Punkte kassiert? Alles über das Fahreignungsregister in Flensburg

Punkte in Flensburg sind für viele mit einem unguten Gefühl verbunden – auch weil man oft den eigenen Punktestand und die Konsequenzen nicht kennt. Wie viele Punkte sich jedoch im Zweifelsfall angesammelt haben, das lässt sich über das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen. Über die genaue Vorgehensweise, den Abbau von Punkten und alle wichtigen Schritte rund um den Führerscheinentzug informiert der Automobilclub KS e.V. nachfolgend.
Wer „Flensburg“ hört, assoziiert damit unweigerlich „Punkte“. Gemeint sind die Punkte in der sogenannten „Verkehrssünderkartei“ – offiziell Fahreignungsregister (FAER) genannt –, die beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg angelegt ist. Je nach Art und Schwere werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro oder einem Fahrverbot belegt wurden, mit bestimmten Punktzahlen bewertet. Damit soll laut KBA zum einen sichergestellt werden, dass die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern geschützt wird – bei zu vielen Punkten droht schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Zum anderen soll das FAER als Warnsignal dienen und dazu genutzt werden, das eigenen Verhalten zu überprüfen und hin zum Positiven zu verändern.
Was bedeuten die Punktzahlen?
„Je nach Punktzahl drohen bestimmte Konsequenzen: Bei ein bis drei Punkten gibt es eine Vorwarnung, bei vier bis fünf Punkten eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung – Ermahnung und Verwarnung kommen dann zusammen mit dem Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können. Bei acht oder mehr Punkten ist der Führerschein weg. Das Fahrverbot gilt für mindestens sechs Monate, danach muss man zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, der MPU, bei der die Fahreignung geprüft wird“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., das Punktesystem.
Punktestand in Flensburg abfragen
Wer nun seinen eigenen Punktestand in Erfahrung bringen möchte, kann dies auf unterschiedlichen Wegen vornehmen. Generell gilt: Die Auskunft ist stets kostenlos, lediglich beim Postweg fällt Porto an. Für die Auskunft per Post wird der Antragsvordruck von der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes heruntergeladen und ausgefüllt. Dem Antrag beigelegt wird entweder eine Kopie von Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Alternativ lässt man sich die Unterschrift auf dem ausgefüllten Formular amtlich beglaubigen. Wer in der Gegend des KBA in Flensburg wohnt, kann die Auskunft auch persönlich vor Ort einholen. Hierzu ist ebenfalls ein gültiger Personalausweis oder Reisepass oder aber ein behördlicher Dienstausweis notwendig. Als dritte Option steht die Online-Registerauskunft zur Verfügung. Dazu benötigt man entweder ein NFC-Fähiges (Near-Field Communication oder Nahfeld-Kommunikation) Smartphone oder einen Kartenleser für den PC. Gleichzeitig braucht es einen Online-Ausweis inklusiver sechsstelliger PIN sowie eine auf dem Gerät installierte
Software, die den Online-Ausweis auslesen kann, z.B. AusweisApp.
Tilgungsfristen
Doch wie lange bleiben die eingetragenen Punkte und Maßnahmen bestehen? „Dies ist abhängig von der Art bzw. Schwere der Verkehrsverstöße. Gelöscht werden die Einträge nach Ablauf der jeweiligen Frist zuzüglich einer einjährigen Überliegefrist. Diese Löschung erfolgt automatisch und muss nicht extra vom Führerscheininhaber beantragt werden“, erläutert Isabella Finsterwalder.
Im Einzelnen betragen die Tilgungsfristen laut KBA:
2 Jahre und sechs Monate:
- bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handyverstoß)
5 Jahre:
- bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (z.B.Alkoholdelikte)
- bei Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
10 Jahre:
- bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Wie baue ich Punkte ab?
Anstatt auf die Tilgung der Punkte zu warten, gibt es bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten jedoch auch alle fünf Jahre die Möglichkeit, aktiv einen Punkt abzubauen, und zwar mit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Der verkehrspädagogische Teil des Seminars vermittelt Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht und zum verkehrssicheren Verhalten, während der verkehrspsychologische Teil sich mit dem Fahrverhalten beschäftigt, um dadurch das Verhalten des Teilnehmers in Richtung einer größeren Verkehrssicherheit zu korrigieren.