen, wie die anwaltliche Erstberatung in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Attraktive Leistungen zum günstigen Preis

Automobilclub KS e.V. -
Hilfe für unterwegs

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) wurde 1935 gegründet und ist mit rund 600.000 Mitgliedern einer der größten Automobilclubs in Deutschland.
Der KS unterstützt seine Mitglieder zuverlässig als Verkehrsteilnehmer – ob als Autofahrer, Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Inliner. Dabei bietet er erstklassige Unterstützung mit vielfältige und prämierten Leistungen.
Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für Verkehrssicherheit, Unfallprävention und unterstützt. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.
Hier finden Sie alle Leistungen im Detail als Download!
Details
Das übernehmen wir für Sie
Wildschadenbeihilfe
Bis 1.050,- € im Kalenderjahr –
bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges. Somit übernehmen wir z.B. auch die mit der Kaskoversicherung eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum o.g. Höchstbetrag.
Abschleppbeihilfe
Bis 200,- €
nach Panne oder Unfall.
Pannenhilfe
Bis 200,- €
nach Panne, wenn das Fahrzeug am Schadenort fahrbereit gemacht werden kann (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet).
Kfz-Öffnung
Bis 30,- € im Kalenderjahr
für das Öffnen Ihres Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/Schlosses.
Krankenrücktransport
Bis 1.050,- € im Kalenderjahr
für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer.
Regressbeihilfe
Bis 520,- €
Für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen.
Beihilfe für Helfer am Unfallort
Bis 520,- € im Kalenderjahr
für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten.
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage
Bis 5.200,- €
wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.
Das leisten wir bei Krankheit oder Tod nach Verkehrsunfall
Unfallkrankengeld
erhalten Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 325,- € (6,50 € tägl., max. 50 Tage).
Unfallsterbegeld
erhalten die Erben nach dem Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer eine Geldleistung in Höhe von 1.550,- €.
Nutzen Sie als unser Mitglied unsere umfangreichen Serviceleistungen
KS-Notfall-Service
Unser kompetentes Team steht rund um die Uhr für Sie bereit.
Unsere Notrufnummer (24 Stunden-Hotline): 089 / 21 12 90 14.
Service bei Notfällen im Ausland
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. und beraten zum Verhalten nach z. B. Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz oder Krankheit.
Mietwagen-Service
Durch einen Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung können wir Ihnen günstige Konditionen anbieten.
Unsere Mitglieder können Mietwagen über eine spezielle Reservierungszentrale telefonisch oder direkt online buchen. Die Details sind im Kunden-Portal hinterlegt.
Beratungs-Service Verkehr
Wir sind Ihr Ansprechpartner zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie für Fragen rund um das Kraftfahrzeug.
Pannen- und Abschlepp-Service
Nützliches Verzeichnis von Abschlepp-Vertragsfirmen im Kunden-Portal.
KS-Reisedienst
Unterstützung bei Urlaubsreisen.
Nutzen Sie dazu auch unsere Services im offenen Bereich und im Kunden-Portal.
Rechtsberatung
Vermittlung einer kostenfreien telefonischen Erstberatung für verkehrsrechtliche Angelegenheiten durch unabhängige Rechtsanwälte (24-Std.-Service) - es fallen lediglich die Telefongebühren an: 089 / 539 81 - 333.
Die Clubmitgliedschaft für die Familie
gilt für:
- den Antragsteller,
- den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
- die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.
- Europa
- Anliegerstaaten des Mittelmeeres
- Kanarische Inseln
- Azoren
- Madeira
Die Leistungen gelten nicht für juristische Personen (in diesem Fall ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung.
Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung.
Hier finden Sie die Vereinsatzung des KRAFTFAHRER-Schutz e.V. in der aktuellen Fassung.


