KFZ-Schutzbrief - Schutz auf höchstem Niveau

  • Alle Autos des Versicherungsnehmers - ein Preis
  • Umfangreiche Leistungen und Services zur Absicherung Ihrer Mobilität
  • Unser Highlight: Keine Kilometerbeschränkung
  • Inklusive KS-Clubmitgliedschaft

Jetzt Auto-Schutzfrief abschließen

  • Alle Autos des Versicherungsnehmers - ein Preis
  • Umfangreiche Leistungen und Services zur Absicherung Ihrer Mobilität
  • Unser Highlight: Keine Kilometerbeschränkung
  • Inklusive KS-Clubmitgliedschaft

Jetzt Auto-Schutzfrief abschließen

ab
6,72 €
mtl.
Rotes Auto auf kurviger Straße

Unsere Schutzbrief-Leistungen im Überblick

Die KS Versicherungs-AG wurde 1979 gegründet. Sie bietet mit ihren Schutzbriefen im Falle einer Panne, eines Unfalls oder in anderen Situationen wertvolle Hilfe in diesen Notlagen. Die KS-Schutzbriefe sind die ideale Erweiterung der KS-Clubmitgliedschaft.

Weltweiter Krankenrücktransport:

Wenn auf einer Reise eine versicherte Person zur medizinisch notwendigen Behandlung in eine Klinik am Wohnort verlegt werden muss, übernehmen wir anfallende Kosten in voller Höhe und kümmern uns um die Organisation.

Pannenhilfe:

Sofern das Fahrzeug am Schadenort fahrbereit gemacht werden kann, z.B. durch eine Starthilfe, übernehmen wir Kosten bis 310,– € (110,– € Schutzbrief + 200,– € Club*).

Abschleppen:

Wir bringen das nicht fahrbereite Fahrzeug nicht nur in die nächstgelegene Werkstatt, sondern in die Wunschwerkstatt. Dabei tragen wir Kosten bis 360,– € (160,– € Schutzbrief + 200,– € Club*).

Hilfe bei Fahrzeugöffnung:

Wenn nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels / Schlosses eine Fahrzeugöffnung nötig ist, übernehmen wir die Kosten der Fahrzeugöffnung bis 150,– € (120,– € Schutzbrief + 30,– € Club*).

Mietwagenkosten:

Wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist oder es gestohlen wurde und die Weiterfahrt sichergestellt werden muss, übernehmen wir Kosten für max. 7 Tage und 52,– € am Tag zzgl. Zusatz­ kosten bis 100,– €. Alternativ zum Mietwagen kann zwischen Bahnkosten, Economy-Flug (ab einer Entfernung von 1.000 km), Nutzungsausfalls oder Pickup (Personen- und Fahrzeugrücktransport) gewählt werden.

Übernachtungskosten:

Sofern das Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht mehr fahrbereit ist oder gestohlen wurde, übernehmen wir die Kosten für eine Übernachtung bis 80,– € pro Person. Fallen keine Fahrtkosten an, übernehmen wir die Kosten bis zu 3 Übernachtungen von 80,– € pro Person und Nacht

Rückholung von Kindern:

Wenn sich auf einer Reise infolge Todes oder Erkrankung einer mitversicherten Person weder diese noch andere Familienangehörige um die mitreisenden minderjährigen Kinder kümmern können, sorgen wir für die Abholung und Rückreise mit einer Begleitperson. Die Höchstentschädigung beträgt 1.540,– € je versicherte Person.

Schutz bei Reisen auch ohne eigenes Fahrzeug:

Auch bei Flug- oder Bahnreisen sind unsere Schutzbriefe unverzichtbar. Sie bieten zahlreiche personenbezogene Leistungen wie z.B. den Krankenrücktransport oder die Rückholung von Kindern. Wird im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeuges ein Mietfahrzeug benutzt, so fällt dieses Fahrzeug unter Versicherungsschutz.

KS-Notfall-Service:

Unser kompetentes Team ist rund um die Uhr unter 089/21 12 90 14 erreichbar und bietet schnelle und kompetente Hilfe.

Keine Kilometerbeschränkung

ie 50-km-Beschränkung besteht nicht (Domizilklausel). Wir übernehmen viele Leistungen ab der Haustüre.

Freie Wahl des Unternehmens:

Unsere Kunden können frei entscheiden, welches Unternehmen hilft, bzw. das Fahrzeug abschleppt. Es kann ein beliebiger Abschleppdienstleister, die Kundenwerkstatt oder ein durch uns beauftragtes Unternehmen sein.

3 Generationen mitversichert:

Versicherungsnehmer und Ehe- oder Lebenspartner Kinder ohne Altersbeschränkung gemäß Familiendefinition Eltern gemäß Familiendefinition

Hinweis

Die beschriebenen Leistungen sind verkürzt bzw. vereinfacht dargestellt. Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus den Vertragsgrundlagen (Allgemeinen Bedingungen KS-Schutzbrief 2012).

