Erbschein: Ihre Rechte
und Pflichten

Das müssen Sie wissen

  • Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Ausnahmesituation. Doch neben der persönlichen Trauer sind in vielen Fällen auch rechtliche und organisatorische Dinge zu klären, gerade wenn es um das Erbe geht. Eine der zentralen Fragen lautet: Wer darf sich rechtlich als Erbe ausweisen und den Nachlass regeln? An dieser Stelle kommt der Erbschein ins Spiel.
  • Der Erbschein ist ein amtliches Dokument vom Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Der Erbschein bestätigt, wer rechtlich als Erbe gilt und berechtigt ist, über den Nachlass zu verfügen. Oft ist er notwendig – etwa bei Banken oder Behörden. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, ist ein Erbschein nicht immer erforderlich. Viele Stellen fordern ihn zur Sicherheit trotzdem an.
  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Erbschein nötig ist und wann nicht, wie und wo Sie ihn beantragen, welche Kosten dabei entstehen und welche rechtlichen Stolperfallen es zu vermeiden gilt. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz sinnvoll absichern können – damit Sie im Ernstfall nicht nur rechtlich handlungsfähig, sondern auch gut geschützt sind.

Was ist ein Erbschein und
wofür wird er benötigt?

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist Sie als rechtmäßigen Erben oder Miterben aus und gibt Auskunft über die Erbquote (§ 2353 BGB). Sie benötigen ihn immer dann, wenn Sie sich als Erbe ausweisen müssen. Zum Beispiel:

  • Um Zugriff auf Bankkonten des Verstorbenen zu erhalten
  • Immobilien im Grundbuch auf Ihren Namen umschreiben zu lassen
  • Versicherungen, Verträge oder Abonnements zu kündigen
  • Gegenüber Geschäftspartner
  • Nachlassverbindlichkeiten zu regeln

Wann braucht man einen Erbschein – und wann nicht? Ein Erbschein ist nicht immer nötig. Wenn ein notarielles Testament oder ein gerichtlicher Erbvertrag vorliegt, reicht oft dessen Vorlage aus. Viele Banken und Behörden verlangen jedoch zusätzlich einen Erbschein, auch wenn dies rechtlich nicht immer erforderlich ist. Falls Ihre Bank einen Erbschein verlangt, obwohl ein notarielles Testament existiert, sollten Sie das prüfen lassen.

Wie sieht ein Erbschein aus?

Der Erbschein ist ein amtliches, mehrseitiges Dokument in Form einer öffentlichen Urkunde mit Siegel, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er enthält alle relevanten Angaben über die Person des Erben und die Erbverhältnisse. Die Form ist dabei sachlich und nüchtern, vergleichbar mit einem Gerichtsbeschluss.

Ein Erbschein enthält typischerweise folgende Informationen:

  • amtlicher Stempel und Siegel des Nachlassgerichts
  • Name, Sterbedatum, letzte Anschrift und Staatsangehörigkeit des Erblassers 
  • die vollständigen Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Erben 
  • das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser
  • die Erbquote, wenn mehrere Personen erben. Bei einem Alleinerben wird die Alleinerbschaft bestätigt
  • Erbfolge: wie z. B. ob die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament vorliegt
  • ggf. Hinweise auf Testamentsvollstreckung oder auf auflösende Bedingungen
  • den Nachweis des Erbanfalls (also die Tatsache, dass das Erbe mit dem Tod des Erblassers auf den Erben übergegangen ist)

Erbschein beantragen:
So funktioniert es

Ein Erbschein wird nicht automatisch ausgestellt. Sie müssen den Erbschein entweder persönlich beim Nachlassgericht beantragen (meist am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) oder über einen Notar, der den Antrag weiterleitet. Hierbei wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass die gemachten Angaben korrekt sind.

Je nach Komplexität des Falls und Arbeitsaufkommen des Gerichts kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Erbschein erhalten. In manchen Fällen ist ein Erbschein über einen Notar schneller zu bekommen, da dieser den Antrag professionell vorbereitet.

Kosten eines Erbscheins:
Das müssen Sie wissen

Wer einen Erbschein beantragt, muss mit bestimmten Kosten rechnen. Diese richten sich nicht pauschal nach dem Aufwand des Gerichts oder des Notars, sondern immer nach dem Wert des Nachlasses, also dem sogenannten „Reinnachlass“. Das bedeutet: Von den Vermögenswerten des Verstorbenen werden zunächst etwaige Schulden abgezogen. Die verbleibende Summe dient dann als Berechnungsgrundlage für die Gebühren. Maßgeblich ist dabei das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Je höher der Nachlasswert, desto höher auch die Gebühren für den Erbschein. Dabei ist zu beachten: Auch wenn Sie den Antrag selbst beim Nachlassgericht stellen, fällt eine Gebühr für die eidesstattliche Versicherung an – denn diese ist Voraussetzung für die Ausstellung des Dokuments.

