Testament: Ihr letzter
Wille, klar geregelt

Das müssen Sie wissen
- Wenn Sie ein Testament aufsetzen, bestimmen Sie selbst, wer nach Ihrem Tod erben soll. Gerade wenn Sie nicht möchten, dass allein die gesetzliche Erbfolge greift, ist ein Testament unverzichtbar.
- Das Testament muss mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Darüber hinaus soll es eine entsprechende Überschrift haben (z. B. “Mein Testament”) und mit Ort und Datum versehen werden. Alternativ können Sie das Testament zusammen mit einem Notar erstellen. Dies bietet eine höhere Rechtssicherheit, ist aber mit Kosten verbunden.
- Besonders für Ehepaare, unverheiratete Lebensgemeinschaften oder Menschen mit komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine durchdachte Nachlassregelung. Ob Berliner Testament, gegenseitiges Testament oder Einzeltestament – jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. Auch Pflichtteilsansprüche spielen eine wichtige Rolle.
- Die sichere Hinterlegung des Dokuments ist ebenso entscheidend, wie eine klare und verständliche Formulierung. Als Kunde der KS/AUXILIA profitieren Sie von einem digitalen Vorsorge-Tool zur Testamentserstellung sowie Leistungen im Erbrechtsschutz, die Sie bei Auseinandersetzungen rund um Erbfragen absichern.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist ein Testament so wichtig?
- Was muss in einem Testament stehen, damit es gültig ist?
- Testament schreiben: Diese Arten gibt es
- Erbfolge ohne Testament: Das regelt die gesetzliche Erbfolge
- Wer hilft bei der Testamentserstellung?
- Testament hinterlegen – aber richtig
- Rechtsschutz bei Testament und Erbschaft: Warum er so wichtig ist
- Häufige Fragen zum Testament
Warum ist ein
Testament so wichtig?
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vermögensverteilung nach dem Tod selbst zu bestimmen – ganz unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Es hilft dabei, Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass man den letzten Willen der Person respektiert. Ohne ein Testament tritt automatisch die gesetzliche Regelung in Kraft. Das bedeutet: Ehepartner, Kinder oder weitere Verwandte erben in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge – möglicherweise entgegen Ihrem tatsächlichen Willen.
Vermeiden Sie Streit unter Erben und sorgen Sie rechtzeitig vor. Die KS/AUXILIA bietet Ihnen nicht nur den passenden Rechtsschutz im Bereich Erbrecht, sondern auch ein exklusives digitales Tool zur Testamentserstellung – nur für unsere Kunden.

Was muss in einem Testament
stehen, damit es gültig ist?
Damit Ihr Testament rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass Ihr letzter Wille für unwirksam erklärt wird. Das bedeutet: Die gesetzliche Erbfolge greift, auch wenn Sie das nie beabsichtigt haben.
Diese Voraussetzungen sind besonders wichtig:
- Erblasser ist testierfähig: Fähigkeit, ein rechtsgültiges Testament aufzusetzen.
- Eigenhändige Niederschrift: Ein sogenanntes handschriftliches Testament muss von Anfang bis Ende mit der eigenen Hand geschrieben sein. Ein am Computer verfasstes oder nur unterschriebenes Dokument reicht nicht aus.
- Datum und Ort: Das Testament sollte unbedingt mit Ort und Datum versehen sein. Nur so kann im Zweifel festgestellt werden, welches Testament das aktuellste ist.
- Unterschrift: Am Ende des Dokuments muss Ihre Unterschrift stehen, möglichst mit Vor- und Nachnamen.
- Eindeutiger Wille: Der Text muss klar erkennen lassen, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt. Verwenden Sie eindeutige Formulierungen wie „Ich bestimme hiermit …“ oder „Mein letzter Wille lautet …“.
Wenn Sie ein Testament nicht handschriftlich, sondern rechtssicher mit Unterstützung aufsetzen möchten, bietet sich ein Gang zum Notar an – oder Sie nutzen als KS/AUXILIA-Kunde unser digitales Testament-Tool, das Sie Schritt für Schritt begleitet.
Unser Service für Sie: Vorsorge-Generator zur Testamentserstellung
Testament schreiben:
Diese Arten gibt es
Es gibt mehrere Arten, ein Testament zu erstellen – je nach Lebenssituation, Vermögensstruktur und persönlichen Vorstellungen. Wichtig ist: Jede Form bringt Vor- und Nachteile mit sich. Im Folgenden stellen wir Ihnen die gängigsten Testamentsarten vor.
Handschriftliches Testament
Das handschriftliche Testament, auch eigenhändiges Testament genannt, ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, den Nachlass zu regeln. Sie benötigen keinen Notar und können es jederzeit selbst verfassen, anpassen, oder widerrufen.