Unsere Einzel- & Familien-Schutzbrief

Einzel-Schutzbrief

  • Alle Autos des Versicherungsnehmers - ein Preis
  • Versicherungsnehmer auch als sonstiger Verkehrsteilnehmer und Fahrer fremder Fahrzeuge abgesichert
  • Unser Highlight: keine Kilometerbeschränkung
    Als einer der wenigen Schutzbriefanbieter haben wir die 50-km-Beschränkung abgeschafft und übernehmen viele Leistungen bereits ab der Haustüre.

Familien-Schutzbrief

  • Alle Autos der Familie - ein Preis
  • Versicherungsnehmer und Familienmitglieder auch als sonstiger Verkehrsteilnehmer und Fahrer fremder Fahrzeuge abgesichert
  • Unser Highlight: keine Kilometerbeschränkung
    Als einer der wenigen Schutzbriefanbieter haben wir die 50-km-Beschränkung abgeschafft und übernehmen viele Leistungen bereits ab der Haustüre.

Hier finden Sie die Leistungen der Automobil-Mitgliedschaft und des Schutzbriefs zusammengefasst.

Leistungsverleich als Download

Details zu Leistungen und Services

Durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird Ihr liegengebliebenes Fahrzeug direkt am Schadenort z.B. mit einer Starthilfe wieder fahrbereit gemacht, so dass Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.

Wir übernehmen die Kosten bis 110,- € (einschließlich vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführte Kleinteile).

Clubmitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Pannenhilfe bis 200,- €, so dass wir insgesamt Kosten in Höhe von 310,- € übernehmen.

Ihr Fahrzeug ist von der Straße abgekommen und wird beispielsweise aus dem Graben wieder auf die Fahrbahn gebracht.

Wir übernehmen die Kosten in voller Höhe.

Ihr liegengebliebenes Fahrzeug muss in eine Werkstatt abgeschleppt werden, weil eine Pannenhilfe am Schadenort nicht möglich ist.

Wir übernehmen die Kosten bis 160,- € (einschließlich evtl. versuchter Pannenhilfskosten).

Clubmitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Abschleppbeihilfe bis 200,- €, so dass wir insgesamt Kosten in Höhe von 360,- € übernehmen.

Wenn eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeuges nach Panne oder Unfall nicht sofort möglich ist oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir Ihre

  • Heimreisekosten oder
  • Fahrtkosten zum Zielort oder
  • für eine Person auch die Rückfahrt zum Schadenort, um das dort reparierte Fahrzeug abzuholen.

Die anfallenden Kosten erstatten wir bis 1.540,- € je versicherte Person (Bahnkosten oder wahlweise ab 1.000 Bahn-km auch die Kosten eines Economy-Fluges sowie Taxikosten bis 60,- €).
Diese Leistung gilt nur alternativ zum Mietwagen.

Ihr Fahrzeug wurde gestohlen oder ist nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und kann am Schadenstag nicht mehr repariert werden.

Wir übernehmen für die Reparaturdauer die Kosten der Übernachtung längstens für drei Nächte bis 80,- € je Nacht und Person. Beanspruchen Sie lieber Fahrt- oder Mietwagenkosten erstatten wir eine Übernachtung.

Ihr Fahrzeug wurde gestohlen oder ist nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und die Reparatur zieht sich hin.
Wir übernehmen für die Reparaturdauer, längstens für 7 Tage.

  • Mietwagenkosten im Ausland bis zu 364,- €, (im Inland gilt ein Höchstbetrag von 52,- € pro Tag) oder
  • Nutzungsausfall bis zu 26,- € pro Tag oder
  • Pickup-Kosten im Inland bis zu 364,- €. Der Pickup bringt Sie, die Fahrzeuginsassen, sowie das Fahrzeug zu Ihrem Wohnort zurück.

Diese Leistung gilt nur alternativ zur Weiter- oder Rückfahrt.

Wenn eine Reparatur Ihres Fahrzeuges im Ausland nicht möglich ist, weil dort das erforderliche Ersatzteil nicht erhältlich ist, kümmern wir uns um die Beschaffung und übernehmen die Versandkosten in voller Höhe.

Ihr Fahrzeug ist im Ausland nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und kann dort nicht repariert werden (kein Totalschaden).

Wir organisieren und übernehmen die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt bis zu Ihrem Wohnsitz.

Ihr Fahrzeug muss nach Panne oder Unfall bis zur Fertigstellung der Reparatur bzw. Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt oder nach Diebstahl im Ausland bis zum Rücktransport bzw. der Verzollung/Verschrottung untergestellt werden.

Wir übernehmen die angefallenen Standgebühren bis zu zwei Wochen.

Ihr Fahrzeug muss nach einem Totalschaden oder Diebstahl im Ausland verzollt oder verschrottet werden.

Wir übernehmen die Kosten der Verschrottung bzw. die bei der Verzollung angefallenen Verfahrensgebühren in voller Höhe.

Das Fahrzeug kann nach Erkrankung oder Tod des Fahrers weder von Ihnen noch von einem Insassen zurückgefahren werden.

Wir organisieren einen Ersatzfahrer und übernehmen die hierfür angefallenen Kosten in voller Höhe.
Wird die Abholung selbst veranlasst, erstatten wir 0,40 € je km einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Schadenort.

