Abmahnung im Arbeitsrecht: Was Sie jetzt wissen und tun sollten

Das müssen Sie wissen
- Ob Sie wegen Zuspätkommens, unentschuldigtem Fehlen, Arbeitsverweigerung oder Konflikten abgemahnt wurden: Eine Abmahnung im Arbeitsrecht trifft viele Arbeitnehmer plötzlich und hinterlässt oft ein Gefühl der Unsicherheit.
- Tatsächlich ist eine Abmahnung mehr als nur ein „gelber Brief“. Sie ist ein ernstzunehmendes Warnsignal des Arbeitgebers und kann weitreichende Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, wie man im Fall einer Abmahnung richtig reagiert.
- In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA im Bereich Beruf wirksam schützen: durch kompetente Rechtsberatung, gezielte Unterstützung bei Gegendarstellungen oder Klagen und die Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn es darauf ankommt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Abmahnung?
- Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
- Wie viele Abmahnungen, bevor es zur Kündigung kommt?
- Abmahnung erhalten – was tun? Ihre Rechte und Optionen
- Wann ist eine Abmahnung ungültig?
- Ihre Absicherung bei Abmahnung und vielem mehr: Arbeitsrechtsschutz der KS/AUXILIA
- Häufige Fragen zur Abmahnung
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer. Sie dient dazu, ein konkret bezeichnetes Fehlverhalten zu beanstanden, dieses schriftlich zu dokumentieren und den Arbeitnehmer deutlich darauf hinzuweisen, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – insbesondere eine Kündigung – drohen können. Die Abmahnung wird der Personalakte beigefügt. Grundlage für viele Abmahnungen ist ein Verstoß gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, etwa Pünktlichkeit, Leistung oder Verhalten im Betrieb.
Rechtlich gesehen hat eine Abmahnung drei Funktionen: Sie soll warnen, dokumentierenund vorbereiten auf Konsequenzen, falls das Verhalten nicht geändert wird. Aus Sicht des Arbeitgebers ist die Abmahnung Voraussetzung, um bei fortbestehendem Fehlverhalten kündigen zu können. Die Grundlage für eine arbeitsrechtliche Abmahnung muss immer ein konkreter und ernsthafter Verstoß gegen die Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag sein.
Typische Gründe für eine Abmahnung sind unter anderem:
- Unentschuldigtes Fehlen, etwa durch Nichterscheinen ohne Krankmeldung
- Wiederholtes Zuspätkommen – trotz vorheriger Hinweise
- Arbeitsverweigerung, z. B. bei der Ablehnung zugewiesener Aufgaben
- Unangemessenes Verhalten, z. B. beleidigende oder respektlose Kommunikation
- Missachtung betrieblicher Regeln oder Anweisungen, z. B. Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder das Verwenden von Betriebsmitteln für private Zwecke
- Unerlaubte Nebentätigkeiten
Jede dieser Situationen kann – je nach Schweregrad – eine Abmahnung nach sich ziehen. Wenn der Arbeitgeber Sie abmahnen möchte, muss das beanstandete Verhalten zeitnah konkret beschrieben und dokumentiert sein. Deshalb ist es besonders wichtig, den Unterschied zwischen berechtigter Kritik und unzulässiger Abmahnung zu kennen.

Häufige Sonderfälle im Überblick
Im Berufsalltag kommt es immer wieder zu speziellen Fallkonstellationen. Hier einige häufige Beispiele:
- Abmahnung bei unentschuldigtem Fehlen
Fehlt ein Arbeitnehmer ohne Krankmeldung oder Urlaubsgenehmigung, kann das schnell zur Abmahnung führen. Wiederholt sich dieses Verhalten, droht die Kündigung. - Abmahnung wegen Krankheit
Eine Krankheit allein darf nicht abgemahnt werden. Aber: Wer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt oder zu spät informiert, riskiert eine Abmahnung. - Abmahnung wegen Fehlverhalten
Dazu zählen u. a. unhöfliches oder beleidigendes Verhalten, Verweigerung von Anweisungen oder Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten (Mobbing, sexuelle Belästigung, Beleidigung, Diskriminierung). - Abmahnung bei Arbeitsverweigerung
Wenn Arbeitnehmer bewusst zugewiesene Aufgaben ablehnen, kann dies eine sofortige Abmahnung nach sich ziehen – sogar beim ersten Verstoß.
Abmahnung oder Ermahnung:
Was ist der Unterschied?