Hinweis

Wenn Sie den Erbscheinantrag über einen Notar stellen, können zusätzliche Gebühren entstehen, etwa für die Beratung oder die Erstellung von Unterlagen. Die Kosten für einen Erbschein beim Notar liegen aber in vielen Fällen auf einem ähnlichen Niveau wie bei der Antragstellung direkt beim Nachlassgericht.

Grundbuchberichtigung ohne
Erbschein – geht das?

Wenn ein Verstorbener Eigentümer einer Immobilie war, muss das Grundbuch auf den oder die Erben umgeschrieben werden – das nennt sich „Grundbuchberichtigung“. Grundsätzlich ist eine Grundbuchberichtigung ohne Erbschein möglich, wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt. Diese Dokumente ersetzen in bestimmten Fällen den Erbschein, weil sie die Erbfolge ausreichend belegen.

In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Grundbuchämter verlangen trotzdem einen Erbschein, vor allem dann, wenn

  • mehrere Erben beteiligt sind,
  • ein handschriftliches Testament vorliegt oder
  • es Unklarheiten über die Erbfolge gibt
  • das Grundbuchamt Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers hat.

Tipp

Wer einen Erbschein vorlegen muss, um das Grundbuch zu ändern, sollte mit Bearbeitungszeiten und entsprechenden Gebühren rechnen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz kann auch in dieser Situation hilfreich sein – etwa bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Miterben oder Behörden.

Wichtig

Ob es um den Erbschein, ein Testament oder andere Fragen rund ums Erbe geht: 

Wir stehen Ihnen kompetent 
zur Seite! Mit der KS/AUXILIA Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite –passend zu Ihrer persönlichen Situation.

Wann lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz?

Erbstreitigkeiten sind keine Ausnahme – ganz im Gegenteil: Schon kleine Unklarheiten oder Missverständnisse im Testament führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen. Aber auch Behörden, Banken oder Versicherer können die Nachlassregelung erschweren, wenn Unterlagen fehlen oder angezweifelt werden.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Erbrechtsschutz, wie sie die KS/AUXILIA anbietet, unterstützt Sie

  • bei Streitigkeiten um die Erbfolge oder Testamente,
  • wenn eine Bank die Kontofreigabe verweigert,
  • bei Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft,
  • bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche vor Gericht und
  • bei Konflikten rund um den Erbschein oder die Grundbuchberichtigung.

Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Im Ernstfall übernimmt die KS/AUXILIA nicht nur die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500 für Anwälte und ein deutsches Gericht, sondern steht Ihnen auch beratend oder mit einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation zur Seite – kompetent, schnell und zuverlässig.

Darum sind Sie mit der KS/AUXILIA
auf der sicheren Seite

Erben ist Vertrauenssache und bei rechtlichen Fragen rund um den Nachlass kommt es auf einen starken Partner an. Die KS/AUXILIA ist seit Jahrzehnten spezialisiert auf leistungsstarken Rechtsschutz und steht Ihnen im Bereich Erbrechtsschutz mit erfahrenen Juristen und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite.

Ihre Vorteile mit der KS/AUXILIA:

  • Kompetente Unterstützung bei Erbstreitigkeiten, Grundbuchfragen und Problemen mit Banken
  • Kostenübernahme bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, z. B. rund um den Erbschein
  • Telefonische Erstberatung durch erfahrene Anwälte inklusive
  • Sofortschutz bei vielen Leistungen möglich
  • Bequemer Online-Abschluss in unserem Beitragsrechner

Auch weitere Lebensbereiche wie Privat, Beruf, Verkehr, Vermietung und Wohnen lassen sich flexibel absichern – ganz nach Ihrem Bedarf

Vertrauen Sie auf eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Sprache spricht: Klar, verständlich und auf Ihrer Seite.

Jetzt vorsorgen und individuellen Beitrag berechnen!

Zum Beitragsrechner

Häufige Fragen zum Erbschein

Niemand erhält automatisch einen Erbschein. Der Erbschein muss stets aktiv beantragt werden, entweder direkt beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar. Auch wenn Sie im Testament als Erbe genannt sind, müssen Sie sich selbst um die Ausstellung kümmern. Eine Ausnahme gibt es nicht.

Das kommt auf die jeweilige Bank und deren interne Richtlinien an. Theoretisch reicht oft ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, um Zugriff auf Konten des Verstorbenen zu erhalten. Dennoch verlangen viele Banken einen Erbschein als verbindlichen Nachweis, weil dieser durch ein Gericht geprüft und bestätigt wurde. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, muss ein Erbschein beantragt werden.

Nein, eine gesetzliche Frist zur Beantragung gibt es nicht. Allerdings kann es in vielen Fällen sinnvoll oder sogar notwendig sein, den Antrag zeitnah zu stellen – zum Beispiel, wenn Konten geklärt oder gepfändet werden könnten, wenn Immobilieneigentum übertragen werden muss, oder wenn andere Erben Ansprüche geltend machen. Wer zu lange wartet, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern unter Umständen auch rechtliche Nachteile, etwa durch den Ablauf von Fristen für steuerliche Freibeträge.