Berufsrechtsschutz &
Arbeitsrechtsschutz:
Ihre Sicherheit
im Berufsleben
- Wichtiger Schutz bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis & Co.
- Kostenübernahme für Anwalt, Gericht & Gutachter
- Rechtsschutz, der zu Ihrem Berufsleben passt
- Wichtiger Schutz bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis & Co.
- Kostenübernahme für Anwalt, Gericht & Gutachter
- Rechtsschutz, der zu Ihrem Berufsleben passt

Arbeitsrechtsschutz / Berufsrechtsschutz
im Überblick
Im Beruf läuft nicht immer alles rund. Sie erhalten eine Kündigung, eine ungerechtfertigte Abmahnung, haben Ärger wegen des Arbeitszeugnisses, gewünschter Elternzeit, Sonderzahlungen oder dem Weihnachtsgeld? Ein Konflikt mit dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten kann schnell zu einer finanziellen Belastungsprobe werden, denn im Arbeitsrecht muss jede Partei ihre Kosten in der 1. Instanz selber tragen, egal ob sie gewinnt oder verliert. Daher sollten Sie sich rechtzeitig gegen ein solches Risiko absichern. Mit der Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an Ihrer Seite setzen Sie Ihr Recht durch – sicher, kompetent und ohne Angst vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten.

- Arbeitsrechtsschutz schützt bei Streitigkeiten rund um Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Mobbing oder Arbeitszeugnis.
- Berufsrechtsschutz erweitert den Arbeitsrechtsschutz um Belange für Sozialgerichte sowie Disziplinar- und Standesrechtsschutz – wichtig bspw. für Beamte oder angestellte Ärzte.
- Leistungen: Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, Vertretung durch Fachanwälte, Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen.
- Wartezeit: In der Regel 3 Monate, ein rückwirkender Schutz ist nicht möglich – rechtzeitig für die Zukunft abschließen!
- Kosten: Abhängig von Faktoren wie Familiensituation/mitversicherte Personen oder Selbstbeteiligung– einfach online in unserem Beitragsrechner ermitteln.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz?
- Arbeitsrechtsschutz – Was ist versichert?
- Klassische Leistungsbeispiele aus dem Arbeitsrecht
- Was kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
- Lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
- Wartezeit, Sofortschutz und rückwirkende Leistungen
- Ihre Vorteile mit dem KS/AUXILIA Rechtsschutz
- Ergänzen Sie Ihren privaten Rechtsschutz gezielt um den Bereich Beruf
- Häufige Fragen zum Arbeits- und Berufsrechtsschutz
Was ist Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz?
Arbeitsrechtsschutz schützt Arbeitnehmer bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsrecht. Dazu gehören insbesondere
- Kündigungen (z. B. Kündigungsschutzklage)
- Streitigkeiten rund um den Arbeitsvertrag, dessen Kündigung oder um einen Aufhebungsvertrag
- Abmahnungen und ungerechtfertigte Vorwürfe
- Konflikte um Arbeitszeugnisse, Elternzeit, (Sonder-)zahlungen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Probleme bei Mobbing am Arbeitsplatz
Der Berufsrechtsschutz ist ein übergeordneter Begriff und umfasst zusätzlich zum Arbeitsrechtsschutz noch den Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Das ist vor allem für Beamte, Ärzte und ähnliche Berufsgruppen relevant. Hier sind drei klassische Beispiele für den Berufsrechtsschutz:
- Sozialgerichtsrechtsschutz– wenn Sie z. B. eine Entscheidung der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung anfechten möchten, etwa bei einer ungerechtfertigten Sperre des Arbeitslosengeldes
- Disziplinarrechtsschutz – relevant für Beamte, etwa bei einem Disziplinarverfahren wegen angeblich pflichtwidrigen Verhaltens im Dienst
- Standesrechtsschutz – gilt für bestimmte Berufsgruppen mit eigenen Berufskammern (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater), wenn diese vor einem Standesgericht oder einer Kammer (z. B. Ärztekammer) belangt werden.