Im Arbeitsalltag wird häufig von einer Ermahnung gesprochen, oft im gleichen Atemzug mit der Abmahnung. Dabei bestehen klare Unterschiede:
- Die Ermahnung steht im Gegensatz zur Abmahnung und ist ein informeller Hinweis des Arbeitgebers auf ein Fehlverhalten. Sie erfolgt meist mündlich oder in einem internen Gespräch. Ziel ist, auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, ohne formale Konsequenzen anzudrohen. Sie hat eine ausschließliche Rügefunktion.
- Die Abmahnung hingegen ist ein formaler und rechtlich relevanter Schritt. Sie muss konkret benennen, welches Verhalten beanstandet wird, wann es stattgefunden hat und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Wiederholung drohen – insbesondere eine Kündigung.
Wichtig
Nur die Abmahnung hat rechtliche Relevanz im Kündigungsschutzverfahren. Wer unsicher ist, ob ein Schreiben eine bloße Ermahnung oder bereits eine Abmahnung darstellt, sollte dies frühzeitig juristisch prüfen lassen – idealerweise durch eine Rechtsschutzversicherung mit Leistungsbereich Beruf.
Die KS/AUXILIA unterstützt Sie hier.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Eine der häufigsten Fragen nach dem Erhalt einer Abmahnung lautet: Muss ich das unterschreiben? Die klare Antwort: Nein.Niemand ist verpflichtet, eine Abmahnung zu unterzeichnen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie in der Regel lediglich denErhalt – nicht die inhaltliche Richtigkeit. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Unterschrift zu verweigern, wenn Sie unsicher sind oder dem Vorwurf nicht zustimmen. Ihr Arbeitgeber kann den Zugang auch anders dokumentieren (z. B. durch Übergabe im Beisein von Zeugen).
Unser Tipp
Lassen Sie sich vor einer Unterschrift rechtlich beraten. Eine gute Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht nur vor voreiligen Schritten, sondern übernimmt auch die Kosten für eine rechtliche Prüfung – telefonisch, außergerichtlich oder im Streitfall auch vor Gericht.
Wie viele Abmahnungen, bevor es zur Kündigung kommt?
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Reicht eine Abmahnung für eine Kündigung? Oder braucht es mehrere?
Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Grundsätzlich ist eine einzige Abmahnung ausreichend, wenn
- sie das konkrete Fehlverhalten detailliert beschreibt,
- die Kündigung bei Wiederholung klar angedroht wurde und
- das Verhalten danach erneut auftritt.
Bei weniger schwerwiegendem Fehlverhalten kann es auch mehrere Abmahnungen brauchen, insbesondere, wenn die Vorfälle inhaltlich unterschiedlich sind. Maßgeblich sind das Gewicht der Pflichtverletzung und das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers. Dennoch gilt: Jede Abmahnung kann der erste Schritt zur Kündigung sein. Die Abmahnung ist Regelvoraussetzung für die verhaltensbedingte Kündigung. Deshalb ist es ratsam, schon beim ersten Schreiben rechtlich aktiv zu werden.
Abmahnung erhalten – was tun?
Ihre Rechte und Optionen
Wer eine Abmahnung erhält, steht oft unter Druck und neigt dazu, nichts zu unternehmen. Dabei haben Sie klare Rechte, die Sie kennen und wahrnehmen sollten:
- Gegendarstellung verfassen: Es ist wichtig, dass Sie alle Fakten aus Ihrer Sicht vorbringen. Es ist hilfreich, wenn Sie sich bereits früh Notizen machen: Was ist wann passiert? Welche Äußerung oder welches Verhalten wurden von Ihrem Arbeitgeber falsch interpretiert? Sie können Ihre Sicht der Dinge schriftlich darlegen. Diese Gegendarstellung muss zur Personalakte genommen werden. Sie wirkt sich oft deeskalierend aus und schafft Klarheit.
- Abmahnung widersprechen: Sie halten die Abmahnung für unbegründet oder überzogen? Dann können Sie formell Widerspruch einlegen – zunächst intern, bei Bedarf auch mit anwaltlicher Unterstützung.
- Klage auf Entfernung: Wenn die Abmahnung rechtswidrig ist oder Ihr berufliches Fortkommen erheblich beeinträchtigt, können Sie ihre Entfernung aus der Personalakte einklagen. Voraussetzung dafür ist eine fundierte rechtliche Einschätzung.
Gerade bei ungerechtfertigten Abmahnungen ist schnelles Handeln gefragt, idealerweise mit einem erfahrenen Partner wie der KS/AUXILIA an Ihrer Seite. Denn wer rechtzeitig reagiert, schützt nicht nur seine Akte, sondern auch seine berufliche Zukunft.