Wichtig dabei:
- Sie müssen das Testament vollständig selbst von Hand schreiben, auch wenn es lang ist.
- Es muss mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift versehen sein.
- Die Aufbewahrung erfolgt privat zu Hause oder gegen Gebühr beim Amtsgericht.
- Der letzte Wille des Testierenden muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein.
Ein Vorteil: Sie bleiben flexibel. Ein Nachteil: Ohne rechtliche Beratung sind Formfehler oder missverständliche Formulierungen möglich.
Öffentliches Testament (Notarielles Testament)
Ein öffentliches Testament wird mit Unterstützung einesNotars errichtet. Dabei kann der Text entweder vom Notar selbst aufgenommen oder von Ihnen übergeben und beurkundet werden.
Das bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Es wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt, sodass es im Erbfall leicht auffindbar ist.
- Besonders sinnvoll ist diese Form bei komplexen Erbfällen, z. B. bei Unternehmen, mehreren Immobilien oder Patchwork-Konstellationen.
Berliner Testament
Das sogenannte Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, die häufig von Ehepaaren genutzt wird. Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod beider Ehepartner geht das Erbe an die gemeinsamen Kinder über.
Vorteile:
- Absicherung des länger lebenden Ehepartners
- Einfache Regelung mit wenigen Sätzen
Wichtig zu wissen:
- Es ist nach dem Tod des ersten Ehepartners nicht mehr oder nur eingeschränkt änderbar.
- Für den überlebenden Ehegatten gibt es erhebliche Vorteile, steuerlich erweist es sich häufig als Nachteil (z. B. durch Überschreitung der Erbschaftssteuer Freibeträge).
- Kinder behalten dennoch ihren Pflichtteilsanspruch – auch wenn sie im Testament zunächst übergangen werden.
Daher ist es ratsam, bei einem Berliner Testament frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Pflichtteilkonflikte zu vermeiden.
Gegenseitiges Testament
(gemeinschaftliches Testament für Eheleute & eingetragene Lebenspartner)
Ein gegenseitiges Testament ist – ähnlich dem Berliner Testament – ein gemeinschaftlicher letzter Wille. Auch hier setzen sich zwei Personen, z. B. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, gegenseitig als Erben ein.
Unterschied zum Berliner Testament:
- Es ist etwas flexibler in der Gestaltung
- Es kann auch zwischen nicht verheirateten Partnern erstellt werden
- Änderungen sind ggf. einfacher möglich, insbesondere wenn eine entsprechende Klausel aufgenommen wird
- Die gemeinsam getroffenen Verfügungen sind für den verbleibenden Ehepartner bindend, wenn der andere verstirbt.
Wenn Sie langfristig Rechtssicherheit wollen, empfiehlt sich auch hier eine juristische Prüfung oder notarielle Beurkundung.
Erbfolge ohne Testament: Das regelt die gesetzliche Erbfolge
Haben Sie kein Testament verfasst, kommt automatisch die sogenannte gesetzliche Erbfolge gem. § 1923 ff. BGB zur Anwendung. Das Erbrecht legt dann genau fest, wer in welcher Reihenfolge erbt – unabhängig davon, was Sie sich gewünscht hätten.
Die Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge sind:
- Ehepartner und Kinder erben in erster Linie
- Gibt es keine Kinder, sind Eltern oder Geschwister die nächsten gesetzlichen Erben
- Unverheiratete Lebenspartner haben kein gesetzliches Erbrecht, auch wenn Sie jahrzehntelang zusammengelebt haben
Besonders problematisch: In Patchwork-Familien oder bei unverheirateten Paaren entstehen häufig Streitigkeiten, wenn keine testamentarische Regelung vorliegt.
Wer hilft bei der Testamentserstellung?
Viele Menschen schrecken davor zurück, ein Testament zu schreiben – aus Angst vor Fehlern oder Unsicherheit bei der Formulierung. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, rechtlich sicher und individuell vorzusorgen:
- Notar: Bietet professionelle Beratung und erstellt oder beglaubigt das Testament. Ideal bei komplexen Vermögensverhältnissen oder größeren Vermögen. Die Kosten für ein Testament beim Notar richten sich nach dem Nachlasswert.
- Rechtsanwalt: Kann bei rechtlichen Sonderfällen, Pflichtteilkonflikten oder Unternehmensnachfolgen beraten.
- KS/AUXILIA Kunden: Profitieren von unserem digitalen Tool zur Testamentserstellung, das Schritt für Schritt durch den Prozess führt. Schnell, verständlich und rechtssicher.
Testament hinterlegen – aber richtig
Ihr Testament ist nur dann hilfreich, wenn es im Todesfall auch gefunden und geöffnet werden kann. Deshalb ist die Frage der Aufbewahrung besonders wichtig.
