In vielen Rechtsschutz-Produkten für Geschäftskunden bieten wir auch die fallende Selbstbeteiligung an.
Dabei profitieren Sie auch in den Versicherungsjahren, in denen Sie den Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen.
Die fallende Selbstbeteiligung beginnt bei 1.000,- € und reduziert sich schrittweise bis auf 300,- €.
Im privaten Bereich dieser Produkte für Geschäftskunden gilt abweichend eine feste Selbstbeteiligung von maximal 300,- €.
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren
Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich bis auf 300,- € und zwar schrittweise um 100,- € jeweils zur Hauptfälligkeit der Police, wenn im abgelaufenen Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.
Wenn Sie unmittelbar bis zum Wechsel zur AUXILIA bei einem Vorversicherer zusammenhängende schadenfreie Versicherungsjahre mit vergleichbarem Versicherungsumfang angeben können, werden diese Zeiten angerechnet:
- 2 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 800,- €,
- 3 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 700,- €,
- 4 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 600,- €,
- 5 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 500,- €,
- 6 schadenfreie Jahre in SB-Stufe 400,- €,
- 7 und mehr schadenfreie Jahre in SB-Stufe 300,- €.
Definition vergleichbarer Versicherungsumfang:
- Geschäftskunden / Ärzte und Heilwesenberufe mind. PBVI (oder vergleichbar);
- Landwirte mind. Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz;
- Vereine mind. Vereins- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Gebäude, Wohnungen und Grundstücke.
Übersicht zur Rückstufung
Eine Rückstufung erfolgt, wenn ein Schaden gemeldet wurde, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht, unabhängig von einer bereits geleisteten oder noch zu leistenden Schadenzahlung durch die AUXILIA.
Diese Rückstufung erfolgt - unabhängig von der bereits erreichten SB-Stufe - jeweils in die SB-Stufe 1.000,- €.
Nach drei schadenfreien Jahren in SB-Stufe 300,- € erfolgt keine Rückstufung mehr.