Eidesstattliche Versicherung: Bedeutung, Pflichten und rechtliche Folgen

Das müssen Sie wissen
- Die eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) ist eine rechtlich bindende Erklärung, mit der Sie unter Strafandrohung versichern, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Sie kommt etwa zum Einsatz, wenn Gerichte, Behörden oder auch Gläubiger im Rahmen einer Vermögensauskunft Sicherheit über bestimmte Angaben benötigen.
- Falschangaben in einer eidesstattlichen Versicherung gelten als Straftat – mit teils gravierenden Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen und einem Eintrag ins Führungszeugnis. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld gut abzusichern und rechtlich beraten zu lassen.
- Mit der KS/AUXILIA stehen Sie dabei auf der sicheren Seite: Unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie in kritischen Situationen, bietet Zugriff auf anwaltliche Beratung und schützt vor teuren Folgen – etwa bei Vorwürfen wegen falscher Angaben oder drohender Erzwingungshaft im Schuldenfall.
Was ist eine eidesstattliche Versicherung?
Die eidesstattliche Versicherung (EV), auch bekannt als Versicherung an Eides statt, ist eine besondere Form der Erklärung. Wer sie abgibt, bestätigt gegenüber einer Behörde oder einem Gericht, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Und das mit rechtlicher Tragweite: Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Folgen haben.
Sie dient vor allem als Ersatz für einen klassischen Eid und kommt zum Einsatz, wenn ein Sachverhalt glaubhaft gemacht werden muss – etwa bei verlorenen Dokumenten oder im Rahmen einer Vermögensauskunft bei Schulden. Eine eidesstattliche Versicherung ist rechtlich nur gültig im Sinne von § 156 StGB, wenn die Erklärung gegenüber einer Behörde abgegeben wird, die durch Gesetz zur Abnahme ermächtigt ist.
Beispiele für typische Anwendungsfälle sind etwa:
- Verlust von Ausweisdokumenten oder Fahrzeugschein
- Mieterselbstauskunft
- Offenbarungseid im Rahmen von Zwangsvollstreckungen
- Herausgabe von beweglichen Sachen durch Schuldner
- Freiwillige Abgabe beim Amtsgericht in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Wann muss man eine eidesstattliche
Versicherung abgeben?
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann in verschiedenen Situationen erforderlich sein, zum Beispiel:
- wenn ein Gericht oder eine Behörde Sie dazu auffordert
- im Zivilprozess und auch im Verwaltungsrecht, um die Richtigkeit bestimmter Angaben zu bestätigen
- bei Zahlungsunfähigkeit oder Schulden im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Wichtig
Eine eidesstattliche Erklärung darf nicht leichtfertig oder „auf Verdacht“ abgegeben werden. Es handelt sich um eine rechtlich bindende Aussage.
Wer darf eine eidesstattliche Erklärung fordern?
Eine eidesstattliche Versicherung darf nur in bestimmten Fällen und nur von bestimmten Stellen verlangt werden – zum Beispiel:
- Amtsgerichte
- Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbeamte
- Verwaltungsbehörden
- Notare (in bestimmten Angelegenheiten)
- Vermieter oder Banken – in informeller Form (z. B. Mieterselbstauskunft), jedoch ohne rechtliche Bindung wie bei Gericht

Welche Konsequenzen hat eine eidesstattliche Erklärung?
Wer eine eidesstattliche Versicherung abgibt, übernimmt eine große Verantwortung, denn Sie bestätigen damit ausdrücklich, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Doch was passiert, wenn diese Angaben falsch oder unvollständig sind? Die rechtlichen Folgen können erheblich sein und sollten keinesfalls unterschätzt werden.
Falsche eidesstattliche Versicherung: Welche Strafen drohen?
Wer vorsätzlich falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung macht oder wesentliche Informationen verschweigt, begeht eine Straftat gemäß § 156 Strafgesetzbuch (StGB). Der Gesetzgeber sieht das als besonders schwerwiegenden Vertrauensbruch, denn die eidesstattliche Erklärung ersetzt den klassischen Eid und soll absolute Verlässlichkeit garantieren.