Arbeitsrechtsschutz – Was ist versichert?
Unsere Leistungen in der Übersicht
Unser Schutz umfasst:
- Kostendeckung für Anwalt, Gericht und Gutachter
- Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Übernahme von Kosten auch bei außergerichtlichen Einigungen
- Unterstützung bei Mobbing- und Diskriminierungsfällen
- Vermittlung kostenfreier Services wie telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte, Mediation, Online-Beratung, Aufhebungsvertrags-Check oder Cyber-Mobbing-Hilfe
Bei einer Arbeitsrechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit in der Regel drei Monate. Ein Sofortschutz oder rückwirkender Schutz ist nicht möglich. Eine Rechtsschutzversicherung sollte daher vorbeugend abgeschlossen werden und nicht erst, wenn sich bereits ein Rechtsstreit anbahnt.
Klassische Leistungsbeispiele
aus dem Arbeitsrecht
Kündigung ohne Angabe von Gründen
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen plötzlich das Arbeitsverhältnis – ohne nachvollziehbare Begründung. Sie vermuten, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, etwa weil gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder ein besonderer Kündigungsschutz greift. Ohne rechtliche Unterstützung stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr schlecht.
Unsere Leistung:
Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Kündigung prüft und Sie bei einer möglichen Kündigungsschutzklage vertritt. Wir übernehmen die Kosten für anwaltliche Beratung, außergerichtliche Verhandlungen und ein eventuelles Gerichtsverfahren – einschließlich aller Anwalts- und Gerichtskosten.

Ungerechtfertigte Abmahnung wegen angeblicher Pflichtverletzung
Sie erhalten eine Abmahnung, weil Ihnen angeblich wiederholt Fehler bei der Arbeit unterlaufen sein sollen. Sie sind überzeugt, dass die Vorwürfe unbegründet oder sogar erfunden sind. Eine unberechtigte Abmahnung kann jedoch erhebliche Folgen für Ihre berufliche Zukunft haben, insbesondere bei einer späteren arbeitgeberseitigen Kündigung.
Unsere Leistung:
Wir ermöglichen Ihnen eine rechtliche Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüft. Sollte eine Gegendarstellung oder gerichtliche Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte notwendig sein, übernehmen wir die für die Beantragung entstehenden Kosten.

Streit um das Arbeitszeugnis nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten Sie ein Arbeitszeugnis, das unvorteilhafte Formulierungen oder versteckte negative Bewertungen beispielsweise bezüglich der Arbeit im Homeoffice enthält. Sie möchten ein faires, wohlwollendes Zeugnis, um Ihre Chancen bei neuen Bewerbungen nicht zu gefährden.
Unsere Leistung:
Wir organisieren eine rechtliche Prüfung Ihres Zeugnisses durch einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht. Falls erforderlich, unterstützen wir Sie auch bei einer gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein korrektes und wohlwollendes Arbeitszeugnis – selbstverständlich inklusive Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten.

Was kostet eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Die Kosten für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa:
- Ihrem Beruf (z. B. ob Angestellte, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst)
- Ihrer Familiensituation bzw. den mitversicherten Personen
- Ihrem gewählten Selbstbehalt
Mit unserem Beitragsrechner finden Sie Ihren günstigen Arbeitsrechtsschutz in wenigen Minuten. Jetzt Beitrag berechnen und online abschließen!
Lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
Vergleicht man die möglichen Kosten eines Gerichtsverfahrens im Arbeitsrecht mit den Kosten für eine Rechtsschutzversicherung, lohnt sich die Versicherung in jedem Fall. Sie sollten daher abwägen, wie wahrscheinlich ein Rechtsstreit in Ihrer Arbeitssituation ist und sich bewusst sein, dass sich diese durch konjunkturelle Entwicklungen, Stellenabbau, Vorgesetztenwechsel oder viele weitere Ereignisse schnell ändern kann. Problematisch dabei: Betroffene sehen den Rechtsstreit oftmals nicht kommen – und wenn, dann ist es meistens für den Abschluss einer Versicherung zu spät. Schon ein kleiner Monatsbeitrag schützt Sie vor hohen finanziellen Risiken!
Lassen Sie sich von uns beraten!
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passenden Rechtsschutz-Tarifs.
089 / 539 81 999
neukunden@ks-auxilia.de