Dabei gibt es zwei bewährte Möglichkeiten:
- Private Aufbewahrung: Sie können Ihr Testament zu Hause aufbewahren, z. B. im Safe oder bei einer Vertrauensperson. Bedenken Sie aber: Wird es im Erbfall nicht gefunden oder absichtlich zurückgehalten, ist Ihr letzter Wille wirkungslos.
- Amtliche Hinterlegung beim Amtsgericht: Für eine Gebühr von rund 75€ können Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht verwahren lassen. Dort wird es sicher aufbewahrt und im Todesfall automatisch und schnell zur Testamentseröffnung herangezogen.
Unser Tipp
Lassen Sie die Existenz Ihres Testaments im Zentralen Testamentsregister eintragen.
Das erfolgt automatisch bei notariellem oder gerichtlich hinterlegtem
Testament.
Wichtig
Wir sind für Sie da! Die KS/AUXILIA unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen rund um die Testamentserstellung. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um die für Sie passende Rechtsschutzversicherung zu finden – individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Rechtsschutz bei Testament und Erbschaft:
Warum er so wichtig ist
Ein Testament soll Klarheit schaffen, doch die Realität zeigt: Nach einem Todesfall kommt es häufig zu Spannungen und Streitigkeiten innerhalb der Familie. Missverständnisse, unerwartete Pflichtteilsansprüche oder Unzufriedenheit mit der Erbverteilung führen schnell zu handfesten Konflikten, die nicht selten vor Gericht enden. Ein Erbstreit kann sich über Monate oder sogar Jahre ziehen und hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Mit dem Erbrechtsschutz der KS/AUXILIA sind Sie für solche Fälle optimal abgesichert. Denn wir übernehmen nicht nur die Kosten für rechtliche Beratung und gerichtliche Auseinandersetzungen, sondern stehen Ihnen auch mit erfahrenen Partneranwälten zur Seite.
Das bietet Ihnen der Erbrechtsschutz der KS/AUXILIA:
- Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung, z. B. bei Auslegungsfragen oder Pflichtteilkonflikten
- Rechtsschutz bei gerichtlichen Streitigkeiten rund ums Erbe
- Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
- Hilfe bei Testamentsauslegung, Erbengemeinschaften oder Streit um Vermächtnisse
- Schutz auch dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind und die Lage unübersichtlich wird
Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Im Ernstfall übernimmt die KS/AUXILIA nicht nur die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500 für Anwälte und ein deutsches Gericht, sondern steht Ihnen auch beratend oder mit einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation zur Seite – kompetent, schnell und zuverlässig.
Darüber hinaus profitieren Sie bei der KS/AUXILIA von weit mehr als nur einer klassischen Rechtsschutzversicherung.
Exklusive Services für unsere Kunden:
- Zugang zu unserem digitalen Vorsorge-Generator zur Erstellung eines rechtssicheren Testaments
- Telefonische Ersteinschätzung durch unabhängige Anwälte
Umfangreicher Schutz in den wählbaren Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermietung und Spezial-Straf-Rechtsschutz.
Ihre Vorteile mit der KS/AUXILIA auf einen Blick
Mit der KS/AUXILIA entscheiden Sie sich für einen starken Partner an Ihrer Seite – mit jahrzehntelanger Erfahrung im Rechtsschutz und einem klaren Fokus auf faire Leistungen, verlässliche Hilfe und verständliche Lösungen.
Das zeichnet uns aus:
- Spezialisten für Rechtsschutz – seit Jahrzehnten auf das Wesentliche fokussiert
- Individuell wählbare Rechtsschutzbereiche: Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen, Vermietung und Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Direkter Online-Abschluss ohne Unterschrift
- Exklusive Services für Kunden – wie der digitale Vorsorge-Generator zur Testamentserstellung
- Schnelle und persönliche Hilfe im Leistungsfall durch eigene Juristen und Partneranwälte
- Keine Interessenkonflikte: Wir bieten ausschließlich Rechtsschutz – und kein „bisschen von allem“
- Top-Bewertungen von Kunden sowie regelmäßige Auszeichnungen durch unabhängige Tester
Jetzt in wenigen Schritten den passenden Tarif finden:
Häufige Fragen zum Testament
Ja. Ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig, solange es eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben ist.
Maschinenschrift, fehlende Unterschrift, unklare Formulierungen oder das Fehlen des Datums können zur Ungültigkeit führen.
Ab 18 Jahren ist ein Testament möglich. Es lohnt sich, rechtzeitig vorzusorgen – insbesondere bei Familien, Immobilien oder Unternehmen.
Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann das Testament kaum mehr geändert werden. Pflichtteile der Kinder bleiben bestehen. Hohe Steuerbelastung bei Überschreitung der Erbschaftsteuer-Freibeträge.
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird. Vor allem bei komplizierten Nachlässen, bei Erbengemeinschaften oder minderjährigen Erben kann das sinnvoll sein.