Vorsorgevollmacht: Alles Wichtige zum Wechsel und zur Neuerstellung

Mann mit Handy in der Hand

Das müssen Sie wissen

  • Wenn Sie für den Ernstfall vorsorgen möchten, führt kein Weg an einer Vorsorgevollmacht vorbei: Sie ist ein zentrales Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden. Auch dann, wenn Sie selbst einmal nicht mehr handlungsfähig sein sollten.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wem Sie Ihr Vertrauen schenken und wer in Ihrem Namen handeln darf. Deswegen sollten Sie nur einer Person eine Vorsorgevollmacht geben, der Sie absolut vertrauen.   Wichtig ist es, die einmal ausgestellte Vollmacht regelmäßig zu überprüfen. Denn was heute passend erscheint, kann durch veränderte Lebensumstände wie Umzug, Trennung, neue Partnerschaften oder Todesfälle schon morgen nicht mehr aktuell sein.
  • Als Kunde der KS/AUXILIA profitieren Sie hier von einem besonderen Service: Mit unserem kostenlosen Vorsorge-Generator erstellen Sie bequem eine individuelle Vorsorgevollmacht, die sich exakt an Ihrer Lebenssituation orientiert. Sie können Ihre Vollmacht damit nicht nur neu aufsetzen, sondern auch ganz einfach aktualisieren – rechtssicher, verständlich und direkt online.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wofür braucht man sie?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen, z. B. bei Gesundheitsfragen, finanziellen Angelegenheiten oder Behördenkontakten.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Kurz gesagt: für jeden Erwachsenen. Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können jederzeit eintreten. Ohne Vollmacht wird im Ernstfall ein gerichtlicher Betreuer bestellt, und das ist oft nicht im Sinne des Betroffenen.

Unterschied Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Auch wenn sich beide Begriffe ähneln, gibt es wesentliche Unterschiede. Die Generalvollmacht kann sofort nach ihrer Ausstellung wirksam werden. Sie ermächtigt eine Person dazu, in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten umfassend zu handeln – ohne Einschränkung auf Vorsorgefälle. Die Vorsorgevollmacht hingegen greift gezielt erst in Situationen, in denen der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Der Vollmachtgeber ist geschäftsunfähig geworden.

Die Vorsorgevollmacht ist damit präziser und rechtlich klarer auf den Ernstfall ausgerichtet. Zudem wird sie häufig mit einer Patientenverfügung kombiniert. Die Generalvollmacht hingegen birgt, je nach Umfang, ein höheres Missbrauchsrisiko, wenn sie nicht sorgfältig formuliert wird.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht

Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch wirklich greift, sollte sie alle relevanten Lebensbereiche eindeutig und umfassend abdecken. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Vertrauensperson in Ihrem Sinne handeln kann, ohne Einschränkungen oder rechtliche Grauzonen. 

Die wichtigsten Regelungsbereiche sind:

  • Gesundheit und Pflege: Ihre bevollmächtigte Person darf medizinischen Maßnahmen zustimmen oder sie ablehnen, etwa Operationen, Medikationen oder auch künstliche Ernährung. Zudem kann sie Entscheidungen über Pflegeeinrichtungen, Reha-Maßnahmen oder ambulante Betreuung treffen. Diese Regelungen greifen häufig in Kombination mit einer Patientenverfügung: Beides ergänzt sich sinnvoll.
  • Vermögensangelegenheiten: Hierunter fallen etwa Bankgeschäfte, das Verwalten von Konten, das Bezahlen von Rechnungen oder das Abschließen und Kündigen von Verträgen. Je nach Formulierung kann die bevollmächtigte Person auch Immobilien verkaufen oder verwalten, daher ist in diesem Bereich eine klare Formulierung besonders wichtig.
  • Behörden- und Vertragsangelegenheiten: Die Vertrauensperson kann Sie gegenüber Ämtern und Behörden vertreten, z. B. bei Renten-, Pflege- oder Sozialversicherungsträgern. Auch Vertragsabschlüsse (z. B. für Mobilfunk, Strom, Miete oder Pflegeleistungen) sind damit möglich.
  • Vertretung vor Gericht: Die bevollmächtigte Person darf Sie gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen.
  • Post- und Telekommunikation: Damit die bevollmächtigte Person voll handlungsfähig ist, sollte sie auch Zugriff auf Ihre Post und digitale Kommunikation haben. Das umfasst etwa das Öffnen und Beantworten von Briefen, das Abrufen von E-Mails oder das Kündigen von Online-Diensten.
  • Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Hier geht es um Entscheidungen darüber, wo Sie wohnen sollen, zum Beispiel bei einem Umzug ins Pflegeheim oder wenn Ihre Wohnung gekündigt werden muss. Auch der Abschluss oder die Kündigung von Mietverträgen fällt in diesen Bereich.
  • Totensorge und Bestattung; Die bevollmächtigte Person ist dazu ermächtigt, Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen zu regeln.
  • Digitale Medien: Sie darf unabhängig vom Zugangsmedium (z.B. PC, Tablet, Smartphone) auf Ihre sämtlichen Daten im World Wide Web (Internet), insbesondere Benutzerkonten, zugreifen und hat das Recht zu entscheiden, ob diese Inhalte beibehalten, geändert oder gelöscht werden sollen oder dürfen. Sie darf sämtliche hierzu erforderlichen Zugangsdaten nutzen und diese anfordern.
  • Optional: Untervollmacht: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Ihrer bevollmächtigten Person das Recht einzuräumen, selbst eine weitere Person (z. B. Steuerberater, Anwälte) zu bevollmächtigen. Das kann hilfreich sein, wenn der Hauptbevollmächtigte ausfällt oder entlastet werden soll.