Arbeitsrechtsschutzversicherung: Wartezeit, Sofortschutz und rückwirkende Leistungen
Wenn Sie sich im Berufsleben absichern möchten, sollten Sie die Wartezeiten im Arbeitsrechtsschutz kennen. Denn: In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass Sie für Streitigkeiten, die während dieser Zeit entstehen oder bereits laufen, keine Leistungen erhalten. Der Schutz greift erst nach Ablauf dieser Frist – und nicht rückwirkend.
Auch ein sogenannter Sofortschutz ist im Arbeitsrecht leider nicht möglich. Das liegt daran, dass Konflikte mit dem Arbeitgeber oft absehbar sind – und wir hier, wie alle Versicherer, eine unnatürliche Nutzung zu Lasten der Versichertengemeinschaft ausschließen wollen.
Ebenso wichtig zu wissen: Für bereits bekannte oder laufende Streitfälle können Sie keine nachträgliche Deckung erhalten. Ein rückwirkender Schutz ist ausgeschlossen.
Warten Sie nicht, bis es zu einem Problem kommt. Schließen Sie Ihren Arbeitsrechtsschutz frühzeitig ab, damit Sie im Fall der Fälle abgesichert sind.
Das sagen unsere Kunden
Ergänzen Sie Ihren privaten Rechtsschutz
gezielt um den Bereich Beruf
Konflikte mit dem Arbeitgeber können unerwartet entstehen. Mit dem Rechtsschutz-Baustein „Beruf“ sind Sie für Auseinandersetzungen im Arbeitsleben bestens gerüstet. Die Beantragung des Bausteins „Beruf“ ist nur in Kombination mit den Bausteinen „Privat“ und „Verkehr“ möglich. In unserem Beitragsrechner können Sie die abgesicherten Bereiche gemäß Ihren Erfordernissen um weitere Bausteine wie „Wohnen“ individuell ergänzen.
Unsere Tarifvarianten im Überblick
Häufige Fragen zum Arbeitsrechtsschutz
Die wöchentliche Arbeitszeit sollte genau geregelt sein, inklusive Beginn, Ende und Pausen. Fehlt eine konkrete Regelung, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Auch Teilzeit, Schichtarbeit, Verpflichtung zu Überstunden oder Gleitzeitmodelle gehören klar in den Vertrag – inklusive eventueller Zuschläge oder Bereitschaftsdienste.
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie auf Folgendes achten:
- Ist die Probezeit fair geregelt?
- Stimmen Gehalt, Urlaubstage und Arbeitszeit mit der Absprache überein?
- Gibt es Hinweise auf Ausschlussfristen, Vertragsstrafen oder Sondervereinbarungen?
- Sind alle Angaben zur Tätigkeit und zum Arbeitsort vollständig?
Nein, gesetzlich ist das nicht zwingend erforderlich. Ein Arbeitsvertrag kann auch noch nach Beginn der Tätigkeit unterzeichnet werden. Dennoch empfiehlt es sich, den Vertrag vor dem ersten Arbeitstag schriftlich abzuschließen, um Rechte und Pflichten klar zu regeln. Oft ist es so, dass zwei Exemplare des Arbeitsvertrages existieren (eines für den Arbeitgeber und eines für den Arbeitnehmer). Dann ist es ausreichend, wenn jede Partei jeweils nur das für die andere Seite bestimmte Exemplar unterzeichnet. Vor allem bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist eine rechtzeitige Schriftform zwingend erforderlich, andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristet.
Wurde der Vertrag nur einseitig unterzeichnet oder gar nicht unterschrieben, kann er unter bestimmten Umständen dennoch als wirksam gelten – etwa, wenn beide Parteien sich so verhalten, als wäre ein Vertrag geschlossen worden. In einem Streitfall kann es jedoch zu Problemen kommen.
Nein. Änderungen im Arbeitsvertrag, etwa zur Vergütung, Arbeitszeit oder zum Arbeitsort, dürfen nicht einseitig durchgesetzt werden. Es braucht eine einvernehmliche Vertragsänderung (sogenannter Änderungsvertrag) oder eine Änderungskündigung, bei der Sie dem neuen Vertragsangebot zustimmen müssten. Ohne Ihre Zustimmung bleiben die bisherigen Bedingungen bestehen.