Arbeitszeugnis: Rechte & Formulierungen | KS/AUXILIA

Das müssen Sie wissen

  • Ein Arbeitszeugnis begleitet viele berufliche Veränderungen und ist häufig mitentscheidend für den nächsten Karriereschritt. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und Zeugnisinhalte richtig deuten zu können.
  • Denn nicht jede wohlwollend klingende Formulierung ist tatsächlich positiv gemeint: Die sogenannte Zeugnissprache verwendet oft Codes, die auf den ersten Blick unauffällig wirken – auf den zweiten aber Schwächen andeuten können. Ein aufmerksames Lesen ist daher entscheidend.
  • Auch organisatorisch sollten Sie gut vorbereitet sein: Wer ein Arbeitszeugnis erhalten möchte, muss es rechtzeitig beantragen und bei Bedarf auf Korrektur oder Nachbesserung bestehen.
  • Der Zeugnisanspruch für Arbeitnehmer ergibt sich aus § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO).

Was ist ein Arbeitszeugnis
und welche Arten gibt es?

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit und Leistung während eines Beschäftigungsverhältnisses. Es gibt zwei Varianten:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Dieses enthält lediglich Angaben zu Ihrer Person, zur Beschäftigungsdauer und zu Ihrer Tätigkeit. Bewertungen sind hier nicht vorgesehen. Das Zeugnis darf keinerlei diskriminierende Aussagen enthalten.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Das qualifizierte Arbeitszeugnis geht deutlich weiter: Es bewertet Ihre Leistung, Ihr Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden und ist Standard bei Bewerbungen. Wichtig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis dieser Art auszustellen.

Ein Zwischenzeugnis kann ein Mitarbeiter während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Z.B. bei Vorgesetztenwechsel, Fortbildung, Erziehungsurlaub, Versetzung oder auf eigenen Wunsch zur Bewerbung. Die Inhalte entsprechen meist denen eines qualifizierten Endzeugnisses.

Was muss im Arbeitszeugnis stehen?

Ein korrekt formuliertes,qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einem klaren Aufbau und enthält verschiedene Pflicht- und Bewertungselemente. Diese sorgen dafür, dass potenzielle neue Arbeitgeber ein möglichst umfassendes Bild von Ihrer Tätigkeit und Ihrer beruflichen Leistung erhalten. Zu den wichtigsten Bestandteilen zählen:

  • Überschrift
  • Angaben zu Person und Beschäftigungszeitraum
  • Beschreibung Ihrer Aufgaben und Tätigkeit
  • Beurteilung Ihrer Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Motivation und Erfolge
  • Bewertung Ihres Sozialverhaltens und der sozialen Kompetenz
  • Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen
  • Unterschrift

Tipp

Achten Sie auf Vollständigkeit! Fehlt zum Beispiel eine Leistungsbewertung oder die Schlussformel, kann das negativ ausgelegt werden.

Zeugnissprache: Das sagt Ihr Arbeitszeugnis wirklich aus

Die meisten Arbeitszeugnisse sind in sogenannter Zeugnissprache verfasst – mit standardisierten, oft codierten Formulierungen. Das klingt freundlich, kann aber tatsächlich Kritik beinhalten. Hier ein kurzer Überblick:

Formulierung

Bedeutung (Schulnote)

„... zur vollsten Zufriedenheit“

Sehr gut (1)

„... stets zur vollen Zufriedenheit“

Gut bis sehr gut (1–2)

„... zur vollen Zufriedenheit“

Gut (2)

„... zur Zufriedenheit“

Befriedigend (3)

„... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“

Ausreichend (4)

„... bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“

Mangelhaft (5)

„... war stets bemüht“

Ungenügend (6)

„Er zeigte Verständnis für die Belange der Kollegen.“

Kritik an Einsatz oder Eigeninitiative

„Sie trat engagiert auf.“

Kein tatsächlicher Leistungsnachweis

„Er zeigte für die ihm übertragenen Aufgaben Interesse.“

Hinweis auf mangelnde Umsetzungskompetenz

„Er war ein geselliger Kollege.“

Fokus auf Sozialverhalten statt Arbeitsleistung – oft negativ

„Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.“

Deutlicher Hinweis auf Leistungsdefizite

Welche Formulierungen sollten nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Dennoch schleichen sich manchmal negative Codes ein. Kritische Sätze im Arbeitszeugnis sind zum Beispiel:

  • „Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Bedeutet übersetzt: Er hat sie nicht erfüllt.
  • „Sie trat engagiert auf.“ Sieht gut aus für den Schein, hat aber keine Substanz.
  • „Er zeigte Verständnis für die Belange der Mitarbeiter.“ Übt Kritik an mangelndem Arbeitseinsatz oder Distanz zur Unternehmensführung.
  • „Sie bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten.“ Ist ein Hinweis auf soziale Schwierigkeiten oder Konfliktpotenzial.
  • „Er war im Rahmen seiner Fähigkeiten ein geschätzter Mitarbeiter.“ Steht für eingeschränkte Leistungsfähigkeit, nur bedingt einsatzfähig.
  • „Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben mit Interesse.“ Interesse ≠ Umsetzung, das ist also keine Aussage über Qualität oder Ergebnis.
  • „Er zeigte reges Interesse an seiner Arbeit.“ Er hatte keinen Erfolg.
  • „Sie verstand es, alle Aufgaben mit Erfolg zu delegieren.“ Sie drückte sich vor der Arbeit.
  • „Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten eingesetzt.“ Bedeutet: Seine Möglichkeiten waren offenbar begrenzt.
  • Fehlende Schlussformel oder Dankesformel deutet oft auf ein angespanntes oder konflikthaftes Ende hin.

Besonders tückisch ist es, wenn ein Zeugnis formal korrekt wirkt, aber durch gewählte Formulierungen das Gegenteil von Lob ausdrückt. 

Daher lohnt sich eine professionelle Prüfung – idealerweise bevor Sie das Zeugnis einer Bewerbung beilegen.

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Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis

Ja, ein Arbeitszeugnis ist nur mit einer handschriftlichen Unterschrift gültig. Es muss von einer vertretungsberechtigten Person – in der Regel dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung – unterzeichnet sein. Fehlt die Unterschrift, kann das Zeugnis als unvollständig oder ungültig gelten.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss grundsätzlich im Original auf Papier ausgestellt werden – mit Briefkopf, Datum und Unterschrift. Der Versand per E-Mail oder als PDF ist nicht ausreichend und stellt kein gültiges Zeugnis im rechtlichen Sinne dar.

Das Ausstellungsdatum sollte mit dem letzten Arbeitstag übereinstimmen. Ein deutlich später datiertes Zeugnis kann Zweifel an der Freiwilligkeit oder Aktualität wecken und im Bewerbungsprozess negativ auffallen.

Ja. Nach Beendigung der Ausbildung haben Auszubildende Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das ihre Leistungen und ihr Verhalten während der Ausbildungszeit bewertet – genauso wie bei regulären Arbeitsverhältnissen.

Ein Tätigkeitsnachweis beschreibt lediglich den Rahmen des Tätigkeitsverhältnisses und welche Aufgaben Sie ausgeübt haben – ohne Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Verhaltens. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingegen enthält zusätzlich eine Beurteilung und ist daher für Bewerbungen deutlich aussagekräftiger.