Als Kunde der KS/AUXILIA erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht ganz unkompliziert mit unserem kostenlosen Vorsorge-Generator. Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Bereiche – individuell, verständlich und rechtssicher.

Wann sollten Sie Ihre
Vorsorgevollmacht wechseln?

Eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht gilt zwar grundsätzlich unbefristet, das bedeutet jedoch nicht, dass sie dauerhaft passend bleibt. Das Leben ändert sich und damit auch die Anforderungen an eine rechtssichere Vollmacht. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen es sinnvoll oder sogar notwendig ist, eine bestehende Vorsorgevollmacht zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern:

  • Namens- oder Adressänderungen: Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihrer bevollmächtigten Person ändern (etwa durch Heirat, Umzug oder sonstige Lebensereignisse), kann dies die Gültigkeit oder Akzeptanz der Vollmacht beeinträchtigen. Vor allem Banken oder Behörden legen Wert auf aktuelle Angaben.
  • Neue Lebenssituationen: Eine Trennung, Scheidung oder neue Partnerschaft kann Ihre ursprüngliche Bevollmächtigung infrage stellen. Gleiches gilt bei einem Umzug ins Ausland oder einer gravierenden Veränderung Ihrer familiären Verhältnisse. Auch das Verhältnis zur einst ausgewählten Vertrauensperson kann sich im Laufe der Jahre verändern.
  • Tod, Krankheit oder Wegzug des Bevollmächtigten: Wenn die in der Vorsorgevollmacht eingesetzte Person nicht mehr verfügbar oder selbst erkrankt ist, wird die Vollmacht im Ernstfall wirkungslos. In solchen Fällen ist ein Wechsel unumgänglich.
  • Veränderte Wünsche oder Prioritäten: Vielleicht möchten Sie künftig jemand anderen bevollmächtigen (Entfremdung oder ein Vertrauensbruch) oder bestimmte Aufgaben auf mehrere Personen aufteilen. Auch die Ergänzung oder Streichung einzelner Bereiche ist möglich, z. B. die Aufnahme einer Untervollmacht oder eine Neuregelung der Rangfolge.

Wichtig

Eine veraltete Vorsorgevollmacht kann im Notfall rechtlich angreifbar oder sogar unwirksam sein. Prüfen Sie Ihre Dokumente daher regelmäßig – idealerweise alle zwei bis drei Jahre – und passen Sie diese bei Bedarf an Ihre aktuelle Lebenssituation an. Wenn die ursprüngliche Vorsorgevollmacht notariell beurkundet wurde, sollten Sie die Änderung oder Neuerstellung ebenfalls notariell beurkunden lassen. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und die volle Wirksamkeit der Änderungen, insbesondere im Rechtsverkehr mit Banken oder Behörden. 

So wechseln Sie Ihre Vorsorgevollmacht

Ein Wechsel der Vorsorgevollmacht ist rechtlich unkompliziert, wenn man weiß, wie es geht. Wichtig ist, dass Sie klar und nachvollziehbar regeln, dass die neue Vollmacht die alte ersetzt. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Neue Vorsorgevollmacht aufsetzen: Nutzen Sie unseren Vorsorge-Generator, um eine neue, individuell auf Ihre aktuelle Lebenslage abgestimmte Vorsorgevollmacht zu erstellen. Als Kunde der KS/AUXILIA steht Ihnen dieser Service exklusiv zur Verfügung – rechtssicher, benutzerfreundlich und ohne zusätzliche Kosten. Sie erhalten Ihre Vorsorgevollmacht direkt als PDF zum Download oder Ausdrucken.
  2. Alte Version widerrufen: Rechtlich reicht ein formloser Widerruf, das heißt: Sie können die alte Vollmacht mündlich oder schriftlich aufheben. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit empfehlen wir jedoch die schriftliche Form, inklusive Datum und Unterschrift. Vernichten Sie alle Kopien der alten Vollmacht, um spätere Verwirrung zu vermeiden.
  3. Beteiligte Personen informieren: Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Stellen über die neue Vorsorgevollmacht informiert werden, z. B. Ihre Bevollmächtigten, Familienangehörige, Banken, Versicherungen, behandelnde Ärzte und ggf. Pflegeeinrichtungen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall nur die aktuelle Vollmacht verwendet wird.