Die rechtlichen Konsequenzen sind entsprechend streng:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, je nach Schwere des Falls
- Eintragung im Führungszeugnis, was z. B. bei Bewerbungen oder bei der Kreditvergabe ein großes Hindernis sein kann
- Vertrauensverlust gegenüber Behörden, Gerichten und Geschäftspartnern – mit möglichen Auswirkungen in laufenden Verfahren oder Verträgen
- in manchen Fällen sogar Disziplinarmaßnahmen im Beruf, etwa bei Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst
Auch fahrlässige Falschaussagen (§ 161 StGB) können juristische Folgen haben, etwa wenn Sie leichtfertig unvollständige oder nicht überprüfte Aussagen machen.
Tipp
Geben Sie eine eidesstattliche Erklärung nie „auf gut Glück“ oder aus dem Bauch heraus ab. Wenn Sie sich bei der Richtigkeit Ihrer Angaben unsicher sind, holen Sie sich im Zweifel juristischen Beistand – am besten abgesichert mit einer Rechtsschutzversicherung wie der der KS/AUXILIA. So sind Sie im Ernstfall gut vorbereitet.
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Ganz gleich, ob es um eine eidesstattliche Versicherung wegen Dokumentenverlust, eine falsche Anschuldigung, den Vorwurf einer Falschaussage, oder eine Streitigkeit bei Mietangelegenheiten geht: Die KS/AUXILIA steht Ihnen zur Seite – mit maßgeschneidertem Schutz in den wählbaren Bereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermietungsowie dem Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Mit dem Baustein Privat sind Sie z. B. bei Streitigkeiten rund um Verträge (wie Bestellungen aus dem Internet) oder Streitigkeiten um Schadensersatz abgesichert. Der Bereich Beruf hilft bei Belangen, die Ihre berufliche Tätigkeit betreffen, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Streit um das Arbeitszeugnis. Der Bereich Verkehr hilft Ihnen z. B. bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr, nach einem Verkehrsunfall, bei Bußgeldbescheiden oder Streitigkeiten mit Werkstätten. Und mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz schützen Sie sich bei strafrechtlichen Vorwürfen – etwa bei dem falschen Verdacht, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben.
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Häufige Fragen zur eidesstattlichen Versicherung
Die Kosten sind unterschiedlich und hängen davon ab, wer die Erklärung aufnimmt. Vor Gericht oder bei einem Notar sollten Sie mit ca. 15–30 Euro rechnen. Kosten für die Beglaubigung einer EV beim Notar liegen im Durchschnitt bei etwa 50-200 Euro. Bei Verlust eines Dokuments ist sie oft gebührenfrei, aber Verwaltungsgebühren sind möglich. Die Mieterselbstauskunft ist in der Regel kostenlos.
Eine (formlose) eidesstattliche Erklärung muss für private Zwecke oder gegenüber Unternehmen selbst verfasst werden. Es handelt sich hierbei ja um eine persönliche Erklärung, in der der Erklärende die Wahrheit einer Tatsache versichert! Rechtlich bindend ist sie aber nur, wenn sie in der vorgeschriebenen Form abgegeben und von einer berechtigten Stelle (Gericht, Behörde, Notar) entgegengenommen wird.
Wird eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Vermögensauskunft abgegeben, wird sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dort bleibt sie in der Regel zwei Jahre gespeichert, es sei denn, der Schuldner weist vorher nach, dass die Forderung beglichen wurde oder nicht mehr besteht.
Eine eidesstattliche Versicherung (auch Offenbarungseid genannt) wird in der Schufa drei Jahre gespeichert. Nach Ablauf der drei Jahre wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Eine einmal abgegebene eidesstattliche Versicherung kann nicht einfach widerrufen werden. Sollten sich nachträglich Fehler oder Unwahrheiten in den Angaben herausstellen, sollten Sie unbedingt juristischen Beistand in Anspruch nehmen – gegebenenfalls kann eine Berichtigung oder Ergänzung über den anwaltlichen Weg erfolgen.