Zusätzlich tragen wir die durch den Fahrerausfall angefallenen Übernachtungskosten aller Insassen, längstens für drei Nächte bis 80,- € je Person und Nacht.

Kann der Fahrer die Heimreise aufgrund seiner Erkrankung erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten, übernehmen wir die Kosten für die Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Krankentaxi bis 500,- €.

Wenn auf einer Auslandsreise die dafür dringend benötigten Dokumente verloren gehen, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen hierfür anfallende Gebühren.

Sie geraten auf einer Auslandsreise nach Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage.

Wir nehmen Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Wenn dies innerhalb des nächsten Werktages nicht möglich ist, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu 2.000,- € je Schadenfall.

Wenn Sie auf einer Auslandsreise erkranken, informieren wir Sie über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem Arzt oder Krankenhaus vor Ort her.

Wir übernehmen hierfür anfallende Kosten in voller Höhe.

Wenn Sie auf einer Auslandsreise dringend verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, die dort nicht erhältlich sind, organisieren wir nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt den Arzneimittelversand.

Wir übernehmen hierfür entstandene Versandkosten sowie eventuell notwendige Abholungs- und Verzollungskosten.

Wenn Sie auf einer Reise erkranken und deshalb ein länger als zwei Wochen andauernder Krankenhausaufenthalt anfällt, übernehmen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Krankenbesuche durch eine nahestehende Person bis zu 600,- € je Schadensfall.

Sie erkranken auf einer Reise so schwer, dass ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport erforderlich ist.

Wir kümmern uns um die Organisation und übernehmen die anfallenden Kosten des Rücktransportes in voller Höhe.

Zusätzlich ersetzen wir durch die Erkrankung angefallenen Übernachtungskosten längstens für drei Nächte bis 80,- € je Person.

Wenn Sie sich auf einer Reise aufgrund Erkrankung oder infolge Todes nicht um mitreisende Kinder unter 18 Jahren kümmern können und auch kein anderer Familienangehöriger, sorgen wir für die Abholung und Rückfahrt durch eine Begleitperson zum Wohnsitz.

Die anfallenden Kosten übernehmen wir bis 1.540,- € je versicherte Person (Bahnkosten 1. Klasse oder wahlweise ab 1.000 Bahn-km auch die Kosten eines Economy-Fluges sowie Taxikosten bis 60,- €).

Bei Eintritt des Todes auf einer Auslandsreise sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland.

Wir übernehmen die anfallenden Kosten in voller Höhe.

Eine Auslandsreise muss aus wichtigen Gründen (schwere Erkrankung oder Tod) eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Vermögensschädigung vorzeitig abgebrochen werden.

Wir übernehmen die zusätzlich entstehenden höheren Fahrtkosten bis 2.600,- € je Schadensfall.

Auf einer Reise ist aus wichtigen Gründen (schwere Erkrankung oder Tod) eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Vermögensschädigung ein Rückruf durch Rundfunk erforderlich.

Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten.

Auf einer Auslandsreise geraten Sie in eine besondere Notlage, die im Schutzbrief nicht geregelt ist und besondere Hilfe erfordert.

Wir treffen alle notwendigen Maßnahmen, um erhebliche Nachteile für Gesundheit und Vermögen zu vermeiden. Wir übernehmen entstehende Kosten bis 500,- € je Schadensfall.

Muss Ihr versichertes Fahrzeug nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels bzw. Schlosses geöffnet werden, übernehmen wir die Kosten bis zu 120,- €.

Clubmitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Kfz.-Öffnung bis 30,- €, so dass wir insgesamt Kosten in Höhe von 150,- € übernehmen.

Benötigen Sie oder eine versicherte Person auf einer Reise im Ausland einen Dolmetscher für Gespräche mit Behörden vor Ort aufgrund eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger vergleichbarer Notfälle stellen wir diesen bereit und übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu 250,- €.

Einzel-Schutzbrief

  • Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe, sowie die vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.

Familien-Schutzbrief

  • Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen (gem. Familiendefinition - siehe "Personenkreis") zugelassenen Personenkraftwagen zu einem Jahresbeitrag ohne Kennzeichenangabe, sowie die vom genannten Personenkreis benutzten fremden Personenkraftwagen.

Als Personenkraftwagen gelten auch:

  • Kombis,
  • Krafträder,
  • Mopeds,
  • Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und
  • Fahrräder.

Mitgeführte Wohn-, Gepäck oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert.

 

Einzel-Schutzbrief

Die fahrzeugbezogenen Leistungen gelten für:

  • alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Personenkraftwagen.
  • alle vom Versicherungsnehmer benutzten fremden Personenkraftwagen.

Die personenbezogenen Leistungen gelten für:

  • den Versicherungsnehmer
  • alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge

Familien-Schutzbrief

Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Zu den Familienangehörigen zählen

  • der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten,
  • die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers / Lebenspartners.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern ist schriftlich zu beantragen.

Der KS-Schutzbrief gilt in

  • Europa,
  • den Anliegerstatten des Mittelmeeres,
  • den Kanarischen Inseln,
  • den Azoren und
  • Madeira.