Mobbing am Arbeitsplatz: So handeln Sie im Ernstfall

Das müssen Sie wissen
- Ein ungutes Gefühl vor jedem Arbeitstag, das ständige Gefühl, ausgeschlossen oder schikaniert zu werden, vielleicht sogar gezielte Beleidigungen oder Intrigen hinter dem Rücken: Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Einzelfall, sondern ein weit verbreitetes Problem in deutschen Unternehmen – quer durch alle Branchen und Hierarchieebenen. Mobbing am Arbeitsplatz ist das gezielte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
- Oft beginnt es schleichend: ein spöttischer Kommentar hier, eine respektlose Geste dort. Doch was harmlos wirkt, kann schwerwiegende Folgen haben – für die Psyche, die Gesundheit und letztlich die gesamte berufliche Existenz.
- Viele Betroffene fühlen sich hilflos und wissen nicht, was genau noch „normaler Konflikt“ ist und wo Mobbing beginnt. Noch weniger wissen sie, welche Rechte sie haben, welche Schritte möglich sind – oder wie sie sich rechtlich wehren können, ohne sich weiter angreifbar zu machen.
Was fällt unter Mobbing
am Arbeitsplatz?
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass eine Person systematisch, wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg von Kollegen oder Vorgesetzten psychisch angegriffen oder ausgegrenzt wird. Das Ziel ist meist die Demütigung, Einschüchterung oder gar Verdrängung aus dem Job.
Die häufigsten Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz sind:
- Ständiges Kritisieren der Arbeit ohne sachliche Grundlage
- Verbreiten von Gerüchten oder Unwahrheiten
- Sticheleien und Ausgrenzung
- Soziale Isolation, z. B. durch Nichtbeachtung
- Beleidigungen oder abwertende Gesten
- Überhäufung mit sinnlosen Aufgaben oder bewusste Arbeitsbehinderung
- Bedrohungen und Ausübung von körperlicher Gewalt
Diese Handlungen können sowohl von Kollegen als auch von Führungskräften ausgehen. Sogenanntes „Mobbing durch den Chef“ ist besonders problematisch, da hier ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Mobbing am Arbeitsplatz – was tun?
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Viele Betroffene fragen sich verzweifelt: Was kann ich bei Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen oder Chefs tun? Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht einfach hinnehmen. Es gibt klare Schritte, die Sie ergreifen können – sachlich, strukturiert und vor allem: rechtlich wirksam. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig handeln und sich nicht in die Isolation drängen lassen. Denn je länger das Mobbing andauert, desto schwieriger wird es, die Situation zu verändern.
So können Sie vorgehen:
Das direkte Gespräch suchen, wenn es möglich ist: Wenn es die Situation zulässt und Sie sich dazu in der Lage fühlen, kann ein klärendes Gespräch mit dem Mobber sinnvoll sein. Den Betroffenen steht außerdem ein Beschwerderecht zu. Oftmals entstehen Konflikte aus Missverständnissen oder unausgesprochenen Spannungen. Bleiben Sie sachlich, schildern Sie konkret, welches Verhalten Sie belastet, und bitten Sie um eine Veränderung. Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor. Suchen Sie sich gegebenenfalls eine neutrale Person als Zeugen oder Mediator – etwa aus dem Personalbereich.
Wichtig: Fühlen Sie sich bedroht, massiv respektlos behandelt oder liegt ein starkes Machtgefälle vor (z. B. Mobbing durch den Chef), ist ein direktes Gespräch nicht empfehlenswert. Dann gilt es, professionellen Beistand zu suchen.
Führungskraft oder Betriebsrat informieren: Bleibt das Verhalten trotz Gespräch unverändert oder ist ein direktes Gespräch nicht möglich, sollten Sie Ihre Führungskraft, die Personalabteilung oder – wenn vorhanden – den Betriebsrat einschalten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für ein gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen und ihre Mitarbeiter vor psychischer Belastung zu schützen (§ 3 Arbeitsschutzgesetz). Der Betriebsrat kann vermitteln, Gespräche moderieren oder – falls nötig – weitergehende Maßnahmen einfordern, etwa Versetzungen, Abmahnungen oder Schulungsmaßnahmen.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Halten Sie das Gespräch schriftlich fest – am besten mit einem Protokoll oder einer E-Mail-Bestätigung des Anliegens.
Beweise sichern: Einer der wichtigsten Schritte überhaupt: Dokumentieren Sie alle Vorfälle sorgfältig. Nur so können Sie später belegen, dass es sich um systematisches, wiederholtes und gezieltes Mobbing handelt, also nicht bloß um einen einmaligen Konflikt oder eine Meinungsverschiedenheit. Die Beweislast trägt nämlich das Opfer.
Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch mit folgenden Angaben:
- Datum und Uhrzeit des Vorfalls
- Wer war beteiligt (Mobber, Zeugen)?
- Was genau wurde gesagt oder getan?
- Wie haben Sie sich dabei gefühlt?
- Gab es direkte oder indirekte Auswirkungen (z. B. Arbeitsunfähigkeit)?
- Gibt es Zeugen oder Beweise? Wer oder was hat mich unterstützt?
Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Mobbing am Arbeitsplatz kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben: Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen oder körperliche Symptome wie Kopfschmerzen oder Herzbeschwerden sind keine Seltenheit. Zögern Sie nicht, sich psychologische Unterstützung zu holen. Eine frühzeitige Krankschreibung bei Mobbing am Arbeitsplatz kann dabei helfen, Abstand zu gewinnen und neue Kraft zu schöpfen.
Tipp: Gleichzeitig sollten Sie sich juristisch absichern. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation professionell einordnen, Handlungsoptionen aufzeigen und – falls nötig – Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen. Auch die Teilnahme an einem Mediationsverfahren kann sinnvoll sein, um Konflikte zu lösen, ohne gleich vor Gericht zu ziehen.
Mit der KS/AUXILIA sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Unsere Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für anwaltliche Beratung, Mediation und – wenn es nicht anders geht – auch für den Gang vor das Arbeitsgericht.
Hilfe bei Mobbing am Arbeitsplatz –
wer unterstützt mich?
Merken Sie sich eines: Sie müssen da nicht alleine durch! Neben der KS/AUXILIA stehen Ihnen folgende Stellen zur Seite:
- Konfliktmanagement: Aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung
- Betriebsrat / Personalrat: Erste Ansprechpartner im Unternehmen
- Gewerkschaften: Bieten rechtlichen Beistand und Beratung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Hilfreich bei Diskriminierung
- Fachanwälte für Arbeitsrecht: Juristische Durchsetzung Ihrer Rechte
Ist Mobbing am
Arbeitsplatz strafbar?
Direktes Mobbing als solches ist in Deutschland (noch) kein eigener Straftatbestand. Die juristischen Handlungsmöglichkeiten ergeben sich bei Mobbing am Arbeitsplatz aus dem Arbeitsschutzgesetz oder aus dem Strafgesetzbuch. Viele einzelne Mobbinghandlungen können strafrechtlich relevant sein – z. B.:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Körperverletzung (§ 223 StGB), auch psychisch
- Nachstellung (§ 238 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB)
Selbst wenn das Mobbing keinen Straftatbestand erfüllt, kann immer noch eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Z. B. gemobbt und benachteiligt aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und/oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Zudem verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz Arbeitgeber dazu, psychische Belastungen zu verhindern. Bei unterlassener Hilfe können arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Schritte folgen. Rechtliche Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz sollten Sie nie ohne fundierte juristische Unterstützung unternehmen.
Welche Rechte habe ich bei Mobbing am Arbeitsplatz? Die KS/AUXILIA unterstützt Sie!
Vielleicht denken Sie darüber nach, zu kündigen? Oder Sie fragen sich: Welche Rechte habe ich bei Mobbing am Arbeitsplatz? Gerade wenn es um Abmahnungen, Versetzungen oder eine Kündigung wegen Mobbing geht, brauchen Sie professionelle Hilfe. Viele Fälle von Mobbing landen vor dem Arbeitsgericht.
Mit einer Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIAstehen Sie auf der sicheren Seite:
- Sie zahlen keine hohen Anwalts- oder Gerichtskosten.
- Sie können sich mit einem Anwalt wehren – auf Augenhöhe.
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Warum Sie mit der KS/AUXILIA auf der sicheren Seite sind
Mobbing am Arbeitsplatz ist eine emotionale und rechtliche Ausnahmesituation – umso wichtiger ist ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Die KS/AUXILIA ist seit Jahrzehnten auf Rechtsschutz spezialisiert und bietet Ihnen genau den Rückhalt, den Sie in solchen Momenten brauchen.
Mit uns profitieren Sie von:
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Häufige Fragen zu Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing beginnt nicht erst bei offenen Beleidigungen oder systematischer Ausgrenzung. Schon abwertende Kommentare, ständiges Unterbrechen, bewusstes Ignorieren, Manipulation (Verbreitung von falschen Informationen) oder die gezielte Verbreitung von Gerüchten können erste Anzeichen sein. Entscheidend ist, ob das Verhalten wiederholt und gezielt erfolgt – und ob es die betroffene Person psychisch belastet.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zeitspanne. Wichtig ist, dass das Verhalten systematisch und wiederholt stattfindet – in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten. Einzelne Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten gelten nicht als Mobbing, wohl aber eine anhaltende Schikane. Dennoch müssen erste Anzeichen von Mobbing ernst genommen werden. Arbeitgeber sind aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen gegen Mobbing zu ergreifen.
Ein anonymer Hinweis an den Betriebsrat oder die Personalabteilung ist grundsätzlich möglich. Viele Unternehmen haben heute auch Hinweisgeberstellen, über die Sie Vorkommnisse melden können, ohne sich sofort offenbaren zu müssen. Eine rechtliche Durchsetzung erfordert allerdings in der Regel eine klare Zuordnung.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zivilrechtlich Schadensersatz oder Schmerzensgeld einfordern – etwa bei nachweisbarer Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobbing oder durch Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn der Arbeitgeber nachweislich gegen Mobbing keine oder unzureichende Maßnahmen ergreift.
Ja. Wird Mobbing nachgewiesen, kann das Verhalten des Mobbers als Pflichtverletzung gewertet werden und eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein gesundes Arbeitsumfeld zu sichern – das bedeutet auch, Täter konsequent zu sanktionieren. In vielen Fällen greift der Arbeitgeber dann zunächst auf das Mittel der Abmahnung zurück.