Tipp

Mit dem passenden Vordruck einer Vorsorgevollmacht oder einem Vorsorgevollmacht-Formular zum Ausdrucken behalten 
Sie den Überblick und können Ihre Angaben klar strukturieren.

Auch die Möglichkeit, mehrere Personen zu benennen oder eine Rangfolge festzulegen, lässt sich darüber optimal abbilden.

Gut zu Wissen

Lassen Sie sich von uns beraten! Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, doch für noch besseren Schutz empfiehlt sich eine ergänzende Rechtsschutzversicherung. Die KS/AUXILIA unterstützt Sie bei Fragen rund um Ihre gewählten Rechtsbereiche. Nutzen Sie unseren Beitragsrechner, um die für Sie passende Rechtsschutzversicherung zu finden – individuell und passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Darum sollten Sie bei Vorsorgefragen auf die KS/AUXILIA setzen

Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht ist kein Thema, das man auf die lange Bank schieben sollte. Und schon gar keines, das dem Zufall überlassen werden sollte. Als Rechtsschutzkunde derKS/AUXILIA profitieren Sie nicht nur von juristischer Absicherung im Alltag, sondern auch von exklusiven Services wie unserem digitalen Vorsorge-Generator.

Doch damit nicht genug: Die Vorsorgevollmacht ist nur ein Baustein Ihrer persönlichen Absicherung. Im Leben kann viel passieren – ob im privaten Umfeld, im Beruf, im Straßenverkehr oder rund ums Wohnen. Für all diese Bereiche bietet die KS/AUXILIA maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherungen. Sie entscheiden, was Sie absichern möchten – mit den wählbaren Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr, Vermietung,Wohnen oder dem Spezial-Straf-Rechtsschutz.

Unser Tipp

Stellen Sie sich in unserem Beitragsrechner ganz einfach Ihren individuellen Rechtsschutz zusammen und sichern Sie sich gleichzeitig den Zugang zu unseren Vorsorge-Services.

Ihre Vorteile bei der KS/AUXILIA auf einen Blick

Egal ob es um Ihre Vorsorgevollmacht, Ihre rechtliche Absicherung im Alltag oder den Schutz Ihrer Familie geht – bei der KS/AUXILIAsind Sie in besten Händen. Als unabhängige Rechtsschutz-Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung bieten wir Ihnen nicht nur leistungsstarke Produkte, sondern auch praktische Services, die im entscheidenden Moment den Unterschied machen.

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Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht. Es bestellt dann einen gesetzlichen Betreuer – das kann, muss aber nicht eine nahestehende Person sein. Mit einer Vollmacht vermeiden Sie diese Fremdbestimmung. Eine gesetzliche Betreuung darf nicht angeordnet werden, wenn Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellt haben und einen Bevollmächtigten eingesetzt haben.

Ja, Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit formlos widerrufen, mündlich oder schriftlich. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Erklärung und die Rückforderung aller ausgegebenen Kopien.

Nein. Eine Vorsorgevollmacht kann von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person erstellt werden. Gerade junge Menschen nach dem 18. Geburtstag sind oft überrascht, dass ohne Vollmacht selbst die Eltern im Notfall keine Entscheidungen mehr treffen dürfen.

Ja, es ist möglich, in einer Vorsorgevollmacht mehrere Personen zu benennen – entweder gleichberechtigt oder in einer festgelegten Rangfolge. Achten Sie in diesem Fall auf klare Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Nein, eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne notarielle Beurkundung gültig, wenn sie inhaltlich korrekt und unterschrieben ist. Ein Notar kann aber bei komplexen Vermögensfragen oder Immobilienangelegenheiten sinnvoll sein. Die Kosten richten sich dabei individuell nach Ihrem Vermögenswert (GNotKG).

Nein, grundsätzlich endet eine Vorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Danach greift das Erbrecht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, in der Vollmacht festzulegen, dass der Bevollmächtigte bestimmte Aufgaben auch nach dem Tod übernehmen darf. Wenn bestimmte Regelungen für die Zeit danach getroffen werden sollen – etwa zur Bestattung oder Nachlassverwaltung –, müssen diese gesondert in einer entsprechenden Vollmacht oder Verfügung geregelt werden.