Unsicher, ob Ihr Vertrag gegen geltendes Recht verstößt? Lassen Sie sich von uns beraten! Die KS/AUXILIA unterstützt Sie bei Fragen und eventuellen Streitigkeiten rund um Ihren Arbeitsvertrag. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um die für Sie passende Rechtsschutzversicherung zu finden – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wann ist eine Abmahnung ungültig?
Nicht jede Abmahnung ist automatisch wirksam. Eine Abmahnung kann formale und inhaltliche Fehler enthalten und dadurch ihre rechtliche Wirkung verlieren.
Mögliche Gründe für eine ungültige Abmahnung sind:
- Abmahnung wurde nicht unterschrieben oder die falsche Person hat unterschrieben (Abmahnung muss der Vorgesetzte oder die verantwortliche Person im Unternehmen unterschreiben
- Zu vage oder pauschal formuliert („Sie verhalten sich oft unkollegial“)
- Kein konkreter Zeitpunkt oder Sachverhalt genannt
- Keine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen
- Abmahnung erfolgt nur mündlich – schwer beweisbar, meist rechtlich wertlos
- Deutlich verspätete Abmahnung, z. B. Monate nach dem Vorfall
- Keine Aufforderung zur Verhaltensänderung oder keine Konsequenzen für den Wiederholungsfall
Wer Zweifel an der Wirksamkeit einer Abmahnung hat, sollte nicht zögern, sondern schnell prüfen lassen, wie belastbar das Schreiben tatsächlich ist. Mit der KS/AUXILIA haben Sie dafür jederzeit den passenden Schutz.
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Abmahnung: Frist und Verjährung –
Was gilt rechtlich?
Eine gesetzliche Frist, bis wann eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, gibt es im Arbeitsrecht nicht. Allerdings gilt: Je länger der Arbeitgeber mit der Abmahnung wartet, desto geringer ist deren rechtliche Durchschlagskraft.
Auch das Thema Verjährung ist nicht eindeutig geregelt. In der Praxis verlieren Abmahnungen nach etwa zwei bis drei Jahren an Bedeutung, sofern es in der Zwischenzeit zu keinem vergleichbaren Fehlverhalten kam. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann auch eine Entfernung aus der Personalakte verlangt werden.
Ihre Absicherung bei Abmahnung und vielem mehr: Arbeitsrechtsschutz der KS/AUXILIA
Ob berechtigt oder nicht: Eine Abmahnung kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Umso wichtiger ist es, von Anfang an rechtlich gut aufgestellt zu sein. Die Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA unterstützt Sie dabei –schnell, individuell, kompetent und zuverlässig. Bei uns profitieren Sie von:
- Kostenübernahme für Beratung und juristische Vertretung
- Telefonischer Erstberatung durch erfahrene Fachanwälte
- Abdeckung der Kosten – außergerichtlich und vor Gericht
- Jahrzehntelange Erfahrung
- Hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis
- Freier Anwaltswahl
Und das Beste: Sie können Ihren Schutz bei der KS/AUXILIA ganz flexibel erweitern. Kombinieren Sie den Arbeitsrechtsschutz aus dem Baustein Beruf ganz einfach mit weiteren wählbaren Bereichen wie Privat, Verkehr, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Vermietung oder Wohnen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag und Straßenverkehr jederzeit rechtlich abgesichert sind.
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Häufige Fragen zur Abmahnung
Ja, auch während der Probezeit ist eine Abmahnung möglich. Zwar kann der Arbeitgeber in der Probezeit meist ohne Angabe von Gründen kündigen, dennoch wird manchmal zur Dokumentation oder als milderes Mittel zunächst eine Abmahnung ausgesprochen.
Nein, eine Abmahnung kann grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden. Allerdings ist eine mündliche Abmahnung schwer nachweisbar – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. In der Praxis wird sie deshalb fast immer schriftlich erteilt, um im Streitfall Beweissicherheit zu schaffen.
Grundsätzlich ja – es gibt keine gesetzliche Regel, die eine Beförderung oder Versetzung nach Abmahnung ausschließt. In der Praxis kann eine Abmahnung jedoch Einfluss auf Personalentscheidungen haben, insbesondere bei Leistungs- oder Führungspositionen.
Eine Abmahnung darf nicht direkt im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Arbeitgeber müssen Zeugnisse immer wohlwollend formulieren. Sie kann aber indirekte Auswirkungen haben, etwa auf die Formulierungen zur Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit oder Führung. Wer ein Arbeitsverhältnis nach Abmahnung beendet, sollte besonders auf die Zeugnissprache achten.